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   BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 50.91   

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BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 50.91 (https://dejure.org/1991,8933)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1991 - 9 B 50.91 (https://dejure.org/1991,8933)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1991 - 9 B 50.91 (https://dejure.org/1991,8933)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verleugnung seiner religiösen Identität eines Jeziden in der Türkei

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 46.89

    Übergriffe privater Dritter - Hinnahme des Staates von Übergriffen

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 50.91
    Die gerügte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 46.89 - liegt nicht vor.

    Es ist vielmehr in Anlehnung an die im Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) in Bezug genommene Entscheidung vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - (BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]) ausdrücklich davon ausgegangen, daß kein Staat seinen Bürgern lückenlosen Schutz vor politischen Verfolgungsmaßmahmen Dritter gewährleisten kann, daß mithin eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungshandlungen Dritter nicht schon dann begründet wird, wenn seine Befriedungsbemühungen in Einzelfällen ohne Erfolg bleiben oder regional und/oder zeitlich mit unterschiedlicher Effektivität greifen.

    Eine Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) verbindet sich auch nicht mit der Feststellung des Berufungsgerichts, der türkische Staat sei vor allem in den Siedlungsgebieten der Jeziden.

    Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) läßt jedenfalls den in dieser Entscheidung nicht behandelten Problemkreis "effektive Gebietsgewalt, des Staates" unberührt.

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 50.91
    Auch die geltend gemachte Divergenz zum Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - (BVerwGE 80, 321) führt die Beschwerde nicht zum Erfolg.

    Ob darin eine Abweichung von der - nicht auf das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft oder des einzelnen Gläubigen, sondern auf einen objektiven Maßstab abstellenden - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1988 (a.a.O.) zu sehen ist, wie die Beschwerde meint, kann dahingestellt bleiben.

    Angesichts dieser Begründung wäre eine etwaige Divergenz zum Urteil vom 25. Oktober 1988 (a.a.O.) nicht entscheidungserheblich.

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 50.91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in seinem Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - (BVerwGE 85, 92) ausgeführt, wegen des Erfordernisses, ein vollständiges und objektives Bild über die vergangene, gegenwärtige und künftige asylrelevante Situation in einem möglichen Verfolgerland zu gewinnen, sei es notwendig, alle erreichbaren "Mosaiksteine" und damit eine Vielzahl möglicherweise unterschiedlicher Erkenntnisquellen heranzuziehen.

    Hingegen sind im Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - (a.a.O.) nicht weitergehend auch Anforderungen an die Art und Weise aufgestellt worden, nach der das Tatsachengericht diese Erkenntnisquellen und die ihnen beizumessende Überzeugungskraft zu erörtern und zu würdigen hat.

  • BVerwG, 05.12.1990 - 9 B 276.90

    Sanktionen des Irans gegen Wehrdienstflüchtlinge - Pflicht des Tatrichters zur

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 50.91
    Die Pflicht des Tatsachengerichts, die von einem Verfahrensbeteiligten oder - wie vorliegend - von ihm selbst in den Prozeß eingeführten Erkenntnisquellen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, bezieht sich folglich nur auf das gebotene Kenntnisnehmen und Berücksichtigen im Sinne einer erschöpfenden, insbesondere nicht selektiven Auswahl aus dem Bestand der vorhandenen Erkenntnismittel (vgl. Beschluß vom 5. Dezember 1990 - BVerwG 9 B 276.90 -).

    Letzteres ergibt sich vielmehr aus der Vorschrift des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO, nach der im Urteil die Gründe anzugeben sind, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (vgl. Beschluß vom 5. Dezember 1990 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 50.91
    Das Berufungsgericht hat vielmehr unter Angabe der für seine Überzeugungsbildung tragenden Gesichtspunkte und Erkenntnisquellen in nachvollziehbarer und nachprüfbarer Weise (vgl. insoweit auch Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) dargelegt, warum es vorliegend eine zumutbare inländische Fluchtalternative verneint hat.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 50.91
    Insoweit stellt sich allerdings die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates als der Grundvoraussetzung für eine ihm zurechenbare politische Verfolgung (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 -).
  • BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85

    Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 50.91
    Es ist vielmehr in Anlehnung an die im Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) in Bezug genommene Entscheidung vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - (BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]) ausdrücklich davon ausgegangen, daß kein Staat seinen Bürgern lückenlosen Schutz vor politischen Verfolgungsmaßmahmen Dritter gewährleisten kann, daß mithin eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungshandlungen Dritter nicht schon dann begründet wird, wenn seine Befriedungsbemühungen in Einzelfällen ohne Erfolg bleiben oder regional und/oder zeitlich mit unterschiedlicher Effektivität greifen.
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 50.91
    Insoweit stellt sich allerdings die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates als der Grundvoraussetzung für eine ihm zurechenbare politische Verfolgung (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 -).
  • BVerwG, 30.09.1976 - 8 C 43.75

    Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund einer vorübergehenden

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 50.91
    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung kann im übrigen nicht Beweisanträge ersetzen, die der Beteiligte vor dem Tatsachengericht hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. Beschlüsse vom 30. September 1976 - BVerwG 8 C 43.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 107 und vom 22. Januar 1988 - BVerwG 8 B 113.87 -).
  • BVerwG, 22.01.1988 - 8 B 113.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 50.91
    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung kann im übrigen nicht Beweisanträge ersetzen, die der Beteiligte vor dem Tatsachengericht hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. Beschlüsse vom 30. September 1976 - BVerwG 8 C 43.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 107 und vom 22. Januar 1988 - BVerwG 8 B 113.87 -).
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