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BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 66.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung einer Fahrerlaubnis bei Zweifeln an dem erforderlichen Verkehrswissen und Verkehrsverständnis - Rechtfertigung des Entzugs der Fahrerlaubnis wegen des Fehlens von theoretischen Verkehrskenntnissen - Zulässigkeit der Durchführung einer theoretischen Prüfung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 18.12.1979 - IV E 465/78
- VGH Hessen, 17.03.1981 - II OE 31/80
- BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 66.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59
Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel
Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 66.81
Das hat der Senat für den Fall der Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 15 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVZO ausgesprochen (BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59] [276]).Die Berechtigung der Prüfungsanordnung ist nur rechtserheblich, wenn der Betroffene die Prüfung verweigert hat und gemäß der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59] [275]; 34, 248 [250]) die Bedeutung dieser Weigerung als Kennzeichen der Ungeeignetheit des Kraftfahrers zu beurteilen ist.
- BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69
Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO
Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 66.81
Die Berechtigung der Prüfungsanordnung ist nur rechtserheblich, wenn der Betroffene die Prüfung verweigert hat und gemäß der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59] [275]; 34, 248 [250]) die Bedeutung dieser Weigerung als Kennzeichen der Ungeeignetheit des Kraftfahrers zu beurteilen ist. - BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung - …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 66.81
Der erkennende Senat hat zu den Fragen, ob die Fahrerlaubnis wegen Fehlens der theoretischen Verkehrskenntnisse entzogen werden kann und ob entsprechende theoretische Prüfungen des Fahrerlaubnisinhabers zulässig sind, in seinen Urteilen vom 18. März 1982 (insbesondere in der Sache BVerwG 7 C 69.81) eingehend Stellung genommen.
- BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74
Anlaufhemmung
Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 66.81
Wenn daher der Beklagte aufgrund des Trunkenheitsdelikts und der weiteren Verkehrsverstöße des Klägers sowie aufgrund der Ergebnisse der beiden theoretischen Prüfungen vom 17. Januar und 17. April 1978 im für die Klage maßgebenden Beurteilungszeitraum des Widerspruchsbescheids vom 11. September 1978 (BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74] [362]) für erwiesen angesehen hat, daß der Kläger die erforderliche Kenntnis der Verkehrsregeln nicht besitzt, so ist dies nicht zu beanstanden. - BVerwG, 20.12.1963 - VII C 103.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 66.81
Seine Tätigkeit ist ein Hilfsmittel zum Zwecke der Aufklärung des Sachverhalts; das in dem Gutachten festgestellte Ergebnis der Kenntnisprüfung hat allein die Bedeutung eines Vorschlags (BVerwGE 17, 342 [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62] [343]). - VGH Baden-Württemberg, 22.02.1979 - X 223/79
Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 66.81
Dieser Regelungszweck, der auch dem § 4 Abs. 1 StVG zugrunde liegt, macht eine Kenntnisprüfung erforderlich die im Schwerpunkt auf das sicherheitserhebliche Verkehrswissen abstellt (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22. Februar 1979 in NJW 1979, 1472 = VRS 57, 229;… Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl. 1981, Rdnr. 3 zu § 4 StVG). - OVG Bremen, 18.09.1978 - II T 15/78
Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 66.81
Damit ist der (vom OVG Bremen, Beschluß vom 18. September 1978 in NJW 1979, 74 [75] hervorgehobenen) Vermutung Rechnung getragen, die dahin geht, daß der Fahrerlaubnisinhaber die einmal erworbenen theoretischen Kenntnisse aufgrund seiner Fahrpraxis weiterhin besitzt, wenn und solange er ohne wesentliche Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen hat. - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1979 - XII A 816/79
Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 66.81
Die zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen theoretischen Kenntnisse schließen somit das Wissen um die Notwendigkeit der Beachtung der Verkehrsvorschriften sowie die Fähigkeit ein, dieses Wissen richtig anzuwenden (ebenso OVG Münster in VRS 58, 300 [301]; Bouska, Verkehrsdienst 1979, 77 [81, 82]).