Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 74.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6565
BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 74.86 (https://dejure.org/1989,6565)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1989 - 2 C 74.86 (https://dejure.org/1989,6565)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1989 - 2 C 74.86 (https://dejure.org/1989,6565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,6565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besoldung eines Beamten - Anwendbarkeit von Übergangsregelungen zur Beamtenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 74.86
    Noch nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 des Regierungsentwurfs vom 15. Oktober 1984 (BT-Drucks. 10/2114 S. 3) sollten die vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 7. Juli 1982 (BVerfGE 61, 43) beanstandeten Ausnahmeregelungen rückwirkend auch für die Versorgungsempfänger gestrichen werden, deren Versorgungsfall vor dem 1. Dezember 1982 eingetreten, deren Versorgung aber noch nicht unanfechtbar festgesetzt worden war; im übrigen sollte es bei der bisherigen - vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandeten - Regelung verbleiben.

    Die nunmehr - ebenso wie Art. 7 Abs. 3 7. ÄndG - als Übergangsregelung für die Zeit vor dem 1. Dezember 1982 zu qualifizierende Vorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz und Abs. 4 Satz 1 letzte Alternative BeamtVG a.F. ist im Hinblick auf die erst im November 1982 bekanntgegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78, 2/79 und 7/82 - (BVerfGE 61, 43) mit Verfassungsrecht (noch) vereinbar.

    Eine (Teil-)Nichtigerklärung schied jedoch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts mit Rücksicht auf die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, dem mehrere Möglichkeiten zur Beseitigung des Verfassungsverstoßes blieben, aus (BVerfGE 61, 43 ).

    Zu jener Zeit waren die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten, sachlich nicht mehr zu rechtfertigenden und damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Ausnahmen des § 5 Abs. 4 Satz 1 erste Alternative BeamtVG a.F. und des § 5 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG a.F. rechtlich derart eng mit dem übrigen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Regelungsgehalt des § 5 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 BeamtVG a.F. verbunden, daß der Mangel der beanstandeten Regelungen sich wegen des engen Zusammenhangs im Gefüge der Vorschrift auf die Gesamtregelung bezog (BVerfGE 61, 43 ).

    Auch daraus ist zu schließen, daß insoweit an der bisherigen - vom Bundesverfassungsgericht gebilligten - Rechtslage (BVerfGE 61, 43 ) grundsätzlich nichts verändert werden sollte.

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 74.86
    Dieser war - ebenso wie bei der Nichtigerklärung einer Vorschrift - verpflichtet, eine der Verfassung entsprechende Gesetzeslage herzustellen und das entstandene Vakuum aufzufüllen (BVerfGE 37, 217 ; 55, 100 [BVerfG 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79]).

    Er durfte auch ohne Verfassungsverstoß in Anwendung des allgemeinen Rechtsgedankens des § 79 Abs. 2 BVerfGG die Auswirkungen der festgestellten Verfassungswidrigkeit einschränken und nachteilige Wirkungen, die von fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit vor Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgegangen sind, im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens bestehen lassen und nur für die Zukunft die sich aus der Verfassungswidrigkeit ergebenden Folgen beseitigen (BVerfGE 20, 230 ; 37, 217 ; 48, 327 [BVerfG 30.05.1978 - 2 BvR 685/77]; 53, 115 ; vgl. auch Beschluß des erkennenden Senats vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 - ).

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 74.86
    Er durfte auch ohne Verfassungsverstoß in Anwendung des allgemeinen Rechtsgedankens des § 79 Abs. 2 BVerfGG die Auswirkungen der festgestellten Verfassungswidrigkeit einschränken und nachteilige Wirkungen, die von fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit vor Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgegangen sind, im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens bestehen lassen und nur für die Zukunft die sich aus der Verfassungswidrigkeit ergebenden Folgen beseitigen (BVerfGE 20, 230 ; 37, 217 ; 48, 327 [BVerfG 30.05.1978 - 2 BvR 685/77]; 53, 115 ; vgl. auch Beschluß des erkennenden Senats vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 - ).

    Diese kann grundsätzlich erst geltend gemacht werden, nachdem sie durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt worden ist (BVerfGE 53, 115 ).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86

    Beamter - Ruhestand - Versorgungsbezüge - Übertragenes Amt - Zweijahresfrist -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 74.86
    Für die Zeit danach gilt für sie § 5 BeamtVG in der Fassung des Art. 1 Nr. 1 des Siebenten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (wie BVerwG 2 C 42.86).

    Verwaltungsübungen und Verwaltungsvorschriften schließen die "Beförderungsreife" im Sinne von § 5 Abs. 3 Satz 4 BeamtVG n.F. nicht aus (wie BVerwG 2 C 42.86).

  • BVerwG, 10.11.1960 - II C 44.59
    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 74.86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 109 Abs. 2 letzte Alternative BBG a.F. konnte die Vergünstigung dieser Regelung nur solchen Beamten zugute kommen, die schon "beförderungsreif" waren und vor der Beförderung in das höhere Amt die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen Amtes wahrgenommen hatten, wobei die Wahrnehmung solcher Obliegenheiten die konkrete Einrichtung des höheren Amtes in Gestalt einer höheren Planstelle voraussetzte (BVerwGE 11, 233 [BVerwG 10.11.1960 - II C 44/59]; Beschluß vom 3. Januar 1972 - BVerwG 6 B 45.71 - ).

    Hingegen seien in die Jahresfrist jedoch nicht diejenigen vor der letzten Beförderung liegenden Zeiträume einzubeziehen, in denen diese Beförderung aus in der Person des Betroffenen liegenden Gründen - also z.B. mangels hinreichenden Dienstalters oder wegen noch nicht ausreichender Bewährung und Schulung - nach dem einschlägigen Dienstrecht oder auch nach der Verwaltungsübung nicht hätte vorgenommen werden dürfen (BVerwGE 11, 236 [BVerwG 10.11.1960 - II C 44/59]; Urteile vom 20. März 1961 - BVerwG 2 C 209.57 - und vom 15. November 1971 - BVerwG 6 C 107.67 - ).

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 74.86
    Er war dabei nicht schon durch § 31 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht - BVerfGG - und die Rechtskraft normverwerfender Entscheidungen gehindert, für einen vor Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegenden Zeitraum eine inhaltsgleiche oder inhaltsähnliche Neuregelung zu beschließen (BVerfGE 77, 84 ).
  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 74.86
    Dieser war - ebenso wie bei der Nichtigerklärung einer Vorschrift - verpflichtet, eine der Verfassung entsprechende Gesetzeslage herzustellen und das entstandene Vakuum aufzufüllen (BVerfGE 37, 217 ; 55, 100 [BVerfG 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79]).
  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 14.83

    Amtsangemessene Alimentation bei verheirateten Beamten der Besoldungsgruppe A 11

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 74.86
    Er durfte auch ohne Verfassungsverstoß in Anwendung des allgemeinen Rechtsgedankens des § 79 Abs. 2 BVerfGG die Auswirkungen der festgestellten Verfassungswidrigkeit einschränken und nachteilige Wirkungen, die von fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit vor Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgegangen sind, im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens bestehen lassen und nur für die Zukunft die sich aus der Verfassungswidrigkeit ergebenden Folgen beseitigen (BVerfGE 20, 230 ; 37, 217 ; 48, 327 [BVerfG 30.05.1978 - 2 BvR 685/77]; 53, 115 ; vgl. auch Beschluß des erkennenden Senats vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 - ).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 74.86
    Hierfür sprechen auch die Entstehungsgeschichte und die Gesetzesmaterialien, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses oder zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden können (u.a. BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 74.86
    Maßgebend für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens des Klägers ist das zur Zeit der Entscheidung für diesen Fall sich Geltung beimessende Recht (BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] sowie Urteil vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 11.87 - <BVerwGE 80, 1 [BVerwG 30.06.1988 - 2 C 11/87] = Buchholz 237.5 § 8 Nr. 4 = DVBl. 1988, 1065>).
  • BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77

    Familiennamen

  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 66.85

    Beamtenrecht - Rentenanrechnung - Ruhensberechnung

  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zuleitung eines

  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 11.87

    Arbeitsplatzschutz - Zeitsoldat - Wehrdienstantritt - Mangelnde Rückwirkung

  • BVerwG, 15.11.1971 - VI C 107.67

    Notwendigkeit der Erfüllung der Mindestbezugszeit von Dienstbezügen - Möglichkeit

  • BVerwG, 20.03.1961 - II C 209.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.01.1972 - VI B 45.71

    Grundlagen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur

  • OVG Hamburg, 14.02.1986 - Bf I 87/83
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht