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   BVerwG, 19.06.2003 - 8 B 88.03   

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https://dejure.org/2003,31584
BVerwG, 19.06.2003 - 8 B 88.03 (https://dejure.org/2003,31584)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.2003 - 8 B 88.03 (https://dejure.org/2003,31584)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - 8 B 88.03 (https://dejure.org/2003,31584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensfehlers in der Nichtzulassungsbeschwerde - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2003 - 8 B 88.03
    Allenfalls könnte eine Verletzung der Denkgesetze im Rahmen der Tatsachenwürdigung der Vorinstanz als Verfahrensmangel in Betracht gezogen werden (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2003 - 8 B 88.03
    Der Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) ist nur dann hinreichend bezeichnet (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2003 - 8 B 88.03
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO regelmäßig nicht bezeichnet werden (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2003 - 8 B 88.03
    Ein Tatsachengericht hat aber nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 ).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 19.06.2003 - 8 B 88.03
    Es gehört zu der dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragenen Aufgabe, sich im Wege der freien Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. etwa Beschluss vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2005 - 1 LB 23/04

    Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO);

    Sein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs hatte erstinstanzlich Erfolg (VG 8 B 88/03); auf die Beschwerde des Beklagten und der Beigeladenen wurde der Antrag durch Beschluss des Senats vom 04.12.2003 abgelehnt (OVG 1 MB 35/03).
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