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BVerwG, 15.12.1995 - 8 B 177.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Halbteilung der Erschließungskosten der öffentlichen Straßenversorgung bei fehlender formaler Teilung eines Grundstücks - Erschließungskosten der öffentlichen Wasserversorgung - Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) nur bei Betreffen ...
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 26.01.1994 - 2 K 1744/92
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 2 S 805/94
- BVerwG, 15.12.1995 - 8 B 177.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84
Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1995 - 8 B 177.95
Es hat diesen landesrechtlichen Vorschriften entnommen, daß die auf das (bundesrechtliche) Erschließungsbeitragsrecht gegründete Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Begrenzung der Erschließungswirkung von Anbaustraßen bei sogenannten "durchlaufenden", zwischen zwei parallelen Anbaustraßen gelegenen Grundstücken (vgl. Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363) auf das landesrechtliche Wasserversorgungsbeitragsrecht nicht übertragen werden kann und hat dies damit begründet, daß die hier zu beurteilende Beitragspflicht sich auf die Gesamtanlage der Wasserversorgung, nicht auf die in der jeweiligen Straße verlegte einzelne Wasserleitung beziehe.Das angefochtene Urteil weicht entgegen dem Beschwerdevorbringen auch nicht von den angegebenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1985 (a.a.O.) und vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - (Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91) ab.
- BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92
Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere …
- BVerwG, 22.07.1987 - 1 B 170.86
Ausländer - Abschiebungskosten - Arbeitgeber
Auszug aus BVerwG, 15.12.1995 - 8 B 177.95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur dann vor, wenn die streitige Rechtsfrage die gleiche Rechtsvorschrift betrifft (vgl. Beschlüsse vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 184 und vom 22. Juli 1987 - BVerwG 1 B 170.86 - Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 8).