Rechtsprechung
BVerwG, 16.11.1973 - V B 72.73 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,2096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 18.01.1973 - VII 245/72
- BVerwG, 16.11.1973 - V B 72.73
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65
Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - V B 72.73
Abgesehen davon, daß schon aus diesem Grunde sich eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ergeben kann, sei darauf hingewiesen, daß das Bundesverwaltungsgericht für den Fall der vorzeitigen Ausführungsanordnung entschieden hat, daß der in der Ausführungsanordnung festgesetzte Tag als der maßgebliche Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes anzusehen ist, der damit zugleich für die Gleichwertigkeit der Abfindung maßgeblich ist (Urteile vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - [RdL 1970, 20] und 15. März 1973 - BVerwG V C 4.72 -). - BVerwG, 15.03.1973 - V C 4.72
Beeinträchtigung einer gleichwertigen Abfindung im Flurbereinigungsrecht durch …
Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - V B 72.73
Abgesehen davon, daß schon aus diesem Grunde sich eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ergeben kann, sei darauf hingewiesen, daß das Bundesverwaltungsgericht für den Fall der vorzeitigen Ausführungsanordnung entschieden hat, daß der in der Ausführungsanordnung festgesetzte Tag als der maßgebliche Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes anzusehen ist, der damit zugleich für die Gleichwertigkeit der Abfindung maßgeblich ist (Urteile vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - [RdL 1970, 20] und 15. März 1973 - BVerwG V C 4.72 -). - BVerwG, 03.11.1969 - IV CB 120.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - V B 72.73
Durch das Bundesverwaltungsgericht ist geklärt, daß eine gegen die Schlußfeststellung nach § 149 Abs. 1 FlurbG gerichtete Klage nur dann begründet ist, wenn die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan noch nicht bewirkt ist und einem Beteiligten noch Ansprüche zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren durch Erfüllung hätten verwirklicht werden müssen (Beschluß vom 3. November 1969 - BVerwG IV CB 120.68 - [RdL 1970, 298]). - BVerwG, 26.07.1967 - IV B 98.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - V B 72.73
Das sich hieraus ergebende Sachbegehren erstreckte sich demzufolge nicht mehr auf Verwaltungsvorgänge des durch das rechtskräftige Urteil des Flurbereinigungsgerichts vom 30. Juni 1966 (nach Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluß vom 26. Juli 1967 - BVerwG IV B 98.67 -) beendeten Verfahrensabschnitts. - BVerwG, 03.06.1966 - IV C 7.66
Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - V B 72.73
Die Frage, ob ein Grundstück die Eigenschaft als Bau- oder Bauerwartungsland besitzt, ist demzufolge nach dem Zeitpunkt der vorzeitigen Ausführungsanordnung und nicht nach dem Zeitpunkt der Urteilsfällung zu beantworten (Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG IV C 7.66 - [RdL 1966, 268]).