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   BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 9.81   

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https://dejure.org/1982,5087
BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 9.81 (https://dejure.org/1982,5087)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1982 - 7 C 9.81 (https://dejure.org/1982,5087)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1982 - 7 C 9.81 (https://dejure.org/1982,5087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl - Rechtmäßigkeit von Zulassungszahlenbestimmungen und kapazitätsbestimmenden Faktoren - Auswirkungen des ZVS-Beispielstudienplans auf die Zulassungszahl - Aufteilung des Curricularrichtwerts - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 9.81
    Der Mangel an Studienplätzen in den Fächern des harten Numerus clausus ist objektives Zuganrshindernis zu den Stätten der Hochschulausbildung, deren freie Wahl Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip verbürgt (BVerfGE 33, 303 [332]).

    Gerechtfertigt sind knappheitsbedingte Beschränkungen der Hochschulzulassung nur in den "Grenzen des unbedingt Erforderlichen" (BVerfGE 33, 303 [338]), deren Lage sich für den Normgeber und -anwender des Kapazitätsermittlungsrechts nicht zuletzt nach Maßgabe der Erkenntnisse bestimmt, die in der Hochschulwirklichkeit bei der Anwendung von Zulassungsbeschränkungen gewonnen werden.

  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 9.81
    Den die Zulassungszahl unmittelbar mitbestimmenden Eigenanteil von 1, 22 durfte der Verwaltungsgerichtshof in Anwendung der KapVO III um so eher für bundesrechtlich bedenkenfrei halten, als er sich als kapazitätsfreundliche Fortentwicklung des in Anwendung der KapVO II vom 23. Dezember 1975 (GBl. Ba.-W., S. 67) ermittelten, auf den quantitativen Studienplan des Westdeutschen Medizinischen Fakultätentags (WMFT-Modell) beruhenden Curricularfaktors darstellen läßt, den der erkennende Senat mit seinem Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 93.77 - (BVerwGE 60, 25 [42 f.]) als eine mit Bundesrecht vereinbare Grundlage zur Ermittlung der Lehrnachfrage anerkannt hat.

    In diesem Recht, die hochschulspezifischen Bedingungen der Lehre durchzusetzen, liegt der Kern der aus der Wissenschaftsfreiheit resultierenden Beurteilungs- und Bewertungsprärogative der Hochschulen, die der Senat bereits für die Ausfüllung quantitativer Studienpläne anerkannt hat (BVerwGE 60, 25 [45]).

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 9.81
    Eine normative Richtwertaufteilung im Verhältnis Vorklinik/Klinik und Eigenanteil/Fremdanteil wird durch Bundes(verfassungs)recht nicht gefordert (Beschluß des erkennenden Senats vom 18. September 1981 - BVerwG 7 N 1.79 - [DVBl. 1981, 1151 = NVwZ 1982, 104 = KMK HSCHR 1981, 900]).

    Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 18. September 1981 (a.a.O.) erwähnt und das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits in seinem im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. November 1979 (DÖV 1980, 259) in Bezug genommenen Urteil vom 13. Juni 1978 - VII 111/78 - unter Hinweis auf die Beschlüsse der ZVS-Gremien näher ausgeführt hat, ist es den Ländern nicht gelungen, in der Frage der Teilrichtwertbildung Übereinstimmung zu erzielen.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1979 - IX 3751/78

    Ausfüllung einer Normierungslücke im Kapazitätsermittlungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 9.81
    Daß der Richtwertanteil von 1, 22 keine unzulässige Niveaupflege bedeute, habe der Gerichtshof bereits wiederholt entschieden (u.a. mit Urteil vom 27. November 1979 [DÖV 1980, 259].).

    Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 18. September 1981 (a.a.O.) erwähnt und das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits in seinem im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. November 1979 (DÖV 1980, 259) in Bezug genommenen Urteil vom 13. Juni 1978 - VII 111/78 - unter Hinweis auf die Beschlüsse der ZVS-Gremien näher ausgeführt hat, ist es den Ländern nicht gelungen, in der Frage der Teilrichtwertbildung Übereinstimmung zu erzielen.

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 9.81
    Es ist auch darzulegen, was vorgetragen worden wäre, wenn Gelegenheit zur Äußerung bestanden hätte, und inwiefern weitere Ausführungen zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs beigetragen hätten (Beschluß des Senats vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23]; vgl. auch BVerfGE 28, 17 [20]).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 9.81
    Von einer hinreichend zur Vergleichbarkeit führenden Übereinstimmung der Länder in der Festlegung der das Lehrangebot bestimmenden Regellehrverpflichtungen läßt sich aber erst seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1980 (BVerfGE 54, 173) sprechen, die im Ergebnis sichergestellt hat, daß auch dort, wo die Regellehrverpflichtungen nicht ohnehin in Anlehnung an die Deputate der Vereinbarung der Ständigen Konferenz der Kultusminister vom 10. März 1977 im Verordnungswege geregelt worden sind (vgl. die bayerische Regellehrverpflichtungsverordnung in der Fassung der Verordnung vom 27. September 1978 - GVBl. S. 676 - und die hessische Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtungen der Hochschullehrer und über die Arbeitszeit der Beamten mit Lehraufgaben an einer Universität oder einer Gesamthochschule vom 29. September 1976 - GVBl. S. 400 -), entsprechend den Festlegungen jener Vereinbarung verfahren wird, die die umfassendste Zusammenfassung aller bisher gewonnenen Erfahrungswerte darstellt und einen Konsens darüber verkörpert, was von dem Expertengremium der Kultusministerkonferenz für die Hochschulen als vertretbar und zur gleichmäßigen Kapazitätsausnutzung als erforderlich angesehen wird (so BVerfGE 54, 173 [198]).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 9.81
    Es ist auch darzulegen, was vorgetragen worden wäre, wenn Gelegenheit zur Äußerung bestanden hätte, und inwiefern weitere Ausführungen zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs beigetragen hätten (Beschluß des Senats vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23]; vgl. auch BVerfGE 28, 17 [20]).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 25.81

    Anwendung der gegen das verfassungskräftige Gebot einheitlicher

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 9.81
    Gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs, die nachträgliche endgültige Vergabe des einen über die festgestzte Zulassungszahl hinaus festgestellten Studienplatzes an den rangbesten Nachrücker sei kapazitätsdeckend, ist aus der Sicht des Bundesrechts ebenfalls nichts zu erinnern (vgl. auch Urteil des Senats vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 25.81 u.a. -).
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