Rechtsprechung
BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 15.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zurückweisen und Verwerfen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erheben von Grundsatzrüge, Verfahrensrüge und Abweichungsrüge - Zur Frage der Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes - Feststellung der Funktionslosigkeit - Zulässigkeit der Überplanung von bereits bebauten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.1996 - 8 S 1910/96
- BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 15.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75
Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit
Auszug aus BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 15.97
Zu dieser Frage hat der Senat bereits in dem von der Beschwerde zitierten Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - (BVerwGE 54, 5) grundsätzlich Stellung genommen.Zwar hat der Senat diese Rechtsprechung mit dem Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - (…a.a.O.) nicht aufgegeben.
- BVerwG, 20.06.1975 - IV C 5.74
Zulässigkeit eines Garagenbaus im beplanten Gebiet; Wesen der Baugrenze; …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 15.97
Das Berufungsgericht hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der mit der vom Senat im Urteil vom 20. Juni 1975 - BVerwG 4 C 5.74 - (Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 11) vertretenen Auffassung in Widerspruch steht, "daß eine Vorenthaltung der für eine angemessene Grundstücksnutzung, d.h. vor allem für 'die sinngerechte Nutzung des vorhandenen (Bau-)Bestandes' unentbehrlichen Garagen Art. 14 Abs. 1 GG widersprechen kann". - BVerwG, 10.03.1967 - IV C 87.65
Entwicklung von Bebauungsplänen entgegenstehendem Gewohnheitsrecht
Auszug aus BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 15.97
Das Berufungsgericht hat sich auch nicht in Widerspruch zu der vom Senat im Urteil vom 10. März 1967 - BVerwG 4 C 87.65 - (BVerwGE 26, 282) vertretenen Rechtsansicht gesetzt, daß Bebauungspläne durch eine von ihren Festsetzungen abweichende tatsächliche Entwicklung außer Kraft gesetzt werden können, wenn die Entwicklung zur Entstehung von Gewohnheitsrecht führt.