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   BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 15.85   

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https://dejure.org/1986,4107
BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 15.85 (https://dejure.org/1986,4107)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1986 - 9 C 15.85 (https://dejure.org/1986,4107)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1986 - 9 C 15.85 (https://dejure.org/1986,4107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Gruppenverfolgung von Angehörigen einer religiösen Minderheit bei Verfolgung jedes Gruppenmitgliedes allein wegen dessen Religionszugehörigkeit - Asylanspruch wegen staatlicher Einschränkungen der Religionsfreiheit bei individueller Betroffenheit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 15.85
    Verfolgungsmaßnahmen, die nicht mit einer Gefahr unmittelbar für Leib und Leben oder Beschränkungen der persönlichen Freiheit verbunden sind, bilden vielmehr nur dann einen Verfolgungstatbestand, wenn sie nach Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Verfolgerstaats aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).

    Für die hier allein zu entscheidende Frage, ob die Klägerin gegenwärtig einen Anspruch auf Asyl hat, sind die entsprechenden Erwägungen des Berufungsgerichts zu nur möglichen zukünftigen Entwicklungen in Pakistan daher ohne Belang (vgl. zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).

  • BVerfG, 10.10.1984 - 2 BvR 1987/83

    Asylanerkennung - Glaubensangehörigkeit - Antrag auf Verlängerung des Reisepasses

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 15.85
    Damit hat er einen Glaubensstreit entgegen dem religiösen Selbstverständnis der Ahmadis, die sich als Vertreter des wahren Islam verstehen, durch autoritativen Machtspruch entschieden und diese Entscheidung seinen Bürgern ungeachtet ihrer eigenen inhaltlichen Glaubensüberzeugung als verbindlich auferlegt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Oktober 1984 - 2 BvR 1987/83 -).

    Das gilt nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des Bundesverwaltungsgerichts auch für eine Beeinträchtigung der Religionsfreiheit, durch die entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts die Menschenwürde daher nicht schon in jedem Fall in asylrechtlich erheblicher Weise verletzt wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Oktober 1984 - 2 BvR 1987/83 - BVerwG, Beschluß vom 15. Februar 1984 - 9 CB 191.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 18).

  • BVerwG, 04.11.1965 - I C 54.63

    Voraussetzungen für die Anerkennung als ausländischer Flüchtling -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 15.85
    Die guten Gründe für die Furcht vor Verfolgung müssen in der Person des jeweiligen Asylbewerbers gegeben sein; er muß von den geltend gemachten Verfolgungsmaßnahmen somit individuell betroffen sein (Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 54.63 - Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 15).

    Auch Eingriffe in andere Freiheitsrechte können je nach den umständen des Falles den Tatbestand einer Verfolgung erfüllen (Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 54.63 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83

    Bedrohter - Fluchtalternative - Zumutbarkeit - Asylanspruch - Inland

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 15.85
    Das gilt nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des Bundesverwaltungsgerichts auch für eine Beeinträchtigung der Religionsfreiheit, durch die entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts die Menschenwürde daher nicht schon in jedem Fall in asylrechtlich erheblicher Weise verletzt wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Oktober 1984 - 2 BvR 1987/83 - BVerwG, Beschluß vom 15. Februar 1984 - 9 CB 191.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 18).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 15.85
    Wann eine asylrechtlich erhebliche Verletzung der Menschenwürde durch Einschränkungen der Religionsfreiheit vorliegt, läßt sich nicht generell, sondern nur in Ansehung der konkreten Umstände des einzelnen Falles beurteilen (vgl. dazu auch BVerfGE 30, 1 ).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 15.85
    Zu einem anderen Ergebnis führt auch nicht der - zutreffende - Hinweis des Berufungsgerichts, daß nach unserem Verfassungsverständnis zur Religionsfreiheit über die innere Freiheit zu glauben oder nicht zu glauben auch die äußere Freiheit gehört, den Glauben zu bekennen und für ihn werbend mit dem Ziel seiner Verbreitung einzutreten (BVerfGE 24, 236 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvR 241/66]; 32, 98 [BVerfG 13.10.1971 - 2 BvR 233/71]).
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 15.85
    Zu einem anderen Ergebnis führt auch nicht der - zutreffende - Hinweis des Berufungsgerichts, daß nach unserem Verfassungsverständnis zur Religionsfreiheit über die innere Freiheit zu glauben oder nicht zu glauben auch die äußere Freiheit gehört, den Glauben zu bekennen und für ihn werbend mit dem Ziel seiner Verbreitung einzutreten (BVerfGE 24, 236 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvR 241/66]; 32, 98 [BVerfG 13.10.1971 - 2 BvR 233/71]).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 15.85
    Im rechtlichen Ausgangspunkt ist allerdings nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht die danach für die Ahmadis in Pakistan bestehende Situation am Maßstab des Grundrechts aus Art. 4 GG geprüft und die Beschränkungen der Religionsausübung aus der Sicht der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland als einen Verstoß gegen das Grundrecht aus Art. 4 GG gewertet hat, das nicht nur die Freiheit des Glaubens, sondern auch die äußere Freiheit gewährt, den Glauben in der Öffentlichkeit zu bekennen (vgl. BVerfGE 52, 223 ).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 15.85
    Dazu gehört insbesondere die Religionsfreiheit (BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 15.85
    Eine Verfolgung läßt sich deshalb nicht allein daraus herleiten, daß der Herkunftsstaat des Asylsuchenden der Bevölkerung Lasten und Beschränkungen zur Sicherung seiner Herrschaftsstruktur auferlegt (Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

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