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   BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 15.97   

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https://dejure.org/1997,16881
BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 15.97 (https://dejure.org/1997,16881)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1997 - 4 B 15.97 (https://dejure.org/1997,16881)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1997 - 4 B 15.97 (https://dejure.org/1997,16881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisen und Verwerfen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erheben von Grundsatzrüge, Verfahrensrüge und Abweichungsrüge - Zur Frage der Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes - Feststellung der Funktionslosigkeit - Zulässigkeit der Überplanung von bereits bebauten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 15.97
    Zu dieser Frage hat der Senat bereits in dem von der Beschwerde zitierten Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - (BVerwGE 54, 5) grundsätzlich Stellung genommen.

    Zwar hat der Senat diese Rechtsprechung mit dem Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - (a.a.O.) nicht aufgegeben.

  • BVerwG, 20.06.1975 - IV C 5.74

    Zulässigkeit eines Garagenbaus im beplanten Gebiet; Wesen der Baugrenze;

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 15.97
    Das Berufungsgericht hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der mit der vom Senat im Urteil vom 20. Juni 1975 - BVerwG 4 C 5.74 - (Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 11) vertretenen Auffassung in Widerspruch steht, "daß eine Vorenthaltung der für eine angemessene Grundstücksnutzung, d.h. vor allem für 'die sinngerechte Nutzung des vorhandenen (Bau-)Bestandes' unentbehrlichen Garagen Art. 14 Abs. 1 GG widersprechen kann".
  • BVerwG, 10.03.1967 - IV C 87.65

    Entwicklung von Bebauungsplänen entgegenstehendem Gewohnheitsrecht

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 15.97
    Das Berufungsgericht hat sich auch nicht in Widerspruch zu der vom Senat im Urteil vom 10. März 1967 - BVerwG 4 C 87.65 - (BVerwGE 26, 282) vertretenen Rechtsansicht gesetzt, daß Bebauungspläne durch eine von ihren Festsetzungen abweichende tatsächliche Entwicklung außer Kraft gesetzt werden können, wenn die Entwicklung zur Entstehung von Gewohnheitsrecht führt.
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