Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.1975 - 5 C 19.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1180
BVerwG, 16.09.1975 - 5 C 19.75 (https://dejure.org/1975,1180)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1975 - 5 C 19.75 (https://dejure.org/1975,1180)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1975 - 5 C 19.75 (https://dejure.org/1975,1180)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,1180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit von Leistungsanforderungen - Verteidigungszwecke - Verteidigungsfall - Verteidigungsplanung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 173
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 11.05.1979 - 5 C 28.78

    Frage der Fehlerhaftigkeit eines Bereitstellungsbescheids bei einer verspäteten

    Es genüge vielmehr die Feststellung, daß eine Verteidigungsplanung bestehe, in die sich vorausschauend die geforderte Leistung einordnen lasse und zu der sie in einer immerhin denkbaren Beziehung stehe (BVerwGE 49, 173).

    Dieser richte sich nach der Stärke- und Ausrüstungsnachweisung, die aufgrund internationaler Verträge nach militärischen Erfordernissen erstellt worden sei und von den Verwaltungsgerichten entsprechend den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 49, 173) nur begrenzt überprüft werden könne.

    Die Verteidigungskonzeption, die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 49, 173) nur beschränkt gerichtlich überprüfbar ist, wird hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Zweckgerechtigkeit von der Klägerin nicht bestritten.

    Das Berufungsgericht hat hinsichtlich der Vorstellbarkeit der Verteidigungssituation und des darauf abgestellten Bedarfs das Vorliegen einer fundierten planerischen Verteidigungskonzeption der in BVerwGE 49, 173 beschriebenen Art festgestellt, die von der Klägerin hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Zweckgerechtigkeit auch nicht in Zweifel gezogen wird.

  • BVerwG, 11.05.1979 - 5 C 17.78

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit von Bereitstellungsbescheiden -

    Das Bundesverwaltungsgericht habe daher in einem vergleichbaren Fall ausgesprochen, die Rechtmäßigkeit einer der Verteidigung dienenden Maßnahme sei nicht davon abhängig, daß die Verteidigungsplanung in ihren Einzelheiten als zweckentsprechend und schon jetzt als letztlich notwendig festgestellt werde, es genüge vielmehr die Feststellung, daß eine Verteidigungsplanung bestehe, in die sich vorausschauend die geforderte Leistung einordnen lasse und zu der sie in einer immerhin denkbaren Beziehung stehe (BVerwGE 49, 173).

    Die Verteidigungskonzeption, die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 49, 173) nur beschränkt gerichtlich überprüfbar ist, wird hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Zweckgerechtigkeit von der Klägerin nicht bestritten.

    Das Berufungsgericht hat hinsichtlich der Vorstellbarkeit der Verteidigungssituation und des darauf abgestellten Bedarfs das Vorliegen einer fundierten planerischen Verteidigungskonzeption der in BVerwGE 49, 173 beschriebenen Art festgestellt, die von der Klägerin, wie bereits hervorgehoben, hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Zweckgerechtigkeit auch nicht in Zweifel gezogen wird.

  • BVerwG, 17.07.1980 - 5 C 86.79

    Bereitstellungsbescheid - Verwaltungsverfahren - Beteiligung der IHK

    Eine Entlastung der Klägerin kann nach diesen Feststellungen auch nicht durch eine stärkere Inanspruchnahme anderer Betriebe erfolgen, weil diese weder mit Fahrzeugen des benötigten Typs ausgestattet sind - dessen Auswahl sich nach der gerichtlich nur begrenzt überprüfbaren Verteidigungskonzeption richtet (BVerwGE 49, 173 [175]) - noch über Alternativfahrzeuge verfügen, auf die auszuweichen die Verteidigungskonzeption noch erlauben würde.
  • BVerwG, 19.03.1976 - VII C 55.73

    Anspruch auf Freigabe von Luftbildaufnahmen bei fehlender Erlaubnis zur

    Es genügt, daß eine Verteidigungsplanung besteht, in die sich die streitige Maßnahme vorausschauend einordnen läßt und zu der sie in einer immerhin denkbaren Beziehung steht (so Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG V C 19.75 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht