Rechtsprechung
BVerwG, 17.08.1982 - 1 WB 90.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entstehen von nicht wiedergutzumachender Nachteile eines sofortigen Vollzugs einer Versetzungsentscheidung hinsichtlich eines aufgenommenen Studiums
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67
Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling - …
Auszug aus BVerwG, 17.08.1982 - 1 WB 90.82
Denn es entspricht allgemeinen Prüfungsgrundsätzen, daß ein Prüfling gegen seine volle Prüfungsfähigkeit sprechende Umstände sofort geltend machen muß, um ihre Berücksichtigung zu erreichen (BVerwG DÖV 1979, 412; BVerwGE 31, 190). - BVerwG, 09.08.1978 - 7 C 36.77
Ärztliche Vorprüfung - Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit - Prüfungsfach - …
Auszug aus BVerwG, 17.08.1982 - 1 WB 90.82
Denn es entspricht allgemeinen Prüfungsgrundsätzen, daß ein Prüfling gegen seine volle Prüfungsfähigkeit sprechende Umstände sofort geltend machen muß, um ihre Berücksichtigung zu erreichen (BVerwG DÖV 1979, 412; BVerwGE 31, 190). - BVerwG, 19.05.1982 - 1 WB 138.81
Grundlehrgang 3/80 der Fortbildungsstufe C - Änderung der bei der als …
Auszug aus BVerwG, 17.08.1982 - 1 WB 90.82
Der Antragsteller hätte sich daher vor Beginn der mündlichen Prüfung ausdrücklich darauf berufen müssen, daß er sich im Hinblick auf gesundheitliche Beschwerden nicht voll prüflingsfähig fühle (BVerwG Beschluß vom 19. Mai 1982 - 1 WB 138/81). - BVerwG, 20.02.1981 - 1 WB 13.81
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.08.1982 - 1 WB 90.82
Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Februar 1981 - 1 WB 13/81).
- BVerwG, 17.05.1983 - 1 WB 52.83
Rechtsmittel
Dies wäre nur dann veranlaßt, wenn sich die Entscheidung der HSBw bei summarischer Prüfung ihrerseits als offensichtlich rechtsfehlerhaft erweisen würde; denn nur in einem solchen Fall wäre der Vorgesetzte aus Fürsorgegründen gehalten, die Vollziehung von Ablösung und Versetzung seinerseits auszusetzen (BVerwG Beschluß vom 17. August 1982 - 1 WB 90/82).Sie sind aber jedenfalls nicht so groß, daß ihnen gegenüber der Versetzungsentscheidung, die aus dienstlichem Interesse nicht auf längere Zeit aufgeschoben werden kann, der Vorrang eingeräumt werden müßte (BVerwG Beschluß vom 17. August 1982 - 1 WB 90/82).
- BVerwG, 15.07.1986 - 1 WB 84.86
Förmliche Versetzungsverfügung des Bundesministers der Verteidigung - Nicht …
Nur in Ausnahmefallen, nämlich dann, wenn sich die Entscheidung der Universität der Bundeswehr bei summarischer Prüfung ihrerseits als offensichtlich rechtsfehlerhaft erweisen würde, wäre der Vorgesetzte aus Fürsorgegründen gehalten, die Vollziehung der Ablösung seinerseits auszusetzen (BVerwG Beschlüsse vom 17. August 1982 - 1 WB 90/82 - und vom 17. Mai 1983 - 1 WB 52/83). - BVerwG, 17.05.1983 - 1 WB 44.83
Hochschule der Bundeswehr - Ablösung vom Studium - Versetzung zur Truppe - …
Fälschlich beim Wehrdienstgericht gestellter Eilantrag zu 2) ist an Verwaltungsgericht auch dann zu verweisen, wenn Hauptsache dort schon anhängig ist (Vergleiche BVerwG, 17.08.1982, 1 WB 90/82 und BVerwG, 12.07.1978, I WB 107.77, BVerwGE 63, 96-99).