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   BVerwG, 15.05.2008 - 5 B 15.08   

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https://dejure.org/2008,19483
BVerwG, 15.05.2008 - 5 B 15.08 (https://dejure.org/2008,19483)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.2008 - 5 B 15.08 (https://dejure.org/2008,19483)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - 5 B 15.08 (https://dejure.org/2008,19483)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 5 B 15.08
    Insoweit hat das Verwaltungsgericht zu Recht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. - (BVerfGE 102, 254) abgestellt, wonach der bundesdeutsche Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht verpflichtet war, für Vermögensverluste eine Wiedergutmachung zu gewähren, die wertmäßig einer Restitution gleichkommt (a.a.O. S. 304), was die Klägerinnen der Sache nach verlangen; insbesondere zwingt die Verfassung nicht dazu, Fällen von Zwangsverkäufen aus Gründen der Ermöglichung einer DDR-Ausreise wertmäßig eine besondere Bedeutung zuzubilligen, die sie aus der Gruppe derjenigen Schädigungen heraushöbe, welche das Vermögensgesetz in seinem § 1 als grundsätzlich zur Zurückübertragung verpflichtende Vermögensschädigungen bestimmt hat.
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 5 B 15.08
    Soweit die Beschwerde einen Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz rügt und dies damit begründet, dass das Gericht den Sachverhalt nicht hinreichend berücksichtigt und falsch gewürdigt habe (es habe einen Rechtsstandpunkt entwickelt, der denklogisch so nicht vertreten werden könne), wird bereits nicht klar, inwiefern sich die bemängelten vermeintlichen Verstöße auf die tatsächliche Würdigung durch das Gericht beschränken (und die rechtliche Subsumtion nicht berühren) sollen; nur in diesem Fall könnte ein Verfahrensfehler vorliegen (vgl. Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 und Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 5 B 15.08
    Soweit die Beschwerde einen Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz rügt und dies damit begründet, dass das Gericht den Sachverhalt nicht hinreichend berücksichtigt und falsch gewürdigt habe (es habe einen Rechtsstandpunkt entwickelt, der denklogisch so nicht vertreten werden könne), wird bereits nicht klar, inwiefern sich die bemängelten vermeintlichen Verstöße auf die tatsächliche Würdigung durch das Gericht beschränken (und die rechtliche Subsumtion nicht berühren) sollen; nur in diesem Fall könnte ein Verfahrensfehler vorliegen (vgl. Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 und Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • BVerfG, 07.06.2002 - 1 BvR 771/02

    Zur Aufhebung der Ersatzgrundstücksregelung des § 9 VermG mWv 22.09.2000 - keine

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 5 B 15.08
    5 Entsprechendes gilt für die Auffassung der Klägerinnen, sie könnten ein wertgleiches Ersatzgrundstück beanspruchen; auch insoweit hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 7. Juni 2002 - 1 BvR 771/02 - dargelegt, dass die Streichung der Vorschrift in § 9 VermG a.F., nach welcher unter bestimmten weiteren Voraussetzungen grundsätzlich ein Ersatzgrundstück beansprucht werden konnte, weder der Eigentumsgarantie noch anderen Verfassungsbestimmungen widerspricht, insbesondere eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung nicht vorliegt.
  • BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98

    Vermögen, öffentliches - der DDR; Vermögen der DDR; zuordnungsfähiges Vermögen

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 5 B 15.08
    6 2. Ersichtlich unzutreffend ist schließlich die Rüge, das angefochtene Urteil weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1999 - BVerwG 3 C 31.98 - (Buchholz 111 Art. 19 EV Nr. 6) ab.
  • BVerwG, 30.06.2015 - 5 B 43.14

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund des erheblichen Vorschubleistens für den

    Der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angenommene Ausnahmefall einer nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu beachtenden Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung, der als Verfahrensfehler geltend gemacht werden kann, setzt voraus, dass sich der Verstoß gegen die Denkgesetze bzw. die Gesetze der Logik auf die tatsächliche Würdigung beschränkt und die rechtliche Subsumtion nicht berührt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - 5 B 15.08 - ZOV 2008, 210 Rn. 7 und vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 22 sowie Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 67 jeweils m.w.N.).
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