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   BVerwG, 16.02.1983 - 2 B 67.82   

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BVerwG, 16.02.1983 - 2 B 67.82 (https://dejure.org/1983,1868)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1983 - 2 B 67.82 (https://dejure.org/1983,1868)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1983 - 2 B 67.82 (https://dejure.org/1983,1868)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auswahlentscheidung für die Zulassung zur Ausbildung zum gehobenen Dienst der Kriminalpolizei - Einheitslaufbahn von Polizeivollzugsbeamten - Verwaltungsgerichtlich nur beschränkt überprüfbare Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1983 - 2 B 67.82
    Aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich - ohne daß dies hier einer weiteren Klärung durch das Revisionsgericht bedarf -, daß es dem Dienstherrn im Rahmen seiner Beurteilungsermächtigung freisteht, das Verhältnis der Auswahlkriterien zu gewichten und einzelnen Merkmalen - hier dem Ergebnis einer nicht zu weit zurückliegenden Fachprüfung unter anderem im Hinblick auf die angestrebte Fachhochschulausbildung - besondere Bedeutung beizumessen und dienstliche Beurteilungen für den Aufstieg geeignet erachteter Beamter grundsätzlich nicht im gleichen Maße gegeneinander abzuwägen (u.a. BVerwGE 15, 3 [9]; Urteile vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 26] und vom 2. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 19] sowie Beschlüsse vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 26] und vom 26. November 1982 - BVerwG 2 B 98.81 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1983 - 2 B 67.82
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1983 - 2 B 67.82
    Der Beamte kann andererseits beanspruchen, daß über seine vorgeschlagene oder beantragte Zulassung zum Aufstiegsverfahren ohne Rechtsfehler entschieden wird (vgl. auch BVerwGE 19/252 [255]) und vor praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (vgl. BVerwGE 15, 190 [196]; 19, 49 [55]; 31, 212 f.).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1983 - 2 B 67.82
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt im Hinblick auf Unterschieds des Schwierigkeits- und Verantwortungsgrades von Dienstposten innerhalb der Bandbreite einer Besoldungsgruppe ausgeführt, daß die Bedeutung und Schwierigkeit des einzelnen Aufgabengebiets schon bei der dienstlichen Beurteilung in der Weise zu berücksichtigen ist, daß sie Schlüsse auf die fachliche Eignung des Inhabers des fraglichen Dienstpostens zuläßt und dies in der Regel auch in dem allgemeinen Eignungsurteil zum Ausdruck kommt (vgl. Urteile vom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 99.65 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 15] sowie vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - [Buchholz 232 § 15 BSG Nr. 15]).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1983 - 2 B 67.82
    Aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich - ohne daß dies hier einer weiteren Klärung durch das Revisionsgericht bedarf -, daß es dem Dienstherrn im Rahmen seiner Beurteilungsermächtigung freisteht, das Verhältnis der Auswahlkriterien zu gewichten und einzelnen Merkmalen - hier dem Ergebnis einer nicht zu weit zurückliegenden Fachprüfung unter anderem im Hinblick auf die angestrebte Fachhochschulausbildung - besondere Bedeutung beizumessen und dienstliche Beurteilungen für den Aufstieg geeignet erachteter Beamter grundsätzlich nicht im gleichen Maße gegeneinander abzuwägen (u.a. BVerwGE 15, 3 [9]; Urteile vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 26] und vom 2. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 19] sowie Beschlüsse vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 26] und vom 26. November 1982 - BVerwG 2 B 98.81 -).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.79

    Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn - Ausleseverfahren

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1983 - 2 B 67.82
    Der beschließende Senat hat unter anderen im Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.79 - (Buchholz 232.1 § 31 BLV Nr. 1) zu den Befugnissen des Dienstherrn in diesem Bereich ausgeführt:.
  • BVerwG, 20.11.1978 - 2 B 19.78

    Erfahrungssätze - Revisibilität

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1983 - 2 B 67.82
    Aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich - ohne daß dies hier einer weiteren Klärung durch das Revisionsgericht bedarf -, daß es dem Dienstherrn im Rahmen seiner Beurteilungsermächtigung freisteht, das Verhältnis der Auswahlkriterien zu gewichten und einzelnen Merkmalen - hier dem Ergebnis einer nicht zu weit zurückliegenden Fachprüfung unter anderem im Hinblick auf die angestrebte Fachhochschulausbildung - besondere Bedeutung beizumessen und dienstliche Beurteilungen für den Aufstieg geeignet erachteter Beamter grundsätzlich nicht im gleichen Maße gegeneinander abzuwägen (u.a. BVerwGE 15, 3 [9]; Urteile vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 26] und vom 2. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 19] sowie Beschlüsse vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 26] und vom 26. November 1982 - BVerwG 2 B 98.81 -).
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1983 - 2 B 67.82
    Der Beamte kann andererseits beanspruchen, daß über seine vorgeschlagene oder beantragte Zulassung zum Aufstiegsverfahren ohne Rechtsfehler entschieden wird (vgl. auch BVerwGE 19/252 [255]) und vor praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (vgl. BVerwGE 15, 190 [196]; 19, 49 [55]; 31, 212 f.).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 2 B 54.78

    Widerruf des Beamtenverhältnisses eines wissenschaftlichen Hochschulassistenten -

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1983 - 2 B 67.82
    Sie sind im Beschwerdeverfahren unbeachtlich (vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 1977 - BVerwG 6 B 26.77 -, vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 54.78 - und vom 2. Juni 1980 - BVerwG 2 B 2.80 -).
  • BVerwG, 09.11.1977 - 6 B 26.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1983 - 2 B 67.82
    Sie sind im Beschwerdeverfahren unbeachtlich (vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 1977 - BVerwG 6 B 26.77 -, vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 54.78 - und vom 2. Juni 1980 - BVerwG 2 B 2.80 -).
  • BVerwG, 02.06.1980 - 2 B 2.80

    Wiedereinberufung eines Ruhestandsbeamten - Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

  • BVerwG, 21.10.1981 - 2 B 52.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Neufestsetzung

  • BVerwG, 30.05.1967 - II B 32.67

    Gewährung von Entlassungsgeld eines Berufsunteroffiziers der früheren Wehrmacht

  • BVerwG, 23.01.1970 - VI C 99.65

    Ermessen des Dienstherrn bei Besetzung von freien Stellen und Bedeutung für die

  • BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 22.80

    Aufstiegsausbildung als Steuerbeamter - Erneute Zulassung - Nichtbestehen der

  • BVerwG, 26.11.1982 - 2 B 98.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 26.11.1970 - I B 87.70

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren betreffend ein unbefristetes

  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 125.65

    Der schwerbeschädigte Beamte kann aus SchwBG § 12 Abs 1 nur das Recht auf

  • BVerwG, 12.12.1962 - V C 138.62

    Antrag auf Gewährung eines Härteausgleichs - Anforderungen an eine Entschädigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2008 - 1 M 25/08

    Zur Auswahlentscheidung über die Zulassung zum Aufstieg

    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es überlassen, in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1983 - Az.: 2 B 67.82 -, zitiert nach juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 M 74/10

    Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Sachsen-Anhalt

    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es überlassen, in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1983 - Az.: 2 B 67.82 -, zitiert nach juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 9. April 2008 - Az.: 1 M 25/08 -, a. a. O. ).
  • BVerwG, 05.03.1984 - 2 B 53.83

    Polizei - Aufstieg in höheren Dienst - Zulassungsvoraussetzungen - Allgemeine

    Der beschließende Senat hat jedoch in seiner Rechtsprechung bereits geklärt, daß - anders als im Fall des von der Beschwerde angesprochenen, durch Art. 12 GG verbürgten Zugangs zu allgemeinen Ausbildungsstätten - der Dienstherr den Zugang von Beamten zu einem Aufstiegsverfahren nach seinem Eignungsurteil und seinem personalpolitischen Ermessen steuert (vgl. Urteile vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 22.80 - [ZBR 1982, 175 = DöD 1982, 26] und vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.79 - [Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 1 = ZBR 1983, 182]), und daß dies im Falle des Aufstiegs in eine höhere Laufbahngruppe innerhalb der Einheitslaufbahn nicht anders zu würdigen ist (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 1983 - BVerwG 2 B 103.81 - [Buchholz 237.6 § 8 LBG Niedersachsen Nr. 2 = ZBR 1983, 303] und vom 16. Februar 1983 - BVerwG 2 B 67.82 -).
  • BVerwG, 13.06.1983 - 2 B 187.82

    Besoldung eines Beamten - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

    Ein Urteil beruht im Sinne dieser Vorschrift nur auf solchen Gründen, die - ausgehend von der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts - nicht fortgedacht werden können, wenn die Entscheidung Bestand haben soll (so u.a. Beschlüsse vom 26. November 1970 - BVerwG 1 B 87.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 78] und vom 16. Februar 1983 - BVerwG 2 B 67.82 -).
  • BVerwG, 13.06.1983 - 2 B 191.82

    Überführung bzw. Überleitung von privatrechtlichen Angestellten an den

    Ein Urteil beruht im Sinne dieser Vorschrift nur auf solchen Gründen, die - ausgehend von der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts - nicht fortgedacht werden können, wenn die Entscheidung Bestand haben soll (so u.a. Beschlüsse vom 26. November 1970 - BVerwG 1 B 87.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 78] und vom 16. Februar 1983 - BVerwG 2 B 67.82 -).
  • BVerwG, 30.03.1984 - 2 B 52.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Der beschließende Senat hat in seiner Rechtsprechung bereits geklärt, daß - anders als im Fall des von der Beschwerde angesprochenen, durch Art. 12 GG verbürgten Zugangs zu allgemeinen Ausbildungsstätten - der Dienstherr den Zugang von Beamten zu einem Aufstiegsverfahren - im Rahmen der Gesetze - nach seinem Eignungsurteil und seinem personal-politischen Ermessen steuert (vgl. Urteile vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 22.80 - [ZBR 1982, 175 = DÖD 1982, 26] und vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.79 - [Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 1 = ZBR 1983, 1982]), und daß dies im Falle des Aufstiegs in eine höhere Laufbahngruppe innerhalb der Einheitslaufbahn nicht anders zu würdigen ist (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 1983 - BVerwG 2 B 103.81 - [Buchholz 237.6 § 8 LBG Niedersachsen Nr. 2 = ZBR 1983, 303] und vom 16. Februar 1983 - BVerwG 2 B 67.82 -).
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