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BVerwG, 18.03.1996 - 9 B 15.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausweisung von Tamilen aus Sri Lanka - Vorliegen einer hinreichenden Verfolgungssicherheit - Glaubhaftmachung einer drohenden politischen Verfolgung - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung von Beweisanträgen
Verfahrensgang
- VG Gießen, 24.04.1995 - 3 E 12665/93
- VGH Hessen, 11.10.1995 - 12 UE 2018/95
- BVerwG, 18.03.1996 - 9 B 15.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1996 - 9 B 15.96
Denn ein Fehler bei der Sachverhalts- und Beweiswürdigung betrifft - ebenso wie etwa eine unrichtige Gesetzesauslegung - den inneren Vorgang der richterlichen Rechtsfindung und damit die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, nicht den äußeren Verfahrensgang (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - DVBl 1996, 108). - BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90
Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka
Auszug aus BVerwG, 18.03.1996 - 9 B 15.96
Die Beschwerde macht ferner (unter Nr. 3 der Beschwerdebegründung) geltend, das Urteil des Berufungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - (BVerwGE 87, 141) ab, wonach ein wegen seiner politischen Überzeugung von zweitägiger Haft und dabei erlittenen Mißhandlungen betroffener junger Tamile politisch verfolgt sei. - BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77
Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1996 - 9 B 15.96
Ein Gericht verletzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die durch einen anwaltlich vertretenen Beteiligten nicht beantragt war (vgl. etwa Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161). - BVerwG, 27.10.1995 - 9 C 383.94
Antrag auf Asyl unter Hinweis auf eine mehrmals erfolgte Festnahme für sieben …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1996 - 9 B 15.96
Daran ändert auch der Umstand nichts, daß die Frage der Verfolgungsgefahr - wie die Beschwerde meint - "vor dem Hintergrund" des Senatsurteils vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 383.94 - zu beurteilen ist.