Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.2018 - 1 WB 34.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48196
BVerwG, 17.12.2018 - 1 WB 34.18 (https://dejure.org/2018,48196)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2018 - 1 WB 34.18 (https://dejure.org/2018,48196)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34.18 (https://dejure.org/2018,48196)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,48196) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 1 Abs. 4, § 16a; SBG 2016 § 3 Abs. 5, § 40 Abs. 4, § 41 Abs. 4, § 52 Abs. 2
    Individualbeschwerde; Kosten der Wahl; Kostenübernahme durch die Dienststelle; Mindestquorum; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Vertrauenspersonenausschuss eines militärischen Organisationsbereichs; Wahlanfechtung; gemeinschaftliche Beschwerde

  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit der Kosten eines Wahlanfechtungsverfahrens zu den Kosten der Wahl hinsichtlich Kostenübernahme durch die Dienststelle; Beschwerde wegen eines einer Personenmehrheit nur gemeinschaftlich zustehenden Rechts als unzulässige gemeinschaftliche Beschwerde

  • rewis.io

    Individualbeschwerde; gemeinschaftliche Beschwerde; Kosten eines Wahlanfechtungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit der Kosten eines Wahlanfechtungsverfahrens zu den Kosten der Wahl hinsichtlich Kostenübernahme durch die Dienststelle; Beschwerde wegen eines einer Personenmehrheit nur gemeinschaftlich zustehenden Rechts als unzulässige gemeinschaftliche Beschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Individualbeschwerde; gemeinschaftliche Beschwerde; Kosten eines Wahlanfechtungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.10.2010 - 6 P 16.09

    Erstattungspflicht der Dienststelle; außergerichtliche Kosten eines

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2018 - 1 WB 34.18
    Nach der auf das Soldatenbeteiligungsrecht übertragbaren Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht gehören zu den Kosten der Wahl, die die Dienststelle trägt (§ 24 Abs. 2 Satz 1 BPersVG), auch die Kosten eines Wahlanfechtungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der anfechtungsberechtigten Beteiligten, es sei denn - was hier nicht in Rede steht -, dass die Rechtsverfolgung von vornherein aussichtslos ist oder mutwillig betrieben wird (vgl. für die Anfechtung von Personalratswahlen BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 2000 - 6 P 7.99 - BVerwGE 112, 12 und vom 11. Oktober 2010 - 6 P 16.09 - Buchholz 251.95 § 17 MBGSH Nr. 1 Rn. 14 sowie Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 14. Aufl. 2018, § 24 Rn. 14; ebenso zu § 4 Abs. 5 SBG a.F. Höges, in: Wolf/Höges, SBG, Stand Oktober 2018, § 4 Rn. 19).
  • BVerwG, 29.08.2000 - 6 P 7.99

    Kosten der Wahlanfechtung; Kosten der Wahl; materieller

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2018 - 1 WB 34.18
    Nach der auf das Soldatenbeteiligungsrecht übertragbaren Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht gehören zu den Kosten der Wahl, die die Dienststelle trägt (§ 24 Abs. 2 Satz 1 BPersVG), auch die Kosten eines Wahlanfechtungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der anfechtungsberechtigten Beteiligten, es sei denn - was hier nicht in Rede steht -, dass die Rechtsverfolgung von vornherein aussichtslos ist oder mutwillig betrieben wird (vgl. für die Anfechtung von Personalratswahlen BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 2000 - 6 P 7.99 - BVerwGE 112, 12 und vom 11. Oktober 2010 - 6 P 16.09 - Buchholz 251.95 § 17 MBGSH Nr. 1 Rn. 14 sowie Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 14. Aufl. 2018, § 24 Rn. 14; ebenso zu § 4 Abs. 5 SBG a.F. Höges, in: Wolf/Höges, SBG, Stand Oktober 2018, § 4 Rn. 19).
  • BVerwG, 21.07.2009 - 1 WB 18.08

    Gesamtvertrauenspersonenausschuss; Wahlanfechtung; Wählerverzeichnis; Wahlrecht;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2018 - 1 WB 34.18
    Die "drei Wahlberechtigten" sind dabei nicht als einzelne Soldaten, sondern als gesetzliches (Mindest-)Quorum angesprochen; die Antragsbefugnis für die Wahlanfechtung ist nur gegeben, wenn die Ungültigkeit der Wahl von (mindestens) drei Soldaten in gemeinschaftlicher Form geltend gemacht wird (vgl. zur Antragsbefugnis eines Quorums von mindestens einem "Viertel der Mitglieder" für ein Abberufungsverfahren gegen ein Mitglied des Gesamtvertrauenspersonenausschusses BVerwG, Beschluss vom 8. November 2017 - 1 WB 30.16 - BVerwGE 160, 247 Rn. 29 ff.; zum Mindestquorum bei der Anfechtung der Wahl zum Gesamtvertrauenspersonenausschuss vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 WB 18.08 - BVerwGE 134, 228 Rn. 22).
  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 WB 61.09

    Bestandskraft; Bevollmächtigter; Erstattungsfähigkeit; Fürsorge;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2018 - 1 WB 34.18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2009 - 1 WB 61.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 2 Rn. 18 und vom 20. Oktober 2017 - 1 WB 21.17 - NZWehrr 2018, 35 = juris Rn. 18) ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Verfahren unter Würdigung der jeweiligen Verhältnisse vom Standpunkt einer verständigen Partei aus zu beurteilen.
  • BVerwG, 08.11.2017 - 1 WB 30.16

    Abberufung als Mitglied; Abberufung als Sprecher des

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2018 - 1 WB 34.18
    Die "drei Wahlberechtigten" sind dabei nicht als einzelne Soldaten, sondern als gesetzliches (Mindest-)Quorum angesprochen; die Antragsbefugnis für die Wahlanfechtung ist nur gegeben, wenn die Ungültigkeit der Wahl von (mindestens) drei Soldaten in gemeinschaftlicher Form geltend gemacht wird (vgl. zur Antragsbefugnis eines Quorums von mindestens einem "Viertel der Mitglieder" für ein Abberufungsverfahren gegen ein Mitglied des Gesamtvertrauenspersonenausschusses BVerwG, Beschluss vom 8. November 2017 - 1 WB 30.16 - BVerwGE 160, 247 Rn. 29 ff.; zum Mindestquorum bei der Anfechtung der Wahl zum Gesamtvertrauenspersonenausschuss vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 WB 18.08 - BVerwGE 134, 228 Rn. 22).
  • BVerwG, 20.10.2017 - 1 WB 21.17

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2018 - 1 WB 34.18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2009 - 1 WB 61.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 2 Rn. 18 und vom 20. Oktober 2017 - 1 WB 21.17 - NZWehrr 2018, 35 = juris Rn. 18) ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Verfahren unter Würdigung der jeweiligen Verhältnisse vom Standpunkt einer verständigen Partei aus zu beurteilen.
  • BVerwG, 28.09.2009 - 1 WB 31.09

    Beschwerdeverfahren; Kostengrundentscheidung; Antrag auf gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2018 - 1 WB 34.18
    II Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, über den der Senat gemäß § 16a Abs. 5 Satz 3 und 4 WBO ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Richter entscheidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 WB 31.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 1 Rn. 16 f.), hat Erfolg.
  • Drs-Bund, 04.05.1956 - BT-Drs II/2359
    Auszug aus BVerwG, 17.12.2018 - 1 WB 34.18
    Jeder Soldat soll mit der Beschwerde nur in eigener Sache tätig sein und für seine Anliegen persönlich eintreten, was nicht ausschließt, dass "mehrere Soldaten sich einzeln über denselben Sachverhalt beschweren, von dem jeder von ihnen betroffen wird" (so schon die Begründung zum Entwurf einer Wehrbeschwerdeordnung BT-Drs. 2/2359, S. 8).
  • BVerwG, 02.05.2019 - 1 WDS-KSt 1.19

    Kostenfestsetzung; Verzinsung der Prozesskosten

    Mit Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34.18 - hat der Senat die den Antragstellern im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erwachsenen notwendigen Aufwendungen dem Bund auferlegt.

    Diese Vorschriften betreffen die Verzinsung der Hauptforderung, die hier in dem Erstattungsanspruch der Antragsteller aus § 16a Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 und 3 WBO besteht (Sachentscheidung in dem Beschluss des Senats vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34.18 -).

    Im vorliegenden Verfahren geht es hingegen um die Verzinsung der Gebühren und Auslagen des Bevollmächtigten der Antragsteller, die durch dessen Tätigkeit in dem die Hauptforderung betreffenden Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht angefallen sind und auf der Basis der Kostengrundentscheidung in dem Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34.18 - vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle festzusetzen sind.

  • BVerwG, 02.05.2019 - 1 WDSKSt 1.19

    Kostenfestsetzung; Verzinsung der Prozesskosten

    I Mit Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34.18 - hat der Senat die den Antragstellern im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erwachsenen notwendigen Aufwendungen dem Bund auferlegt.

    Diese Vorschriften betreffen die Verzinsung der Hauptforderung, die hier in dem Erstattungsanspruch der Antragsteller aus § 16a Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 und 3 WBO besteht (Sachentscheidung in dem Beschluss des Senats vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34.18 -).

    Im vorliegenden Verfahren geht es hingegen um die Verzinsung der Gebühren und Auslagen des Bevollmächtigten der Antragsteller, die durch dessen Tätigkeit in dem die Hauptforderung betreffenden Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht angefallen sind und auf der Basis der Kostengrundentscheidung in dem Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34.18 - vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle festzusetzen sind.

  • BVerwG, 30.07.2020 - 1 WB 20.19

    Anfechtung der Wahl zum Gesamtvertrauenspersonenausschuss erfolglos

    Antragsbefugt ist nach § 52 Abs. 1 SBG allerdings nur eine Gruppe von wenigstens fünf wahlberechtigten Personen, die gemeinsam die Gültigkeit der Wahl anfechten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 2017 - 1 WB 30.16 - BVerwGE 160, 247 Rn. 29 ff. und vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34.18 - Buchholz 450.1 § 1 WBO Nr. 2 Rn. 14).
  • BVerwG, 30.07.2020 - 1 WB 28.19

    Arbeitszeitgestaltung für die Übung TRIDENT JUNCTURE 2018

    § 1 Abs. 4 Satz 1 WBO verbietet die Bündelung mehrerer individueller Beschwerden zu einer gemeinschaftlichen Beschwerde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34.18 - Buchholz 450.1 § 1 WBO Nr. 2 Rn. 12).
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 42.19

    Streit um die Arbeitszeitgestaltung für die Übung TRIDENT JUNCTURE 2018 in

    § 1 Abs. 4 Satz 1 WBO verbietet die Bündelung mehrerer individueller Beschwerden zu einer gemeinschaftlichen Beschwerde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34.18 - Buchholz 450.1 § 1 WBO Nr. 2 Rn. 12).
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 29.19

    Erfolgreicher Antrag eines Soldaten auf gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang

    § 1 Abs. 4 Satz 1 WBO verbietet die Bündelung mehrerer individueller Beschwerden zu einer gemeinschaftlichen Beschwerde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34.18 - Buchholz 450.1 § 1 WBO Nr. 2 Rn. 12).
  • BVerwG, 30.07.2020 - 1 WB 48.19

    Erfolgreiche Wehrbeschwerde bezüglich der Arbeitszeitgestaltung für die Übung

    § 1 Abs. 4 Satz 1 WBO verbietet die Bündelung mehrerer individueller Beschwerden zu einer gemeinschaftlichen Beschwerde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34.18 - Buchholz 450.1 § 1 WBO Nr. 2 Rn. 12).
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 49.19

    Wehrbeschwerdeverfahren betreffend die Arbeitszeitgestaltung für die Übung

    § 1 Abs. 4 Satz 1 WBO verbietet die Bündelung mehrerer individueller Beschwerden zu einer gemeinschaftlichen Beschwerde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34.18 - Buchholz 450.1 § 1 WBO Nr. 2 Rn. 12).
  • VG Köln, 19.08.2020 - 23 K 15882/17
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34/18 -, juris, Rn. 12 unter Verweis auf die Gesetzesbegründung, a. a. O.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht