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BVerwG, 17.02.2010 - 1 B 2.10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Revision aufgrund der Frage nach den negativen Einflüssen von Fehlzeiten für die schulische und integrative Entwicklung bei fehlender Entscheidungserheblichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revision aufgrund der Frage nach den negativen Einflüssen von Fehlzeiten für die schulische und integrative Entwicklung bei fehlender Entscheidungserheblichkeit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 26.10.2009 - 8 LB 113/08
- BVerwG, 17.02.2010 - 1 B 2.10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …
Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 1 B 2.10
Voraussetzung einer begründeten Gehörsrüge ist die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220 m.w.N.). - BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97
Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision, …
Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 1 B 2.10
Hinsichtlich des von der Beschwerde behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) wird nicht dargelegt, aus welchem Grund sich dem Berufungsgericht weitere Sachverhaltsermittlungen zum tatsächlichen Schulbesuch hätten aufdrängen müssen, nachdem der Prozessbevollmächtigte der Kläger nach der Ankündigung einer Entscheidung durch Beschluss keine entsprechenden Beweisanträge gestellt hat (vgl. Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 und 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784). - BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der …
Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 1 B 2.10
Hinsichtlich des von der Beschwerde behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) wird nicht dargelegt, aus welchem Grund sich dem Berufungsgericht weitere Sachverhaltsermittlungen zum tatsächlichen Schulbesuch hätten aufdrängen müssen, nachdem der Prozessbevollmächtigte der Kläger nach der Ankündigung einer Entscheidung durch Beschluss keine entsprechenden Beweisanträge gestellt hat (vgl. Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 und 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784). - BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den …
Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 1 B 2.10
Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1990 - BVerwG 2 B 37.90 - und vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8). - BVerwG, 25.04.1990 - 2 B 37.90
Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 1 B 2.10
Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1990 - BVerwG 2 B 37.90 - und vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8).