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   BVerwG, 18.01.1988 - 4 B 255.87   

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BVerwG, 18.01.1988 - 4 B 255.87 (https://dejure.org/1988,9152)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1988 - 4 B 255.87 (https://dejure.org/1988,9152)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1988 - 4 B 255.87 (https://dejure.org/1988,9152)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Drittschützende Wirkung des § 31 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes (BBauG) - Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen

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  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1988 - 4 B 255.87
    Daß § 31 Abs. 2 BBauG/BauGB mit dem Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen drittschützende Wirkung haben kann, hat der Senat bereits rechtsgrundsätzlich entschieden (Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - ZfBR 1986, 740 = NVwZ 1987, 409 [BVerwG 19.09.1986 - 4 C 8/84]); ebenso ist geklärt, daß sich auch aus dem im Begriff des "Einfügens" aufgehenden Rücksichtnahmegebot in § 34 Abs. 1 BBauG/BauGB Drittschutz ableiten läßt (Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - ZfBR 1981, 149 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1988 - 4 B 255.87
    Daß § 31 Abs. 2 BBauG/BauGB mit dem Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen drittschützende Wirkung haben kann, hat der Senat bereits rechtsgrundsätzlich entschieden (Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - ZfBR 1986, 740 = NVwZ 1987, 409 [BVerwG 19.09.1986 - 4 C 8/84]); ebenso ist geklärt, daß sich auch aus dem im Begriff des "Einfügens" aufgehenden Rücksichtnahmegebot in § 34 Abs. 1 BBauG/BauGB Drittschutz ableiten läßt (Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - ZfBR 1981, 149 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1988 - 4 B 255.87
    Ob die gebotene Rücksicht auf die Nachbarn beachtet ist, beurteilt sich dabei nach Maßgabe der im Urteil vom 25. Februar 1977 (- BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 [BVerwG 25.02.1977 - IV C 22/75]) dargestellten Grundsätze.
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