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   BVerwG, 18.09.1970 - II C 26.70   

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https://dejure.org/1970,14946
BVerwG, 18.09.1970 - II C 26.70 (https://dejure.org/1970,14946)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1970 - II C 26.70 (https://dejure.org/1970,14946)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1970 - II C 26.70 (https://dejure.org/1970,14946)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsbehelf, Rechtsmittel - Verwirkung des Anspruchs auf Anfechtung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.06.1956 - I A 13.55
    Auszug aus BVerwG, 18.09.1970 - II C 26.70
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem anerkannt (BVerwGE 5, 136 [140]; 6, 204 [205]; 7, 54 [56]; BVerwG I B 109.57 vom 09.05.1958, DVBl. 1958, 619; BVerwG VII C 26.57 vom 07.11.1958, Buchholz 401.82 Nr. 2 S. 23; BVerwG V C 99.65 vom 09.02.1966, DVBl. 1966, 600; weitere Nachweise bei Ule, Verwaltungsgerichtsbarkeit, 2. Aufl. 1962 S. 220).

    In Fällen, in welchen die Behörden keine Rechtsmittelbelehrungen erteilt hatten, hat der Senat dem Einwand der Verwirkung in ständiger Rechtsprechung entgegengehalten, daß die Behörde durch eine Rechtsmittelbelehrung die Rechtsmittelfristen hätte in Lauf setzen und klare Verhältnisse schaffen können, so schon in dem Urteil vom 27.06.1956 (BVerwGE 5, 136 [140]).

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling -

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1970 - II C 26.70
    In der auch vom Berufungsgericht angeführten Entscheidung vom 17.01.1969 (BVerwGE 31, 190) hat der Senat jedoch für einen vergleichbaren Fall ausgeführt, daß es für den Prüfling nicht zumutbar war, sich schon während des Prüfungsvorgangs zu entschließen, ob, wann und in welcher Weise es sein Recht geltend machen wollte.
  • BVerwG, 03.05.1963 - VII C 46.62

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtung einer universitären

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1970 - II C 26.70
    Eine solche Mitwirkungspflicht hat der erkennende Senat zwar angenommen, so in den Urteilen vom 22.03.1963 BVerwG VII C 141.61 (Buchholz 421.0 Nr. 17) und vom 03.05.1963 BVerwG VII C 46.62 (Buchholz 421.0 Nr. 19).
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