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   BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 70.09   

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BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 70.09 (https://dejure.org/2009,8930)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.2009 - 2 B 70.09 (https://dejure.org/2009,8930)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 2009 - 2 B 70.09 (https://dejure.org/2009,8930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Überprüfung der Fähigkeit eines Richter zur Erfüllung seiner richterlichen Dienstpflichten; Untersuchungsanordnung gegen einen Richter aufgrund einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Überprüfung der Fähigkeit eines Richter zur Erfüllung seiner richterlichen Dienstpflichten; Untersuchungsanordnung gegen einen Richter aufgrund einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 70.09
    6 Die Gegenauffassung lässt unberücksichtigt, dass die genannte Entscheidung im Rahmen eines Verfahrens auf Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (§ 72 HRiG) ergangen und von der 1984 aufgegebenen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes geprägt ist, die bei der Anfechtung von Maßnahmen der Dienstaufsicht eine über die Prüfung der Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit hinausgehende Rechtmäßigkeitskontrolle in Anspruch genommen hatte (s. demgegenüber Urteil des Dienstgerichts des Bundes vom 31. Januar 1984 RiZ (R) 3/83 BGHZ 90, 41; Urteil vom 9. Juni 1983 BVerwG 2 C 34.80 BVerwGE 67, 222 ).

    Die Dienstgerichte sind geschaffen worden, um die richterliche Unabhängigkeit, Unversetzbarkeit und Unabsetzbarkeit als konstitutive und unverzichtbare Elemente des Richterdienstverhältnisses mit einem besonders wirkungsvollen Schutz zu umgeben; ihnen ist demgemäß auch nur der Prüfungsmaßstab des § 26 Abs. 3 DRiG an die Hand gegeben (Urteil vom 9. Juni 1983 a.a.O. S. 224 f.).

    10 Nach dem Urteil des Senats vom 9. Juni 1983 a.a.O. S. 224 f. ist der Rechtsweg zum Richterdienstgericht nicht nur nach dem Anfechtungsgegenstand ("Maßnahmen der Dienstaufsicht"), sondern zusätzlich nach dem Anfechtungsgrund ("aus den Gründen des § 26 Abs. 3 des Deutschen Richtergesetzes") abzugrenzen.

  • BVerwG, 19.12.1996 - 2 B 91.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Überprüfbarkeit einer amtsärztlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 70.09
    Allein der Bezug zu einem möglichen Verfahren auf Versetzung des Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit rechtfertigt nicht die Zuständigkeit des Dienstgerichts für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung (i. Erg. ebenso Beschluss vom 19. Dezember 1996 BVerwG 2 B 91.96 juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 1997 5 O 4010/97 NVwZ-RR 1998, 695; OVG Bautzen, Beschluss vom 17. November 2005 3 BS 164/05 NVwZ 2006, 715).

    Dieses "Nebeneinander zweier Rechtswege" für einen und denselben prozessualen Anspruch je nach dem geltend gemachten Klagegrund hat zur Folge, dass der Richter durch die Begründung seines Antrags weitgehend selbst entscheidet, ob die Maßnahme wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit vom Richterdienstgericht oder wegen sonstiger Rechtsverletzung vom Verwaltungsgericht nachgeprüft werden soll (a.a.O. S. 226 f.; ebenso Beschluss vom 19. Dezember 1996 BVerwG 2 B 91.96 juris).

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 70.09
    6 Die Gegenauffassung lässt unberücksichtigt, dass die genannte Entscheidung im Rahmen eines Verfahrens auf Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (§ 72 HRiG) ergangen und von der 1984 aufgegebenen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes geprägt ist, die bei der Anfechtung von Maßnahmen der Dienstaufsicht eine über die Prüfung der Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit hinausgehende Rechtmäßigkeitskontrolle in Anspruch genommen hatte (s. demgegenüber Urteil des Dienstgerichts des Bundes vom 31. Januar 1984 RiZ (R) 3/83 BGHZ 90, 41; Urteil vom 9. Juni 1983 BVerwG 2 C 34.80 BVerwGE 67, 222 ).
  • OVG Sachsen, 17.11.2005 - 3 BS 164/05

    Untersuchungsanordnung, Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, Treue- und

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 70.09
    Allein der Bezug zu einem möglichen Verfahren auf Versetzung des Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit rechtfertigt nicht die Zuständigkeit des Dienstgerichts für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung (i. Erg. ebenso Beschluss vom 19. Dezember 1996 BVerwG 2 B 91.96 juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 1997 5 O 4010/97 NVwZ-RR 1998, 695; OVG Bautzen, Beschluss vom 17. November 2005 3 BS 164/05 NVwZ 2006, 715).
  • BVerwG, 28.09.1994 - 1 B 163.94

    Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften - Umstellung von

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 70.09
    Die Anfechtung der Entscheidung über die Verweisung löst ein selbständiges Rechtsmittelverfahren aus, in dem nach den allgemeinen Vorschriften über die Kosten zu befinden ist (Beschluss vom 28. September 1994 BVerwG 1 B 163.94 Buchholz 300 § 13 GVG Nr. 4).
  • BGH, 14.10.1980 - RiZ(R) 5/80

    Zuständigkeit der Dienstgerichte für Prüfung einer Untersuchungsanordnung

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 70.09
    Sie beruft sich auf das Urteil vom 14. Oktober 1980 (BGHZ 78, 245), in dem das Dienstgericht des Bundes die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Weisung an einen Richter, sich ärztlich untersuchen zu lassen, den Dienstgerichten vorbehalten hat, weil die Prüfung in engem Sachzusammenhang mit seiner Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit stehe und der Zuständigkeitskatalog des § 78 DRiG einen möglichst umfassenden Schutz der Unabhängigkeit der Richter durch die Dienstgerichte bezwecke.
  • OVG Niedersachsen, 16.10.1997 - 5 O 4010/97

    Rechtsweg bei Nebeneinander zweier Rechtswege; Dienstunfähigkeit; Rechtsweg;

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 70.09
    Allein der Bezug zu einem möglichen Verfahren auf Versetzung des Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit rechtfertigt nicht die Zuständigkeit des Dienstgerichts für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung (i. Erg. ebenso Beschluss vom 19. Dezember 1996 BVerwG 2 B 91.96 juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 1997 5 O 4010/97 NVwZ-RR 1998, 695; OVG Bautzen, Beschluss vom 17. November 2005 3 BS 164/05 NVwZ 2006, 715).
  • Drs-Bund, 09.06.1961 - BT-Drs III/2785
    Auszug aus BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 70.09
    Für Streitigkeiten über Rechte und Pflichten, die sich nicht aus den Besonderheiten des Richteramts ergeben, sondern aus jedem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis entstehen können, hat es demgemäß bei der Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte sein Bewenden (BTDrucks 3/2785 S. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 4 S 1209/13

    Anordnung gegenüber einem Richter, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit

    Auf die weitere Beschwerde des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 17.09.2009 - 2 B 70.09 - die Beschlüsse des Senats und des Verwaltungsgerichts aufgehoben und den Verwaltungsrechtsweg für zulässig erklärt.
  • BVerwG, 18.05.2010 - 1 B 1.10

    Auslieferung; Bewilligung der Auslieferung; Auslieferungsverfahren; Europäischer

    Die Anfechtung der Entscheidung über die Verweisung löst ein selbständiges Rechtsmittelverfahren aus, in dem nach den allgemeinen Vorschriften über die Kosten zu befinden ist (Beschlüsse vom 17. September 2009 - BVerwG 2 B 70.09 - juris und vom 28. September 1994 - BVerwG 1 B 163.94 - Buchholz 300 § 13 GVG Nr. 4).
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