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   BVerwG, 18.08.2009 - 4 B 33.09   

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https://dejure.org/2009,19094
BVerwG, 18.08.2009 - 4 B 33.09 (https://dejure.org/2009,19094)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.2009 - 4 B 33.09 (https://dejure.org/2009,19094)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 2009 - 4 B 33.09 (https://dejure.org/2009,19094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Darlegungserfordernis zur Begründung eines Rechtsschutzbedürfnisses i.R.e. Klage gegen den bestandskräftigen Widerruf der luftrechtlichen Betriebsgenehmigung des Flughafens Berlin-Tempelhof

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEG § 11; VwGO § 132 Abs. 2
    Darlegungserfordernis zur Begründung eines Rechtsschutzbedürfnisses i.R.e. Klage gegen den bestandskräftigen Widerruf der luftrechtlichen Betriebsgenehmigung des Flughafens Berlin-Tempelhof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.11.2007 - 4 B 22.07

    Flughafen; Verkehrsflughafen; Stilllegung; Schließung, Widerruf der

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2009 - 4 B 33.09
    Unabhängig davon, dass diese Angaben bestritten werden, blendet der Kläger jedoch mit seinem Vortrag aus, dass der Widerruf der luftrechtlichen Betriebsgenehmigung mit Wirkung zum 31. Oktober 2008 bestandskräftig ist (Beschluss vom 29. November 2007 - BVerwG 4 B 22.07 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 34), mithin die Beigeladene davon entbunden ist, den Flughafen weiter zu betreiben, und daher die Möglichkeit des Klägers, den Flughafen zu nutzen, entfallen ist.

    Die Regelung des Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung in der Fassung der Änderungsverordnung vom 30. Mai 2006 (GVBl Bln S. 509) schließt unmissverständlich eine weitere luftverkehrliche Nutzung der Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof aus und ist für die zuständigen Behörden bindend (Beschluss vom 29. November 2007 a.a.O. Rn. 17; Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 193).

    Soweit der Kläger auf die einfachgesetzliche Regelung des § 11 AEG verweist und meint, der Senat habe lediglich entschieden, dass § 11 AEG einen spezifischen eisenbahnrechtlichen Hintergrund habe, wird nicht beachtet, dass der Senat - wie das Oberverwaltungsgericht ausgeführt hat - ausdrücklich betont hat, dass § 11 AEG nicht Ausdruck eines allgemeinen, für das gesamte Fachplanungsrecht geltenden Rechtsgrundsatzes ist (Beschluss vom 29. November 2007 a.a.O. Rn. 16 a.E.).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2009 - 4 B 33.09
    Die Regelung des Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung in der Fassung der Änderungsverordnung vom 30. Mai 2006 (GVBl Bln S. 509) schließt unmissverständlich eine weitere luftverkehrliche Nutzung der Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof aus und ist für die zuständigen Behörden bindend (Beschluss vom 29. November 2007 a.a.O. Rn. 17; Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 193).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2009 - 4 B 33.09
    4 Ist ein Urteil - wie hier - auf mehrere, jeweils selbständig tragende Begründungen gestützt, kann eine Beschwerde nach § 132 Abs. 2 VwGO nur Erfolg haben, wenn ein Zulassungsgrund bei jedem der Urteilsgründe zulässig vorgetragen und gegeben ist (st. Rspr., vgl. nur Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
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