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   BVerwG, 19.02.2019 - 1 B 17.19 (1 B 72.18)   

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BVerwG, 19.02.2019 - 1 B 17.19 (1 B 72.18) (https://dejure.org/2019,5569)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2019 - 1 B 17.19 (1 B 72.18) (https://dejure.org/2019,5569)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 1 B 17.19 (1 B 72.18) (https://dejure.org/2019,5569)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 1 B 17.19
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 B 28.07

    Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen Regeln der Beweiswürdigung durch das

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 1 B 17.19
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07

    Entscheidung eines nunmehr zuständigen Senats über die Anhörungsrüge gegen ein

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 1 B 17.19
    Über die Anhörungsrüge nach § 152a VwGO ist in der dem Geschäftsverteilungsplan entsprechenden Besetzung zu entscheiden, nicht notwendigerweise in der genauen Besetzung, in welcher der Senat die angegriffene Entscheidung (bei der ein an sich zur zuständigen Besetzung gehörendes Senatsmitglied wegen Erkrankung verhindert war) erlassen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2007 - 8 C 17.07 - juris Rn. 1 und vom 25. Oktober 2017 - 1 VR 10.17 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 1 B 17.19
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 26.89

    Anerkennung des Vertriebenen-Statusses - Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 1 B 17.19
    Der Sache nach wiederholt und vertieft die Klägerin ihr Vorbringen aus dem Beschwerdeverfahren und wendet sich gegen dessen rechtliche Bewertung durch den Senat; namentlich vernachlässigt die Klägerin die rechtliche Beurteilung des Senats, bereits aus dem Wortlaut des Art. 116 Abs. 1 GG folge, dass ohne die Erweiterung durch das Bundesvertriebenengesetz Abkömmlinge nur dann erfasst sind, wenn sie gemeinsam mit einem Flüchtling oder Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit Aufnahme gefunden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1989 - 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23 und vom 12. Mai 1992 - 1 C 54.89 - BVerwGE 90, 173 ).
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89

    Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme;

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 1 B 17.19
    Der Sache nach wiederholt und vertieft die Klägerin ihr Vorbringen aus dem Beschwerdeverfahren und wendet sich gegen dessen rechtliche Bewertung durch den Senat; namentlich vernachlässigt die Klägerin die rechtliche Beurteilung des Senats, bereits aus dem Wortlaut des Art. 116 Abs. 1 GG folge, dass ohne die Erweiterung durch das Bundesvertriebenengesetz Abkömmlinge nur dann erfasst sind, wenn sie gemeinsam mit einem Flüchtling oder Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit Aufnahme gefunden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1989 - 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23 und vom 12. Mai 1992 - 1 C 54.89 - BVerwGE 90, 173 ).
  • BVerwG, 01.03.2017 - 6 B 23.17

    Pflicht des Gerichts zur Kenntnisnahme des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 1 B 17.19
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 1 B 17.19
    Über die Anhörungsrüge nach § 152a VwGO ist in der dem Geschäftsverteilungsplan entsprechenden Besetzung zu entscheiden, nicht notwendigerweise in der genauen Besetzung, in welcher der Senat die angegriffene Entscheidung (bei der ein an sich zur zuständigen Besetzung gehörendes Senatsmitglied wegen Erkrankung verhindert war) erlassen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2007 - 8 C 17.07 - juris Rn. 1 und vom 25. Oktober 2017 - 1 VR 10.17 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 28.01.2019 - 1 B 72.18

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 1 B 17.19
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 28. Januar 2019 - BVerwG 1 B 72.18 - wird zurückgewiesen.
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