Rechtsprechung
BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 116.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Stützen eines Schadensersatzanspruches auf die Verletzung einer Fürsorgepflicht des Dienstherrn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 04.06.1987 - 13 VG 3471/86
- OVG Hamburg, 26.04.1991 - Bf I 73/87
- BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 116.91
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- BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86
Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz - …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 116.91
Der Dienstherr kann in diesen Fällen wegen schuldhafter Verletzung einer eigenen, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis wurzelnden (quasivertraglichen) Verbindlichkeit in Anspruch genommen werden, sofern diese adäquat kausal zu einem Schaden des Beamten geführt hat (Urteil vom 25. August 1985 - BVerwG 2 C 51.86 - ).Diese Ausführungen gelten auch für den unmittelbar auf einen Verstoß gegen die in § 7 Abs. 1 HmbBG festgelegten Auslesekriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gestützten Schadensersatzanspruch; denn ein Verstoß gegen diese Auslesekriterien setzt zur Begründung eines Anspruchs auf Schadensersatz ebenfalls voraus, daß er adäquat kausal zur Nichtbeförderung geführt hat (BVerwGE 80, 123 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86] ).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 116.91
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] ). - BGH, 03.03.1983 - III ZR 34/82
Gerichtliche Aufhebung einer Prüfungsentscheidung wegen Voreingenommenheit eines …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 116.91
Ein Schadensersatzanspruch setzt die Feststellung voraus, daß die Behörde, wenn sie den beanstandeten Ermessensfehler vermieden hätte, voraussichtlich zugunsten des Klägers entschieden hätte (vgl. dazu § 252 Satz 2 BGB, § 287 ZPO i.V.m. § 173 VwGO; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. März 1983 - III ZR 34/82 - ).
- BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 115.91
Schadensersatz - Kausalität - Adäquanz - Beamtenrecht - BeförderungVerstoß gegen …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 116.91
Vom Revisionsgericht ist jedoch zu prüfen, ob das Berufungsgericht diesen Rechtsbegriff zutreffend ausgelegt hat (wie Beschluß vom 16. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 115.91 -). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 116.91
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] ). - BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78
Schadensersatz einer Beamtin auf Grund schuldhafter und pflichtwidriger …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 116.91
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß ein auf die Verletzung der Fürsorgepflicht (§ 79 BBG) gestützter Schadensersatzanspruch nur geltend gemacht werden kann, wenn die Verletzung der Fürsorgepflicht adäquat kausal den Schaden - ggf. die Nichtbeförderung - bewirkt hat (vgl. u.a. Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - ).