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   BVerwG, 18.12.1968 - IV B 178.66   

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https://dejure.org/1968,8145
BVerwG, 18.12.1968 - IV B 178.66 (https://dejure.org/1968,8145)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1968 - IV B 178.66 (https://dejure.org/1968,8145)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1968 - IV B 178.66 (https://dejure.org/1968,8145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Dienstbarkeit; Eigentum; Eigentumsbeschränkung; Enteignungsgleicher Eingriff; Flurbereinigungsplan; Nutzung; Nutzungsbeschränkung; Nutzungsbeschränkungen; Satzungswirkung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Abfindung von Teilnehmern eines Umlegungsverfahrens - Belastung des Zuteilungsgrundstückes durch eine Festsetzung im Zusammenlegungsplan - Beschränkung auf eine Nutzung als Grünland - Unterscheidung zwischen baureifem Land und Rohbauland bei der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.12.1956 - I C 75.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1968 - IV B 178.66
    Die Kläger zu I machen geltend, das angefochtene Urteil weiche von einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 154; 4, 191 [BVerwG 06.12.1956 - I C 37/54]; 8, 343) [BVerwG 09.06.1959 - I C 6/58]ab, weil es bei der Baulandbewertung nicht zwischen baureifem Land einerseits und Rohbauland andererseits unterschieden habe.
  • BVerwG, 09.06.1959 - I CB 27.58
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1968 - IV B 178.66
    Die Kläger zu I machen geltend, das angefochtene Urteil weiche von einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 154; 4, 191 [BVerwG 06.12.1956 - I C 37/54]; 8, 343) [BVerwG 09.06.1959 - I C 6/58]ab, weil es bei der Baulandbewertung nicht zwischen baureifem Land einerseits und Rohbauland andererseits unterschieden habe.
  • BVerwG, 21.06.1955 - I C 173.54

    Einwendungen gegen die Bewertung eines Obsthofes im Umlegungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1968 - IV B 178.66
    Die Kläger zu I machen geltend, das angefochtene Urteil weiche von einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 154; 4, 191 [BVerwG 06.12.1956 - I C 37/54]; 8, 343) [BVerwG 09.06.1959 - I C 6/58]ab, weil es bei der Baulandbewertung nicht zwischen baureifem Land einerseits und Rohbauland andererseits unterschieden habe.
  • BVerwG, 06.12.1956 - I C 37.54
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1968 - IV B 178.66
    Die Kläger zu I machen geltend, das angefochtene Urteil weiche von einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 154; 4, 191 [BVerwG 06.12.1956 - I C 37/54]; 8, 343) [BVerwG 09.06.1959 - I C 6/58]ab, weil es bei der Baulandbewertung nicht zwischen baureifem Land einerseits und Rohbauland andererseits unterschieden habe.
  • BVerwG, 06.09.1959 - I C 6.58
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1968 - IV B 178.66
    Die Kläger zu I machen geltend, das angefochtene Urteil weiche von einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 154; 4, 191 [BVerwG 06.12.1956 - I C 37/54]; 8, 343) [BVerwG 09.06.1959 - I C 6/58]ab, weil es bei der Baulandbewertung nicht zwischen baureifem Land einerseits und Rohbauland andererseits unterschieden habe.
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