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   BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84   

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BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84 (https://dejure.org/1986,384)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1986 - 8 C 84.84 (https://dejure.org/1986,384)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1986 - 8 C 84.84 (https://dejure.org/1986,384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung - Widerspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84
    Von diesem Antragsinhalt hatte das Berufungsgericht auszugehen (§ 88 VwGO); im Hinblick auf ihn hatte es - unter Vernachlässigung der Frage, ob dieser Antrag durch ein hinreichendes Rechtsschutzinteresse gedeckt und deshalb zulässig war (vgl. Urteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG I C 68.61 - BVerwGE 20, 146 [BVerwG 14.01.1965 - I C 68/61]) - das Vorliegen einer Erledigung zu prüfen.

    Dem (einseitigen) Antrag eines Klägers, die Hauptsache für erledigt zu erklären, darf trotz Erledigung nicht stattgegeben werden, wenn dem Widerspruch des Beklagten ein beachtliches Interesse an der Entscheidung über den erledigten Sachantrag zur Seite steht (vgl. dazu vor allem das Urteil vom 14. Januar 1965 a.a.O. S. 154 f.).

    Das rechtfertigt sich vor allem aus der Überlegung, daß der Beklagte für den Fall einer entsprechenden Schutzwürdigkeit vor einer Umgehung des § 92 Abs. 1 Satz 2 VwGO bewahrt bleiben muß: Da eine Zurücknahme der Klage ohne seine Zustimmung nicht möglich wäre, darf ihm auch nicht entgegen schutzwürdigen Interessen eine Erledigungserklärung aufgenötigt werden (vgl. Urteil vom 14. Januar 1965 a.a.O. S. 151 f. und 154 sowie die Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 37 u. 38.67 - BVerwGE 31, 318 , vom 20. März 1974 a.a.O. S. 35 und vom 28. November 1975 - BVerwG VII C 47.73 - Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 2 S. 1 ).

  • BVerwG, 20.03.1974 - IV C 48.71

    Auslegung einer einseitigen Erledigungserklärung - Vorliegen eines erledigenden

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84
    Es verhält sich insoweit nicht anders als in dem Fall, daß jemand um eine Baugenehmigung nachsucht und später die privatrechtliche Befugnis zur Ausführung des Bauvorhabens verliert (vgl. dazu Urteil vom 20. März 1974 - BVerwG IV C 48.71 - Buchholz § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 42 S. 33 ).

    Das rechtfertigt sich vor allem aus der Überlegung, daß der Beklagte für den Fall einer entsprechenden Schutzwürdigkeit vor einer Umgehung des § 92 Abs. 1 Satz 2 VwGO bewahrt bleiben muß: Da eine Zurücknahme der Klage ohne seine Zustimmung nicht möglich wäre, darf ihm auch nicht entgegen schutzwürdigen Interessen eine Erledigungserklärung aufgenötigt werden (vgl. Urteil vom 14. Januar 1965 a.a.O. S. 151 f. und 154 sowie die Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 37 u. 38.67 - BVerwGE 31, 318 , vom 20. März 1974 a.a.O. S. 35 und vom 28. November 1975 - BVerwG VII C 47.73 - Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 2 S. 1 ).

    Das gebietet, hier und dort die gleichen Anforderungen an das Vorliegen eines schutzwürdigen Interesses zu stellen (ebenso das Urteil vom 20. März 1974 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71

    Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84
    Unabhängig davon greift nämlich jedenfalls durch, daß die Erforderlichkeit (und der Anspruch auf Erteilung) einer Zweckentfremdungsgenehmigung ebenso wie die Erforderlichkeit (und der Anspruch auf Erteilung) einer Baugenehmigung von einer bestimmten Berechtigung an der Sache nicht abhängen (vgl. zur Baugenehmigung das Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG IV C 49.71 - BVerwGE 42, 115 [BVerwG 23.03.1973 - IV C 49/71]).
  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84
    Das rechtfertigt sich vor allem aus der Überlegung, daß der Beklagte für den Fall einer entsprechenden Schutzwürdigkeit vor einer Umgehung des § 92 Abs. 1 Satz 2 VwGO bewahrt bleiben muß: Da eine Zurücknahme der Klage ohne seine Zustimmung nicht möglich wäre, darf ihm auch nicht entgegen schutzwürdigen Interessen eine Erledigungserklärung aufgenötigt werden (vgl. Urteil vom 14. Januar 1965 a.a.O. S. 151 f. und 154 sowie die Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 37 u. 38.67 - BVerwGE 31, 318 , vom 20. März 1974 a.a.O. S. 35 und vom 28. November 1975 - BVerwG VII C 47.73 - Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 2 S. 1 ).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84
    Das rechtfertigt sich vor allem aus der Überlegung, daß der Beklagte für den Fall einer entsprechenden Schutzwürdigkeit vor einer Umgehung des § 92 Abs. 1 Satz 2 VwGO bewahrt bleiben muß: Da eine Zurücknahme der Klage ohne seine Zustimmung nicht möglich wäre, darf ihm auch nicht entgegen schutzwürdigen Interessen eine Erledigungserklärung aufgenötigt werden (vgl. Urteil vom 14. Januar 1965 a.a.O. S. 151 f. und 154 sowie die Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 37 u. 38.67 - BVerwGE 31, 318 , vom 20. März 1974 a.a.O. S. 35 und vom 28. November 1975 - BVerwG VII C 47.73 - Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 2 S. 1 ).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 48.83

    Rechtmäßigkeit von Auflagen in Zusammenhang mit einer erteilten

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84
    Verpflichtungsantrag abgesehen - einzig in Gestalt eines vorbeugenden Feststellungsantrags geschehen (vgl. dazu etwa die Urteile vom 25. Mai 1962 - BVerwG VII C 240.59 - BVerwGE 14, 202 [BVerwG 25.05.1962 - VII C 240/59], vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 56.71 - S. 8 f., vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 67.72 - S. 6 sowie vom 7. September 1984 - BVerwG 8 C 48.83 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 11 S. 29 ).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 19.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beiladung - Wochenendhaus - Beseitigung

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84
    Die somit eingetretene Erledigung hätte allerdings nach § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO (in Verbindung mit § 173 VwGO) "auf den Prozeß keinen Einfluß", wenn die Übertragung des Eigentums auf die Ehefrau des Klägers als ein Fall der Veräußerung der "in Streit befangene Sache" zu werten (§ 265 Abs. 1 ZPO) und demzufolge der Kläger zur Fortführung des Verfahrens (in gesetzlicher Prozeßstandschaft) genötigt wäre (vgl. zur Anwendbarkeit des § 265 ZPO im Verwaltungsstreitverfahren das Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 19.83 - Buchholz 406.34 § 2 SchBG Nr. 2 S. 1 ).
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84
    Für die Schutzwürdigkeit des Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) ist jedoch als kennzeichnend anerkannt, daß eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das "Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrages die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muß" (so das Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 163.65 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 36 S. 64 ).
  • BVerwG, 25.05.1962 - VII C 240.59

    Langholztransporte - § 43 VwGO, Statthaftigkeit einer Klage auf Feststellung, daß

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84
    Verpflichtungsantrag abgesehen - einzig in Gestalt eines vorbeugenden Feststellungsantrags geschehen (vgl. dazu etwa die Urteile vom 25. Mai 1962 - BVerwG VII C 240.59 - BVerwGE 14, 202 [BVerwG 25.05.1962 - VII C 240/59], vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 56.71 - S. 8 f., vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 67.72 - S. 6 sowie vom 7. September 1984 - BVerwG 8 C 48.83 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 11 S. 29 ).
  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 56.71

    Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung für eine Schwimmhalle

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84
    Verpflichtungsantrag abgesehen - einzig in Gestalt eines vorbeugenden Feststellungsantrags geschehen (vgl. dazu etwa die Urteile vom 25. Mai 1962 - BVerwG VII C 240.59 - BVerwGE 14, 202 [BVerwG 25.05.1962 - VII C 240/59], vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 56.71 - S. 8 f., vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 67.72 - S. 6 sowie vom 7. September 1984 - BVerwG 8 C 48.83 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 11 S. 29 ).
  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 67.72

    Geltungsdauer einer einstweiligen Anordnung zur Sicherstellung einer Landschaft -

  • BVerwG, 05.01.1971 - VII B 143.69

    Feststellung eines Familiennamens

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Für die Schutzwürdigkeit des Interesses an einer Feststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist vielmehr kennzeichnend, "daß eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrages die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muß" (Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 9 [13 f.] unter Hinweis auf das Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 163.65 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 36 S. 66; ferner Urteil vom 14. Januar 1980, a.a.O.).
  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung;

    Sie soll verhindern, dass ein Kläger, der infolge eines erledigenden Ereignisses seinen ursprünglichen, den Streitgegenstand kennzeichnenden Antrag nicht weiterverfolgen kann, um die "Früchte" der bisherigen Prozessführung gebracht wird (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - 7 C 24.91 - a.a.O.), insbesondere dann, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrags die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger wegen der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung in diesem Verfahren leer ausgehen muss (BVerwG, Urteil vom 18. April 1986 - 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Denn nur unter dieser Voraussetzung läßt § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO aus Gründen der Prozeßökonomie (vgl. Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 9 [13 f.] m.w.N.) die Weiterführung des Rechtsstreits zu, ohne daß die Voraussetzungen für eine Klageänderung erfüllt sein müssen (vgl. Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 24.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 242 S. 80 [81]).
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