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   BVerwG, 18.10.1993 - 9 C 64.93   

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BVerwG, 18.10.1993 - 9 C 64.93 (https://dejure.org/1993,11663)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1993 - 9 C 64.93 (https://dejure.org/1993,11663)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1993 - 9 C 64.93 (https://dejure.org/1993,11663)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abschiebungsschutz vietnamesischer Gastarbeiter aus der früheren DDR - Möglichkeit verfolgungsfreier freiwilliger Rückkehr von Gastarbeitern nach Vietnam - Bestrafung wegen Republikflucht im Falle der Rückkehr nach Vietnam

 
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  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1993 - 9 C 64.93
    Dieses Abkommen ist, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - (BVerwGE 91, 150) ausgeführt hat, inzwischen in Kraft getreten.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - (a.a.O.) entschieden hat, ist es den Klägern, sofern sie zu dem von dem Abkommen erfaßten Personenkreis gehören, nämlich zumutbar, die durch das "Reintegrationsabkommen" eröffnete Möglichkeit der straffreien Rückkehr nach Vietnam in Anspruch zu nehmen.

    Dies gilt zumindest bei Anlegung des Prognosemaßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, der für unverfolgt aus ihrem Heimatstaat ausgereiste Schutzsuchende, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, im Abschiebungsschutzverfahren des § 51 Abs. 1 AuslG ebenso wie im Asylanerkennungsverfahren maßgeblich ist (Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - a.a.O. - m.w.N.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1993 - 9 C 64.93
    Der Senat hat insoweit auf die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG geltende übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht hingewiesen (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1993 - 9 C 64.93
    Zwar hat das Berufungsgericht Anhaltspunkte dafür festgestellt, daß diese Strafvorschrift an sich nicht nur "auf dem Papier" steht; für freiwillig auf der Grundlage des "Reintegrationsabkommens" zurückkehrende vietnamesische Staatsangehörige hat der vietnamesische Staat aber, wie ausgeführt, ausdrücklich auf die Anwendung dieser Vorschrift verzichtet, so daß insoweit bei der gebotenen "qualifizierenden" Betrachtungsweise (vgl. hierzu Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 [BVerwG 05.11.1991 - 9 C 118/90]) die für eine Anwendung dieser Vorschrift sprechenden Umstände offensichtlich nicht mehr die dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen.
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1993 - 9 C 64.93
    Eine abschließende Antwort auf die Frage nach dem politischen Charakter der Strafvorschrift des Art. 89 Nr. 1 VStGB kann hier allerdings ebenso dahingestellt bleiben wie die Antwort auf die Frage, ob die Verfolgungsprognose des Berufungsgerichts den an sie zu stellenden Anforderungen entspricht (vgl. hierzu Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 sowie Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143), denn eine Bestrafung der Kläger aufgrund dieser Vorschrift ist nicht beachtlich wahrscheinlich, sofern sie von der Straffreiheitsgarantie des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam am 9. Juni 1992 abgeschlossenen Abkommens über Finanzierungshilfen zur Existenzgründung und beruflichen Eingliederung von Fachkräften der Sozialistischen Republik Vietnam (künftig: "Reintegrationsabkommen") und dem Zusatzprotokoll vom selben Tage erfaßt ist.
  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1993 - 9 C 64.93
    Eine abschließende Antwort auf die Frage nach dem politischen Charakter der Strafvorschrift des Art. 89 Nr. 1 VStGB kann hier allerdings ebenso dahingestellt bleiben wie die Antwort auf die Frage, ob die Verfolgungsprognose des Berufungsgerichts den an sie zu stellenden Anforderungen entspricht (vgl. hierzu Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 sowie Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143), denn eine Bestrafung der Kläger aufgrund dieser Vorschrift ist nicht beachtlich wahrscheinlich, sofern sie von der Straffreiheitsgarantie des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam am 9. Juni 1992 abgeschlossenen Abkommens über Finanzierungshilfen zur Existenzgründung und beruflichen Eingliederung von Fachkräften der Sozialistischen Republik Vietnam (künftig: "Reintegrationsabkommen") und dem Zusatzprotokoll vom selben Tage erfaßt ist.
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1993 - 9 C 64.93
    Eine abschließende Antwort auf die Frage nach dem politischen Charakter der Strafvorschrift des Art. 89 Nr. 1 VStGB kann hier allerdings ebenso dahingestellt bleiben wie die Antwort auf die Frage, ob die Verfolgungsprognose des Berufungsgerichts den an sie zu stellenden Anforderungen entspricht (vgl. hierzu Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 sowie Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143), denn eine Bestrafung der Kläger aufgrund dieser Vorschrift ist nicht beachtlich wahrscheinlich, sofern sie von der Straffreiheitsgarantie des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam am 9. Juni 1992 abgeschlossenen Abkommens über Finanzierungshilfen zur Existenzgründung und beruflichen Eingliederung von Fachkräften der Sozialistischen Republik Vietnam (künftig: "Reintegrationsabkommen") und dem Zusatzprotokoll vom selben Tage erfaßt ist.
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1993 - 9 C 64.93
    Der Senat hat insoweit auf die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG geltende übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht hingewiesen (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1993 - 9 C 64.93
    Der Senat hat insoweit auf die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG geltende übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht hingewiesen (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1993 - 9 C 64.93
    Das Berufungsgericht hat danach zutreffend geprüft, ob die drohende Bestrafung wegen unerlaubten Verbleibens im Ausland politischen Charakter aufweist, und dazu die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten, im Grundsatz auch heute noch gültigen Maßstäbe zur Bestrafung wegen "Republikflucht" als politische Verfolgung angelegt (Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 - BVerwGE 39, 27 und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41).
  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68

    Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1993 - 9 C 64.93
    Das Berufungsgericht hat danach zutreffend geprüft, ob die drohende Bestrafung wegen unerlaubten Verbleibens im Ausland politischen Charakter aufweist, und dazu die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten, im Grundsatz auch heute noch gültigen Maßstäbe zur Bestrafung wegen "Republikflucht" als politische Verfolgung angelegt (Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 - BVerwGE 39, 27 und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41).
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