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   BVerwG, 16.06.1972 - III C 36.69   

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https://dejure.org/1972,1293
BVerwG, 16.06.1972 - III C 36.69 (https://dejure.org/1972,1293)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1972 - III C 36.69 (https://dejure.org/1972,1293)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1972 - III C 36.69 (https://dejure.org/1972,1293)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gelangen von Mitteln in die freie Verfügung des Verfolgten - Diskriminierende Verpflichtungen - Wertzuwachssteuer bei Anwendung lastenausgleichsrechtlicher Bestimmungen als diskriminierende Sonderabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.02.1971 - III C 18.69

    Begriff der "freien Verfügung" nach der Feststellungsdurchsetzungsverordnung

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1972 - III C 36.69
    In die freie Verfügung des Verfolgten ist auch der Teil des Kaufpreises gelangt, der aus einem aus dem Kaufpreis gebildeten Sperrkonto zur Begleichung der Wertzuwachssteuer verwendet worden ist (Bestätigung und Weiterentwicklung von BVerwGE 36, 277 = Buchholz 427.207 § 8 Nr. 3 und BVerwGE 37, 176 = Buchholz 427.207 § 8 Nr. 4).

    Der erkennende Senat hat in Fortentwicklung seiner oben zitierten Entscheidung im Urteil vom 11. Februar 1971 - BVerwG III C 18.69 - (BVerwGE 37, 176 = Buchholz 427.207 § 8 Nr. 4) dargelegt, daß in die freie Verfügung des Verfolgten auch solche Mittel gelangt sind, mit denen der Verfolgte seine Verbindlichkeiten getilgt hat.

  • BVerwG, 12.11.1970 - III C 123.69
    Auszug aus BVerwG, 16.06.1972 - III C 36.69
    In die freie Verfügung des Verfolgten ist auch der Teil des Kaufpreises gelangt, der aus einem aus dem Kaufpreis gebildeten Sperrkonto zur Begleichung der Wertzuwachssteuer verwendet worden ist (Bestätigung und Weiterentwicklung von BVerwGE 36, 277 = Buchholz 427.207 § 8 Nr. 3 und BVerwGE 37, 176 = Buchholz 427.207 § 8 Nr. 4).

    Das hat der erkennende Senat insbesondere in seinem Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - (BVerwGE 36, 277 = Buchholz 427.207 § 8 Nr. 3) eingehend dargelegt.

  • BVerwG, 05.07.1973 - III C 50.72

    Anspruch auf lastenausgleichsrechtliche Feststellung eines Schadens an einem

    Zu der von der Revision wiederum nur als Beispielsfall erwähnten Möglichkeit steuerpflichtiger Veräußerungsgewinne im Zuge der Verfolgung hat der Senat im übrigen schon entschieden, daß die Wertzuwachssteuer keine den Verfolgten diskriminierende Maßnahme darstellt (Urteil vom 16. Juni 1972 - BVerwG III C 36.69 - [Buchholz 427.207 § 6 Nr. 11]).
  • BVerwG, 29.07.1976 - 3 C 54.75

    Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Tilgung verfolgungsneutraler

    Das Verwaltungsgericht hat seiner Beurteilung mithin rechtsirrtumsfrei die in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vertretene Auffassung zugrunde gelegt, daß ein Kaufpreis auch dann als in die freie Verfügung des Verfolgten gelangt anzusehen ist, wenn damit verfolgungsneutrale Verbindlichkeiten des Verfolgten getilgt worden sind (vgl. hierzu: Urteile vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - [BVerwGE 36, 277 = Buchholz 427.207 § 2 Nr. 12 und § 8 Nr. 3], vom 11. Februar 1971 - BVerwG III C 18.69 - [BVerwGE 37, 176 = Buchholz 427.207 § 8 Nr. 4], vom 16. Juni 1972 - BVerwG III C 36.69 - [Buchholz 427.207 § 6 Nr. 11 = ZLA 1972, 144] und vom 5. Juli 1973 - BVerwG III C 50.72 - [Buchholz 427.207 § 6 Nr. 14 = ZLA 1974, 30]).
  • BVerwG, 15.04.1976 - 3 B 34.75
    Das angefochtene Urteil weicht hinsichtlich der Frage, wann ein für entzogenes Vermögen entrichteter Kaufpreis gemäß § 6 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV als in die freie Verfügung des Verfolgten gelangt anzuerkennen ist, von dem Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - [BVerwGE 36, 277] und der seither ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 11. Februar 1971 - BVerwG III C 18.69 - [BVerwGE 37, 176] und vom 16. Juni 1972 - BVerwG III C 36.69 - [Buchholz 427.207 § 6 Nr. 11]) ab und beruht auf dieser Abweichung.
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