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   BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16   

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https://dejure.org/2017,13146
BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16 (https://dejure.org/2017,13146)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.2017 - 2 B 4.16 (https://dejure.org/2017,13146)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 2017 - 2 B 4.16 (https://dejure.org/2017,13146)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Kindererziehungszuschlags; Erfassung von sämtlichen in Betracht kommenden Zuschlägen bei vorübergehender Gewährung durch Antragstellung

  • rewis.io

    Antrag auf Gewährung eines vorübergehenden Kindererziehungszuschlags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung eines Kindererziehungszuschlags; Erfassung von sämtlichen in Betracht kommenden Zuschlägen bei vorübergehender Gewährung durch Antragstellung

  • rechtsportal.de

    Gewährung eines Kindererziehungszuschlags; Erfassung von sämtlichen in Betracht kommenden Zuschlägen bei vorübergehender Gewährung durch Antragstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 22.16

    Dienstherr nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16
    Die durch Spezialvorschriften im Einzelnen nach Art und Umfang begrenzten Ansprüche des Beamten können deshalb nicht durch Rückgriff auf die Fürsorgegeneralklausel erweitert werden (BVerwG, Urteile vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 und vom 2. Februar 2017 - 2 C 22.16 - Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16
    Die durch Spezialvorschriften im Einzelnen nach Art und Umfang begrenzten Ansprüche des Beamten können deshalb nicht durch Rückgriff auf die Fürsorgegeneralklausel erweitert werden (BVerwG, Urteile vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 und vom 2. Februar 2017 - 2 C 22.16 - Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 5 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 5 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74

    Vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Antrag - Kostenerstattung für ein

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16
    Auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und Ruhestandsbeamten (§ 78 BBG, § 45 BeamtStG) gebietet eine solche Hinweis- oder Belehrungspflicht nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 105.74 - BVerwGE 52, 70 und Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 118.15 - Buchholz 237.9 § 83 SaarLBG Nr. 1 Rn. 11).
  • BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 118.15

    Hinweispflicht des Dienstherrn bei möglichen Auswirkungen der Bewilligung von

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16
    Auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und Ruhestandsbeamten (§ 78 BBG, § 45 BeamtStG) gebietet eine solche Hinweis- oder Belehrungspflicht nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 105.74 - BVerwGE 52, 70 und Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 118.15 - Buchholz 237.9 § 83 SaarLBG Nr. 1 Rn. 11).
  • BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91

    Anforderungen an die Revision eröffnende Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16
    Klärungsbedürftig sind nur solche Rechtsfragen, die das Berufungsgericht entschieden hat, nicht aber solche, die sich erst stellen würden, wenn es anders entschieden hätte (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 1992 - 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 S. 5 f. und vom 11. Oktober 2005 - 10 B 8.05 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 11.10.2005 - 10 B 8.05

    Notwendigkeit der Errichtung einer Umgehungsstraße zur Verbreiterung einer

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16
    Klärungsbedürftig sind nur solche Rechtsfragen, die das Berufungsgericht entschieden hat, nicht aber solche, die sich erst stellen würden, wenn es anders entschieden hätte (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 1992 - 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 S. 5 f. und vom 11. Oktober 2005 - 10 B 8.05 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 02.08.2023 - 8 B 5.23

    Zuteilung eines Abfindungsgrundstücks im Rahmen eines vereinfachten

    Dies sind nur solche Rechtsfragen, die das Oberverwaltungsgericht entschieden hat, nicht aber solche, die sich erst stellen würden, wenn es anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 B 4.16 - Buchholz 239.1 § 50e BeamtVG Nr. 3 Rn. 12).
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