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   BVerwG, 17.12.1976 - VII C 26.74   

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BVerwG, 17.12.1976 - VII C 26.74 (https://dejure.org/1976,465)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1976 - VII C 26.74 (https://dejure.org/1976,465)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1976 - VII C 26.74 (https://dejure.org/1976,465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung von im Verkehrszentralregister getilgten Eintragungen - Vergleichbarkeit der Tilgung aus dem Bundeszentralregister mit einer aus dem Verkehrsregister - Entstehungsgeschichte der Zentralkartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eignung - Kraftfahrzeugführer - Akten - Eintragung - Bußgeldbescheid - Verurteilung - Verkehrszentralregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 4 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1078 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 26.74
    Ein wesentlicher Zweck des mit der Tilgung verbundenen Verwertungsverbotes ist es auch, die volle Wiedereingliederung des Vorbestraften in die Gesellschaft herbeizuführen und zu verhindern, daß getilgte Verurteilungen zur Sprache gebracht werden und einer etwa wiedergewonnene Existenz durch das Aufgreifen längst gesühnter Taten gefährdet wird (vgl. dazu BVerfGE 36, 174 [188/189]; Götz, Aktuelle Fragen des Bundeszentralregisters, Goltd.A. 1973, 193 [199]; derselbe, Das Verwertungsverbot des Bundeszentralregistergesetzes, JZ 1973, 496 [498]).

    Die Beschränkung bei der Aufklärung aller für eine Entscheidung erheblichen Umstände ist aber, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 27. November 1973 (BVerfGE 36, 174) ausgeführt hat, selbst bei richterlichen Entscheidungen verfassungsrechtlich unbedenklich.

  • BVerwG, 17.04.1964 - VII C 60.63

    Wiedererteilung - Fahrerlaubnis - Eintragung - Zentralkartei -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 26.74
    Die vom Senat im Urteil vom 17. April 1964 - BVerwG VII C 60.63 - (BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63]) vertretene Auffassung, die Verkehrsbehörde dürfe bei ihrer Entscheidung über die Entziehung oder Erteilung der Fahrerlaubnis ihr bekannte Tatsachen auch dann berücksichtigen, wenn die Eintragung hierüber in der Zentralkartei des Kraftfahrt-Bundesamtes bereits getilgt sei, wird aufgegeben.

    Zwar hat der Senat diese Notwendigkeit in seiner Rechtsprechung nachhaltig betont und in seinem Urteil vom 17. April 1964 (BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63]), was meist von der Kritik übersehen worden ist, darauf in erster Linie zur Begründung seiner Auffassung abgestellt.

  • BVerwG, 13.06.1969 - VII C 173.66

    Voraussetzungen der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 26.74
    Die Beurteilung dieser Frage kann auch von Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art abhängen; sie können charakterliche Anlagen erkennen lassen, die zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen, wenn sie sich im Straßenverkehr beim Führen von Kraftfahrzeugen auswirken (Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII C 173.66 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 29 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • OLG Celle, 11.09.1972 - 2 Ss (B) 226/72
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 26.74
    1 St 548/72">NJW 1972, 2008; OLG Celle, Beschluß vom 11. September 1972, NJW 1973, 68; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 5. Januar 1973, NJW 1973, 291; OLG Hamm, Beschluß vom 25. Januar 1973, VRS 44, 364).
  • BVerwG, 20.10.1955 - I C 156.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 26.74
    Über die Zulässigkeit dieser Karteien hat sich das Urteil des früher für das Verkehrsrecht zuständigen I. Senats vom 20. Oktober 1955 - BVerwG I C 156.53 - (BVerwGE 2, 259 [261/262]) ausgesprochen.
  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 12.71

    Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis bei fortgesetzter Missachtung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 26.74
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 18. Mai 1973 - BVerwG VII G 12.71 - (BVerwGE 42, 206 [209]) unter Hinweis auf die Zielsetzung des Zentralregisters ausgeführt, daß der Gesetzgeber Verkehrszuwiderhandlungen, die er als unbedeutende Verstöße nicht im Verkehrszentralregister erfaßt, auch grundsätzlich nicht für die Zwecke dieses Registers nutzbar machen will.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1973 - XIII B 352/72
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 26.74
    Es beschränkt sich nicht nur auf die Verwertung für Zwecke der Strafverfolgung und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (vgl. dazu OVG Münster, Beschluß vom 6. März 1973 - NJW 1973, 1714 [1715]), sondern schließt die Verwertung für alle anderen Zwecke des Registers aus.
  • BVerwG, 06.06.1989 - 7 B 77.89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts weicht nicht vom Urteil des beschließenden Senates vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 26.74 - NJW 1977, 1078 ab.

    Mit der Frage, ob auch für derartige Feststellungen eine Beiziehung der zugrundeliegenden Akten erforderlich ist, befaßt sich das genannte Urteil des Senats vom 17. Dezember 1976 a.a.O. nicht.

  • BVerwG, 11.11.1977 - 7 B 142.77

    Inhaber einer Fahrerlaubnis - Würdigung der Gesamtpersönlichkeit - Führen von

    Deswegen liegt auch keine Abweichung von dem Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG VII C 26.74 - vor, das nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines zu Recht angeforderten Gutachtens zum Gegenstand hatte; auch eine Zulassung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO kommt daher nicht in Betracht.
  • BVerwG, 26.09.1978 - 7 B 184.78

    Ergänzung einer Begründung im gerichtlichen Verfahren - Bestätigende Heranziehung

    Zuzugeben ist allerdings, daß das Verwaltungsgericht möglicherweise verfahrensfehlerhaft gehandelt hat, indem es das Erfordernis, regelmäßig die Akten über Verurteilungen oder über Bußgeldbescheide heranzuziehen (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 26.74 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 48) nicht in vollem Umfang beachtet hat.
  • BVerwG, 08.11.1977 - 7 B 140.77

    Entziehung einer Fahrerlaubnis - Mangel des bei einem Kraftfahrer zu fordernden

    Daß es dabei zu einem für den Kläger ungünstigen Ergebnis gelangt ist, kann nicht beanstandet werden, zumal da auch der Senat der Auffassung war, daß die "verbleibenden verwertbaren Eintragungen einen erheblichen Mangel des bei einem Kraftfahrer zu fordernden Pflichtbewußtseins erkennen lassen" (vgl. S. 20 des Urteils vom 17. Dezember 1976 - BVerwG VII C 26.74 -), auch wenn er nicht abschließend darüber entscheiden konnte, ob der Kläger die zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderliche Eignung besitzt.
  • BVerwG, 12.05.1977 - 7 B 57.77
    Es kann offenbleiben, ob das Berufungsurteil - wie die Beschwerde meint - von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1976 - BVerwG VII C 26.74 - abweicht; jedenfalls beruht es nicht auf einer Abweichung.
  • BVerwG, 05.05.1980 - 7 B 84.80

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Entziehung einer Fahrerlaubnis -

    Die Urteile des beschließenden Senats vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 28.74 (BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74]) und BVerwG 7 C 26.74 (NJW 1977, 1078) - sowie vom 18. Mai 1973 - BVerwG 7 C 12.71 (BVerwGE 42, 206) - betreffen nicht die hier entscheidungserhebliche Fallgestaltung, daß begründete Zweifel an der Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen, die Behörde deswegen von ihm verlangt, das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle beizubringen, ein solches Gutachten aber nicht vorgelegt wird.
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