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   BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.95   

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https://dejure.org/1996,1827
BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.95 (https://dejure.org/1996,1827)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1996 - 7 C 30.95 (https://dejure.org/1996,1827)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1996 - 7 C 30.95 (https://dejure.org/1996,1827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögenswert; Bodenreformgrundstück; Erbe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung von Bodenreformland an den Erben eines Neubauern, Begriff des entziehungsfähigen Vermögenswerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bodenreformgrundstück - Entziehungsfähiger Wert - Zuteilung an Erben - Genehmigung des Besitzwechsels

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Enteignung eines Bodenreformgrundstücks

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.02.1994 - 7 C 32.92

    Vermögensfragen - Bodenreformgrundstücke - Rückführung - Entschädigungslose

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.95
    »Ein Bodenreformgrundstück war für den Erben des Eigentümers frühestens dann ein entziehungsfähiger Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG, wenn die zuständigen Stellen ihm das Grundstück zugeteilt (vgl. §§ 1, 13 BesitzwechselVO 1951) bzw. den Besitzwechsel gemäß § 2 Abs. 1 BesitzwechselVO 1975 genehmigt haben (im Anschluß an BVerwGE 95, 170).«.

    In seinem Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 7 C 32.92 - (BVerwGE 95, 170 [171 ff.] = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 17) hat der erkennende Senat entschieden, daß ein solcher Vermögenswert in Fällen der in Rede stehenden Art selbst dann nicht vorliegt, wenn ein Alleinerbe sämtliche in der einschlägigen Verordnung über die Durchführung des Besitzwechsels bei Bodenreformgrundstücken vom 7. August 1975 - BesitzwechselVO 1975 - (GBl I S. 629; abgedruckt als Dok II Nr. 92 in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Band IV) vorausgesetzten Eigenschaften erfüllte.

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.95
    Allerdings ist das Bodenreformeigentum als solches trotz seiner Rechtsnatur als bloßes persönliches Arbeitseigentum des Neubauern ein Vermögenswert im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 VermG, wie der Senat mit seinem Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 49 = ZOV 1995, 382 (zur Aufnahme in die Sammlung BVerwGE vorgesehen) entschieden hat.
  • BVerfG, 04.10.1995 - 1 BvR 1881/95

    Verpflichtung des Erben eines Eigentümers von Grundstücken aus der Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.95
    Weil das mit einer Rückgabeverpflichtung belastete Bodenreformeigentum nicht ohne staatliche Genehmigung auf einen derart qualifizierten Erben übergehen konnte (§ 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 und § 2 BesitzwechselVO 1975; vgl. auch BVerfG [Kammer], Beschluß vom 4. Oktober 1995 - 1 BvR 1881/95 - DtZ 1996, 14), wuchs diesem mit Eintritt des Erbfalls lediglich eine tatsächliche Chance auf Übertragung des Bodenreformeigentums zu.
  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 43.95

    Offene Vermögensfragen - Rechtsnachfolge bei Entzug eines Bodenreformgrundstücks;

    Bis zu dieser Entscheidung des Staates hatte der Erbe lediglich die tatsächliche Aussicht oder bestenfalls, insbesondere nach dem Erlaß der Änderungsverordnung vom 7. Januar 1988, einen Rechtsanspruch auf Erwerb des Eigentums am Bodenreformgrundstück, der indes dem Eigentumserwerb durch Erbgang nicht gleichsteht (vgl. BVerwGE 95, 170 [174 f.]; Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.95 - VK 1996, 388; BGH, Urteil vom 16. Februar 1996 - V ZR 208/94 - VIZ 1996, 345).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 39.96

    Rechtsstaatswidrigkeit der Zwangsaussiedlung - Vererblichkeit von

    Selbst dem qualifizierten Erben, der alle Voraussetzungen für die Weiterführung der Hofstelle erfüllte, wuchs daher mit Eintritt des Erbfalls lediglich eine tatsächliche Chance auf Übertragung des Bodenreformeigentums zu (ebenso Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.95 - DtZ 1996, 223).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 51.96

    Offene Vermögensfragen - Aufhebung von rechtsstaatswidrigen Maßnahmen der DDR zur

    Selbst dem qualifizierten Erben, der alle Voraussetzungen für die Weiterführung der Hofstelle erfüllte, wuchs daher mit Eintritt des Erbfalls lediglich eine tatsächliche Chance auf Übertragung des Bodenreformeigentums zu (ebenso Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.95 - DtZ 1996, 223 ).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 7 C 46.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsberechtigung des Erben eines Neubauern bei

    Bis zu dieser Entscheidung des Staates hatte der Erbe lediglich die tatsächliche Aussicht oder bestenfalls, insbesondere nach dem Erlaß der Änderungsverordnung vom 7. Januar 1988, einen Rechtsanspruch auf Erwerb des Eigentums am Bodenreformgrundstück, der indes dem Eigentumserwerb durch Erbgang nicht gleichsteht (vgl. BVerwGE 95, 170 [BVerwG 25.02.1994 - 7 C 32/92]; Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.95 - VK 1996, 388; BGH, Urteil vom 16. Februar 1996 - V ZR 208/94 - VIZ 1996, 345).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 33.95

    Restitution eines landwirtschaftlichen Grundstücks - Enteignung von Grundstücken

    Bis zu dieser Entscheidung des Staates hatte der Erbe lediglich die tatsächliche Aussicht oder bestenfalls, insbesondere nach dem Erlaß der Änderungsverordnung vom 7. Januar 1988, einen Rechtsanspruch auf Erwerb des Eigentums am Bodenreformgrundstück, der indes dem Eigentumserwerb durch Erbgang nicht gleichsteht (vgl. BVerwGE 95, 170 [174 f.]; Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.95 - VIZ 1996, 388; BGH, Urteil vom 16. Februar 1996 - V ZR 208/94 - VIZ 1996, 345).
  • BVerwG, 10.01.1997 - 7 B 391.96

    Anwendbarkeit der für die Testamentsauslegung bei interlokaler Nachlassspaltung

    Daß ein Vermächtnisnehmer nicht Berechtigter im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist, hat der erkennende Senat bereits entschieden (vgl. Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.95 -).
  • BVerwG, 23.06.1998 - 3 B 52.98

    Rehabilitierungsanspruch bei Entzug von Bodenreformeigentum durch eine

    Selbst dem qualifizierten Erben, der alle Voraussetzungen für die Weiterführung der Hofstelle erfüllte, wuchs daher mit Eintritt des Erbfalles lediglich eine tatsächliche Chance auf Übertragung des Bodenreformeigentums zu (ebenso Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.95 - DtZ 1996, 223).
  • BVerwG, 26.09.1997 - 7 B 311.97

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Die von der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen würden sich in einem Revisionsverfahren schon deshalb nicht stellen, weil nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats das mit einer Rückgabeverpflichtung belastete Bodenreformeigentum nicht einer Erbengemeinschaft zufallen, sondern nur mit staatlicher Genehmigung auf einen entsprechend qualifizierten Erben oder sonstigen Dritten übertragen werden konnte (vgl. zuletzt Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.95 -).
  • VG Frankfurt/Oder, 08.12.1999 - 6 K 2008/96

    Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken; Überführung von Vermögenswerten in

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  • BVerwG, 29.04.1997 - 7 B 123.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Mitgliedschaft

    Da die Ehefrau des Bodenreforminhabers, wie die Beschwerde selbst einräumt, nur die Chance hatte, die Bodenreformwirtschaft weiterzuführen, und die bloße Aussicht eines qualifizierten Familienmitglieds auf Übertragung des Bodenreformeigentums keinen Vermögenswert (§ 2 Abs. 2 VermG) darstellt (Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.95 - Buchholz 428 § 2 Nr. 17), liegt auf der Hand, daß auch der fluchtbedingte Verlust dieser Aussicht kein vermögensrechtlicher Schädigungstatbestand sein kann.
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