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   BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83   

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BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83 (https://dejure.org/1984,1649)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1984 - 1 A 57.83 (https://dejure.org/1984,1649)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1984 - 1 A 57.83 (https://dejure.org/1984,1649)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Vorliegen von Ermessensfehlern - Verhinderung von Zuzügen auf Grund von Scheinehen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt Verwaltungsvorschriften, durch die aus einwanderungspolitischen Gründen der ausländische Bevölkerungsanteil begrenzt und demgemäß der Familiennachzug eingeschränkt wird, als Ermessensrichtlinien berücksichtigt (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 ).

    Insbesondere kann in dieser Weise eine Abgrenzung der Personengruppen erfolgen, denen ein Daueraufenthalt grundsätzlich nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden soll (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; 65, 188 ; 66, 268 ).

    An diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt dargelegten Grundsätzen (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 ) ist festzuhalten.

    Die Nachzugsbeschränkung ist insofern einschneidender als z.B. das Verbot des Nachzugs von volljährigen Kindern zu ihren Eltern (BVerwGE 65, 188) und von Eltern zu ihren Kindern (BVerwGE 66, 268), denn in jenen Fällen wird die familiäre Verbundenheit nicht typischerweise durch ein Zusammenleben geprägt.

    Das gilt ebenfalls für Verwaltungsvorschriften über den Familiennachzug von Ausländern (vgl. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]), und zwar auch bezüglich etwaiger Wartefristen (Beschluß vom 5. April 1984 - BVerwG 1 B 42.84 -).

    Da die Klägerin eine Einwanderung im Sinne der Vertragsbestimmung erstrebt, ergeben sich aus dem Abkommen keine über das nationale Recht hinausgehenden Ansprüche auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]).

    Aufgrund des Art. 12 des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei vom 12. September 1963 (BGBl. 1964 II S. 509) in Verbindung mit Art. 36 des Zusatzprotokolls vom 23. November 1970 (BGBl. 1972 II S. 385) ist bisher Freizügigkeit für türkische Staatsangehörige nicht hergestellt worden (vgl. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]).

    Aus der Europäischen Sozialcharta vom 18. Oktober 1961 (BGBl. 1964 II S. 1262/1965 II S. 1122), die ohnehin nur Verpflichtungen internationalen Charakters enthält, folgt für die Bundesrepublik Deutschland keine Pflicht, türkischen Familien die Zusammenführung zu erleichtern, weil die Türkei die Charta nicht ratifiziert bzw. genehmigt hat (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; vgl. auch Hailbronner, JZ 1983, 574 und NJW 1983, 2105 ).

    Für den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (BGBl. 1973 II. 1534/1976 II S. 1068) gilt nichts anderes (vgl. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; UN-AMR, NJW 1981, 2627).

    Entsprechendes gilt für Art. 2 Abs. 1, 10 Nr. 1 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 (BGBl. 1973 II S. 1570/1976 II S. 428), und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diesem Pakt rechtliche Bedeutung über eine bloße Staatenverpflichtung hinaus beigemessen werden darf (vgl. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]).

    Aus dieser Absichtserklärung, die Probleme zwischen den beteiligten Staaten zu behandeln, ergibt sich kein Anspruch der Klägerin auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]).

  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt Verwaltungsvorschriften, durch die aus einwanderungspolitischen Gründen der ausländische Bevölkerungsanteil begrenzt und demgemäß der Familiennachzug eingeschränkt wird, als Ermessensrichtlinien berücksichtigt (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 ).

    Insbesondere kann in dieser Weise eine Abgrenzung der Personengruppen erfolgen, denen ein Daueraufenthalt grundsätzlich nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden soll (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; 65, 188 ; 66, 268 ).

    An diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt dargelegten Grundsätzen (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 ) ist festzuhalten.

    Die Nachzugsbeschränkung ist insofern einschneidender als z.B. das Verbot des Nachzugs von volljährigen Kindern zu ihren Eltern (BVerwGE 65, 188) und von Eltern zu ihren Kindern (BVerwGE 66, 268), denn in jenen Fällen wird die familiäre Verbundenheit nicht typischerweise durch ein Zusammenleben geprägt.

    Das gilt ebenfalls für Verwaltungsvorschriften über den Familiennachzug von Ausländern (vgl. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]), und zwar auch bezüglich etwaiger Wartefristen (Beschluß vom 5. April 1984 - BVerwG 1 B 42.84 -).

    Der Erlaubnisantrag der Klägerin bezweckt jedoch erst, das Bundesgebiet zum Mittelpunkt ihres Privat- und Familienlebens zu machen (vgl. BVerwGE 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]).

    Da die Konvention kein Recht zum Aufenthalt in einem fremden Land gewährt, führt es auch nicht zu einem der Klägerin günstigeren Ergebnis, daß sich aus Art. 8 Abs. 1 MRK positive Handlungspflichten des Staates ergeben können, insbesondere die Pflicht, die Familienbeziehungen so zu regeln, daß ein normales Familienleben möglich ist (vgl. BVerwGE 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]; Pernthaler/Kathrein, a.a.O. S. 510).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83
    Insbesondere kann in dieser Weise eine Abgrenzung der Personengruppen erfolgen, denen ein Daueraufenthalt grundsätzlich nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden soll (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; 65, 188 ; 66, 268 ).

    Das ausländerbehördliche Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG wird durch vorrangiges Recht begrenzt, insbesondere durch das Rechtsstaatsprinzip und die sich aus ihm herleitenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit sowie durch die Grundrechte und die in ihnen verkörperte Wertordnung, namentlich durch den nach Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz von Ehe und Familie (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]).

    Der Schutz von Ehe und Familie wird u.a. im Rahmen des - mit dem Grundgesetz in Einklang stehenden (BVerfGE 49, 168 [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77]; BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]) - § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG verwirklicht, bei dessen Auslegung und Anwendung den ehelichen und familiären Belangen Rechnung zu tragen ist.

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83
    Regelmäßig verstößt es nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG, die Ehegatten einer rein ausländischen Ehe darauf zu verweisen, die eheliche und familiäre Gemeinschaft in ihrer Heimat herzustellen, wenn der Aufenthalt des einen Ehepartners mit öffentlichen Interessen der Bundesrepublik nicht vereinbar ist (vgl. BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 61, 32 ).

    Im vorliegenden Zusammenhang geht der aus Art. 8 MRK folgende Schutz demnach nicht über den hinaus, der sich aus Art. 6 Abs. 1 GG herleitet (vgl. auch BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; ferner Hailbronner, JZ 1983, 574 ).

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79

    Abweichung von Verwaltungsvorschriften unter dem Aspekt einer klärungsbedürftigen

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83
    Eine Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes kommt erst in Betracht, wenn die Betroffenen ausnahmsweise darauf vertrauen durften, die bisherige Verwaltungspraxis werde künftig Bestand haben, und sich darauf auch eingerichtet haben (vgl. z.B. BVerwGE 46, 89 [BVerwG 20.03.1973 - I WB 217/72]; Beschluß vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - NJW 1980, 75).

    Die durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift bewirkte Ermessensbindung geht nicht soweit, daß wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls nicht mehr Rechnung getragen werden könnte (vgl. z.B. BVerwGE 19, 48 [BVerwG 25.06.1964 - VIII C 23/63]; 33, 233 [BVerwG 14.01.1969 - I WB 93/68]; Beschluß vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1983 - 11 S 1437/83

    Ausländer; Ehegattennachzug; Aufenthaltserlaubnis; Beurteilungszeitpunkt für

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83
    Das hat auch hier zu gelten (ebenso z.B. VGH Bad-Württ., Beschluß vom 21. Januar 1983 - 1 S 1865/82 - DÖV 1983, 425; Urteil vom 6. Oktober 1983 - 11 S 1437/83 - NVwZ 1984, 327; Hailbronner, JZ 1983, 574 ).

    Der Senat teilt zunächst nicht die vom 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 6. Oktober 1983 (a.a.O.) vertretene Ansicht, die Regelung Nr. 2.5.8 AuslErl.

  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83
    Dem Erlaßgeber muß aber insoweit ein Beurteilungsspielraum zugestanden werden ähnlich dem, der z.B. bei Entscheidungen mit Prognosecharakter dem Gesetzgeber grundsätzlich zusteht und auch der Exekutive bei politischen Entscheidungen von weitreichender Bedeutung eingeräumt wird (vgl. BVerfGE 62, 1 mit Nachweisen).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83
    Der Schutz von Ehe und Familie wird u.a. im Rahmen des - mit dem Grundgesetz in Einklang stehenden (BVerfGE 49, 168 [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77]; BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]) - § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG verwirklicht, bei dessen Auslegung und Anwendung den ehelichen und familiären Belangen Rechnung zu tragen ist.
  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83
    Nach diesem Grundsatz darf ein Bundesland von seiner Kompetenz nur so Gebrauch machen, daß es die Belange des Gesamtstaates und die Belange der anderen Länder nicht in unvertretbarer Weise schädigt oder beeinträchtigt (BVerfGE 34, 9 [BVerfG 26.07.1972 - 2 BvF 1/71]; BVerwGE 55, 73 [BVerwG 25.11.1977 - 7 C 25/76]).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83
    Art. 6 Abs. 1 GG enthält außer einer Institutsgarantie und einem Abwehrrecht gegenüber Eingriffen des Staates eine wertentscheidende Grundsatznorm und verpflichtet den Staat, die Einheit und Selbstverantwortlichkeit der Familie zu respektieren und zu fördern (BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

  • BVerwG, 20.03.1973 - I WB 217.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78

    Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer

  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in

  • BVerwG, 11.01.1982 - 1 B 151.81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährig - Ausreisepflicht

  • BVerwG, 25.11.1977 - 7 C 25.76

    Habilitation - Gesetzliche Regelung - Lehrbefähigung - Lehrbefugnis

  • BVerfG, 04.11.1983 - 2 BvR 1684/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Nachzug des Ehegatten zu einem

  • BVerwG, 14.01.1969 - I WB 93.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83

    Anforderungen an den Nachzug eines minderjährigen Ausländers mit einer im

  • BVerwG, 17.05.1984 - 1 B 56.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

  • BVerwG, 05.04.1984 - 1 B 42.84

    Nichtzulassung einer Revision - Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Erteilung

  • EKMR, 14.07.1977 - 7289/75

    X et Y c. SUISSE

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1983 - 1 S 1865/82

    Ausländer; Familiennachzug und Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik

  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79

    Verurteilung zur Einbürgerung - § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des

  • BVerwG, 04.05.1956 - II C 71.55

    Ernennung von Beamtenanwärtern zu außerplanmäßigen Beamten der Deutschen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1981 - 1 S 2301/80

    Nachzug eines pflegebedürftigen Elternteils eines ausländischen Arbeitnehmers

  • BVerwG, 03.10.1983 - 1 ER 315.83

    Rechtsmittel

    Daran ändert nichts der Umstand, daß der beschließende Senat der im Juli 1983 von der Antragstellerin erhobenen Klage, die auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks zum Zwecke der Familienzusammenführung gerichtet ist (BVerwG 1 A 57.83), grundsätzliche Bedeutung zuerkannt hat.
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