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   BVerwG, 16.01.1990 - 7 C 11.88   

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BVerwG, 16.01.1990 - 7 C 11.88 (https://dejure.org/1990,1229)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1990 - 7 C 11.88 (https://dejure.org/1990,1229)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1990 - 7 C 11.88 (https://dejure.org/1990,1229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung - Studienplatzklage - Bewerberkonkurrenz - Hochschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 161 Abs. 2
    Kostenentscheidung im Hochschulzulassungsrechtsstreit nach Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 348
  • NVwZ-RR 1990, 348
  • DVBl 1990, 546
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.05.1985 - 7 C 37.83

    Kosten der durch anderweitige Studienzulassung erledigten Studienplatzklage bei

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1990 - 7 C 11.88
    Die Kosten des erledigten Rechtsstreits trägt bei offenen Erfolgsaussichten der anderweitig zugelassene Studienplatzkläger, wenn die das Prozeßrisiko der Hochschule bestimmende Bewerberkonkurrenz trotz seines Ausscheidens fortbesteht (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Beschluß vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - Buchholz 121.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 24).

    Für den Fall des in seinen Erfolgsaussichten offenen Rechtsstreits trifft die Kostenlast nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats regelmäßig - und so auch hier - den Studienbewerber, durch dessen anderweitige Zulassung sich der Rechtsstreit erledigt hat (Beschluß vom 11. Mai 1982 - BVerwG 7 C 89.78 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 4; Beschluß vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 24).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 15.88

    Studienplatzkläger - Rechtswidrige Stellenverlagerung - Lehrdeputat -

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1990 - 7 C 11.88
    Der beschließende Senat hat in dem im wesentlichen gleichgelagerten, streitig entschiedenen Verfahren BVerwG 7 C 15.88 durch Urteil vom 15. Dezember 1989 die Sache auf die Revision der Beklagten zur weiteren Sachaufklärung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
  • BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 89.78

    Kostenentscheidung bei ungewissen Verfahrensausgang im Kapazitätsrechtstreit

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1990 - 7 C 11.88
    Für den Fall des in seinen Erfolgsaussichten offenen Rechtsstreits trifft die Kostenlast nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats regelmäßig - und so auch hier - den Studienbewerber, durch dessen anderweitige Zulassung sich der Rechtsstreit erledigt hat (Beschluß vom 11. Mai 1982 - BVerwG 7 C 89.78 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 4; Beschluß vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 5 NC 72.06

    Anspruch auf voläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im ersten

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 12. August 2005 (- OVG NC 102.05 - [Zahnmedizin WS 04/05]; zu der dagegen erfolglos erhobenen Verfassungsbeschwerde siehe: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22. November 2005 - 1 BvR 1950.05 -) entschieden hatte, ist es der Eigenart des Kapazitätsrechtsstreits geschuldet, dass sich die Kostenverteilung im Falle des Losentscheids an dem Verhältnis ausrichtet, das der Zahl der durch das Gericht aufgedeckten Studienplätze und der ihnen gegenüber stehenden konkurrierenden Studienplatzbewerber entspricht, da sich in diesem Zahlenverhältnis wegen der Vielzahl paralleler Streitverfahren die realen Erfolgsanteile der untereinander konkurrierenden Studienplatzbewerber einerseits und der Hochschule andererseits widerspiegeln (vgl. dazu, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Januar 1990 - BVerwG 7 C 11/88 -, NVwZ-RR 1990, 348 f.; OVG Berlin, Beschluss vom 12. August 2005 - OVG 5 L 36.05 - [Humanmedizin WS 04/05] ).

    In dieser lediglich im Rahmen einer Stellungnahme geäußerten Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt jedoch jede Auseinandersetzung mit seiner eigenen Rechtsprechung zur Einordnung des Auswahlverfahrens und zur Kostenentscheidung in kapazitätsrechtlichen Streitigkeiten: Es ist zum einen nicht erkennbar, wie die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Kostenentscheidung in Hochschulsachen herausgearbeiteten Besonderheiten, die dazu nötigen, die Konkurrenzsituation des einzelnen Studienplatzbewerbers mit einer Vielzahl anderer Bewerber bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 92.77 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82; Beschluss vom 11. Mai 1982 - BVerwG 7 C 89.78 - Juris; Beschluss vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - Juris Rn. 3 ff.; Beschluss vom 16. Januar 1990 - BVerwG 7 11.88 -, NVwZ-RR 1990, 348 f.), mit einer Betrachtungsweise zu vereinbaren sein sollen, deren Folge es wäre, lediglich das individuelle Verhältnis des Studienplatzbewerbers zur jeweiligen Hochschule unter Ausklammerung der Konkurrenzsituation zum Maßstab der Kostenentscheidung zu machen.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2006 - NC 9 S 77/06

    Einstweilige Anordnung - vorläufige Hochschulzulassung - kein Anordnungsgrund bei

    Erledigt sich ein Zulassungsrechtsstreit, weil der Studienplatzbewerber anderweitig zugelassen wird, so sind die Kosten regelmäßig dem Studienplatzbewerber aufzuerlegen (BVerwG, Beschluss vom 16.01.1990 - 7 C 11.88 -, NVwZ-RR 1990, 348 = Buchholz 421.21 Nr. 45; Senat, Beschlüsse vom 24.04.1998 - NC 9 S 4/98 -, vom 26.06.2006 - NC 9 S 94/06 - st. Rspr.).
  • BVerwG, 18.01.2007 - 6 C 30.06

    Kapazitätsrechtsstreit bezüglich der Bewerbung für einen Studiengang an einer

    An diesen Überlegungen, die sich an der ständigen Rechtsprechung des Gerichts in Hochschulzulassungsstreitigkeiten orientieren (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 7 C 89.78 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 4, vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 24 und vom 16. Januar 1990 - BVerwG 7 C 11.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 45), hält der Senat nach erneuter Überprüfung fest.
  • BVerwG, 18.01.2007 - 6 C 29.06

    Kostenverteilung bei einem Streit über die Zulassung zu einem Studium - Mehrfache

    An diesen Überlegungen, die sich an der ständigen Rechtsprechung des Gerichts in Hochschulzulassungsstreitigkeiten orientieren (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 7 C 89.78 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 4, vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 24 und vom 16. Januar 1990 - BVerwG 7 C 11.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 45), hält der Senat nach erneuter Überprüfung fest.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2009 - 5 NC 221.08

    Hauptsachenerledigung (hier: FU/Bachelorstudiengang Geschichte, WS 2007/08);

    Die Antragstellerin hat den Studienplatz zwar an der Antragsgegnerin erhalten; gleichwohl handelt es sich um eine anderweitige Zulassung, weil sie von der Antragsgegnerin auf einen Studienplatz innerhalb der Kapazität und im Übrigen erst zum Wintersemester 2008/09 zugelassen worden ist, während ihr mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verfolgter außerkapazitärer Zulassungsanspruch nach den Rechtsverhältnissen des Wintersemesters 2007/08 unerfüllt geblieben ist (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 9. Juni 2006 - OVG 5 NC 17.06 - und vom 9. April 2008 - OVG 5 NC 25.08 - unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 1982 - BVerwG 7 C 89.78 -, NVwZ 1982, 736; vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 -, DVBl 1986, 46; vom 16. Januar 1990 - BVerwG 7 C 11.88 -, NVwZ-RR 1990, 348).
  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

    Auch der Umstand, dass einzelne Kläger/Innen nach Schluss der mündlichen Verhandlung ggf. eine anderweitige endgültige Zulassung erhalten, ändert an der Kostenentscheidung nichts, da die Kammer nicht der Rechtsprechung folgt, wonach die Kosten regelmäßig dem Studienplatzbewerber aufzuerlegen sind, wenn sich ein Zulassungsrechtsstreit erledigt, weil der Studienplatzbewerber anderweitig zugelassen worden ist, jedenfalls in dem Falle, wenn die Bewerberkonkurrenz und damit das Prozessrisiko der Hochschule ungeachtet seines Ausscheidens fortbesteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.01.1990 - 7 C 11.88 - NVwZ-RR 1990, S. 348; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.04.1998 - NC 9 S 4/98, ständige Rechtsprechung, zuletzt u. a. Beschluss vom 14.01.2002 - NC 9 S 36/02 -, Beschluss vom 28.07.2004 - NC 9 S 243/04 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2009 - 1 M 140/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den rechtlichen und

    Diesen Maßstab hat auch das Bundesverfassungsgericht für vertretbar erachtet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07; vgl. auch BVerwG., Beschl. v. 16.01.1990 - 7 C 11.88-, NVwZ-RR 1990, 348 - zitiert nach juris).
  • VG Ansbach, 14.03.2022 - AN 2 E 21.10075

    Zulassung zum Studium der Psychologie, (Abschluss: Bachelor Vollzeit) an der ***

    Im Ausgangspunkt lässt die höchstrichterliche Rechtsprechung auch die Vergabe aufgedeckter Studienplätze mit Hilfe sachlicher Kriterien zu (vgl. Lindner in Hartmer/Detmer, Hochschulrecht, 3. Aufl. 2017, Kap. 11 Rn. 149 Fn. 310 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 8.2.1980 - 7 C 93/77 - NJW 1980, 2766: nicht zu beanstanden sei die Vergabe aufgedeckter Studienplätze nach ZVS-Kriterien und BVerwG, B.v. 16.1.1990 - 7 C 11/88 - NVwZ-RR 1990, 348).
  • OVG Saarland, 02.08.2005 - 3 Y 12/05

    Streitwertfestsetzung im Hochschulzulassungsstreit bei Anträgen auf Zulassung

    Hochschulzulassungsstreitigkeiten, in denen die Vergabe so genannter "verschwiegener" Studienplätze erstrebt wird, führen häufig, wenn nicht sogar typischerweise zu dem Ergebnis, dass eine vergleichsweise geringe Zahl zusätzlicher Studienplätze festgestellt wird, um deren Vergabe eine relativ große Anzahl antragstellender Studienplatzbewerber "konkurriert", vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16.1.1990 - 7 C 11/88 - zitiert nach Juris.
  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 1050/03

    Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin nach den Rechtsverhältnissen des

    Auch der Umstand, dass einzelne KlägerInnen nach Schluss der mündlichen Verhandlung ggf. eine anderweitige endgültige Zulassung erhalten, ändert an der Kostenentscheidung nichts, da die Kammer nicht der Rechtsprechung folgt, wonach die Kosten regelmäßig dem Studienplatzbewerber aufzuerlegen sind, wenn sich ein Zulassungsrechtsstreit erledigt, weil der Studienplatzbewerber anderweitig zugelassen worden ist, jedenfalls in dem Falle, wenn die Bewerberkonkurrenz und damit das Prozessrisiko der Hochschule ungeachtet seines Ausscheidens fortbesteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.01.1990 - 7 C 11.88 - NVwZ-RR 1990, S. 348; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.04.1998 - NC 9 S 4/98, ständige Rechtsprechung, zuletzt u. a. Beschluss vom 14.01.2002 - NC 9 S 36/02 -, Beschluss vom 28.07.2004 - NC 9 S 243/04 -).
  • VG Ansbach, 14.03.2022 - AN 2 E 21.10149

    Zulassung zum Masterstudiengang Psychologie

  • VG Ansbach, 14.03.2022 - AN 2 E 21.10141

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Studiengang, Lehrangebot, Bachelor, Zulassungszahl,

  • VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 2 E 20.10171

    Zulassung zum Studiengang Zahnmedizin für das WS 2020/2021

  • VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 2 E 20.10122

    Studiengang, Zahnmedizin, Lehrangebot, Lehrverpflichtung, Auswahlentscheidung,

  • BVerwG, 24.09.2020 - 6 C 20.19

    Auferlegen der Kosten des in der Revisionsinstanz anhängigen Teils des

  • OVG Hamburg, 09.05.2007 - 3 Nc 19/07

    Kostenentscheidung bei Erledigung eines Kapazitätsrechtsstreites durch

  • BVerwG, 07.09.2021 - 6 C 21.19

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen nach übereinstimmender

  • OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 2 NB 158/13

    Auferlegung der Verfahrenskosten bei offenen Erfolgsaussichten und Erledigung

  • VG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - 3 FM 34/06

    Auferlegung von Verfahrenskosten nach Erledigungserklärung ohne vorherige

  • VG Osnabrück, 07.12.2005 - 1 C 27/05

    Erfolgsaussicht; fehlerhafte Kapazitätsberechnung; Hauptsacheerledigung;

  • VG Berlin, 12.10.2011 - 3 L 461.11

    Kostenfestsetzung bei übereinstimmender Erledigungserklärung im Verfahren auf

  • VG Berlin, 29.10.2009 - 3 A 811.07

    Freie Universität Berlin; Wintersemester 2007/08; Geschichte; Hochschule;

  • VG Berlin, 21.11.2007 - 3 A 304.07

    Kostentragungspflicht in einem Hochschulzulassungsstreitverfahren nach

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2006 - NC 9 S 94/06
  • VG Osnabrück, 28.11.2005 - 1 C 15/05

    Erfolgsaussicht; fehlerhafte Kapazitätsberechnung; Hauptsacheerledigung;

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