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   BVerwG, 19.08.1967 - VI B 24.66   

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BVerwG, 19.08.1967 - VI B 24.66 (https://dejure.org/1967,2851)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1967 - VI B 24.66 (https://dejure.org/1967,2851)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1967 - VI B 24.66 (https://dejure.org/1967,2851)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvL 8/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Personenkreis des G 131

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1967 - VI B 24.66
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), weil das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs mit den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Anschluß an BVerfGE 12, 264 entwickelten Grundsätzen zur Auslegung des § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 übereinstimmt.

    "Der Ausschluß von Rechten nach § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 ist weder eine Strafe (vgl. BVerfGE 12, 264 [274]) noch eine disziplinarrechtliche Maßnahme.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in dem angeführten Beschluß (vgl. BVerfGE 12, 264 [271]) hervorgehoben hat, war dem Gesetzgeber durch seine Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) geradezu verboten, staatliche Sonderleistungen (nämlich die im Gesetz zu Art. 131 GG vorgesehenen) generell auch solchen früheren Angehörigen des öffentlichen Dienstes neu zu gewähren, 'deren Tätigkeit im ganzen gesehen vor allem der Aufrechterhaltung des Unrechts- und Willkür-Systems des Nationalsozialismus gedient hat' (vgl. auch BVerwGE 17, 104 [BVerwG 29.10.1963 - VI C 78/63] [108]).

    Dieser dem Gesetz zu Art. 131 GG von vornherein durch die Verfassung auferlegten Begrenzung des versorgungsberechtigten Personenkreises entspricht auch § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131. Durch diese Vorschrift werden die Personen, die wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit der Gewährung von Leistungen aus dem Gesetz zu Art. 131 GG unwürdig sind, im Wege eines individuellen Ausleseverfahrens von den Rechten dieses Gesetzes ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 12, 264 [271 ff.]; BVerwGE 17, 104 [BVerwG 29.10.1963 - VI C 78/63] [108 ff.]).

    "wenn der Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit ein zurechenbares, vorwerfbares, also ein schuldhaftes Verhalten darstellt (vgl. BVerfGE 12, 264 [270]).

  • BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 67.62

    Voraussetzungen der Anerkennung als politischer Häftling - Adressaten von

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1967 - VI B 24.66
    ... waren die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit auch während der Herrschaft des Nationalsozialismus für den Staat, seine Organe und seine Bürger verbindlich; auch die NS-Machthaber vermochten trotz fortwährender Verstöße gegen diese Grundsätze diese selbst nicht wirksam zu beseitigen (vgl. hierzu BVerwGE 15, 336 und 19, 1 zu entsprechenden Vorschriften im Häftlingshilfe- und Flüchtlingsrecht; ferner auch BDH 6, 64).".

    Für ein Verschulden nach dieser Vorschrift reicht eine vorwerfbare Verantwortlichkeit im Sinne einer willentlichen und wissentlichen Mitwirkung an Verstößen gegen die genannten Grundsätze aus (vgl. auch hierzu BVerwGE 15, 336 und 19, 1).".

  • BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 60.62

    Voraussetzungen der Erteilung eines Flüchtlingsausweises für

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1967 - VI B 24.66
    ... waren die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit auch während der Herrschaft des Nationalsozialismus für den Staat, seine Organe und seine Bürger verbindlich; auch die NS-Machthaber vermochten trotz fortwährender Verstöße gegen diese Grundsätze diese selbst nicht wirksam zu beseitigen (vgl. hierzu BVerwGE 15, 336 und 19, 1 zu entsprechenden Vorschriften im Häftlingshilfe- und Flüchtlingsrecht; ferner auch BDH 6, 64).".

    Für ein Verschulden nach dieser Vorschrift reicht eine vorwerfbare Verantwortlichkeit im Sinne einer willentlichen und wissentlichen Mitwirkung an Verstößen gegen die genannten Grundsätze aus (vgl. auch hierzu BVerwGE 15, 336 und 19, 1).".

  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 78.63
    Auszug aus BVerwG, 19.08.1967 - VI B 24.66
    Wie das Bundesverfassungsgericht in dem angeführten Beschluß (vgl. BVerfGE 12, 264 [271]) hervorgehoben hat, war dem Gesetzgeber durch seine Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) geradezu verboten, staatliche Sonderleistungen (nämlich die im Gesetz zu Art. 131 GG vorgesehenen) generell auch solchen früheren Angehörigen des öffentlichen Dienstes neu zu gewähren, 'deren Tätigkeit im ganzen gesehen vor allem der Aufrechterhaltung des Unrechts- und Willkür-Systems des Nationalsozialismus gedient hat' (vgl. auch BVerwGE 17, 104 [BVerwG 29.10.1963 - VI C 78/63] [108]).

    Dieser dem Gesetz zu Art. 131 GG von vornherein durch die Verfassung auferlegten Begrenzung des versorgungsberechtigten Personenkreises entspricht auch § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131. Durch diese Vorschrift werden die Personen, die wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit der Gewährung von Leistungen aus dem Gesetz zu Art. 131 GG unwürdig sind, im Wege eines individuellen Ausleseverfahrens von den Rechten dieses Gesetzes ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 12, 264 [271 ff.]; BVerwGE 17, 104 [BVerwG 29.10.1963 - VI C 78/63] [108 ff.]).

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1967 - VI B 24.66
    Insoweit ergänzt § 3 Satz 1 Nr. 3 a sachgerecht und sinnvoll den in § 3 G 131 aufgestellten Katalog von Personen, die ausnahmsweise wegen Förderung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft und ähnlicher in der besonderen Situation der Rückkehr zum freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat begründeter Tatbestände keinen Anspruch nach dem Gesetz zu Art. 131 GG haben (vgl. hierzu auch BVerfGE 16, 94 [109] unter Hinweis auf § 3 Satz 1 Nr. 3 und 4 G 131).
  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1967 - VI B 24.66
    Unter solchen Umständen kann das Urteil des Berufungsgerichts nicht auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen, ist also die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwGE 14, 342 [346] und Beschluß vom 9. August 1962 - BVerwG V B 70.62 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 34]).
  • BVerwG, 18.10.1966 - VI C 80.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1967 - VI B 24.66
    Der Senat hat in BVerwGE 25, 128 (129 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63]/130, 131) ausgeführt:.
  • BVerwG, 28.10.1960 - II B 35.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1967 - VI B 24.66
    Ob der so geltend gemachte Verfahrensmangel ungenügender Sachaufklärung hinreichend "bezeichnet" ist (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO; vgl. dazu Beschlüsse vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 3], vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5], vom 3. März 1961 - BVerwG VI B 61.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8] und vom 10. Dezember 1963 - BVerwG VI B 13.63 -), wogegen erhebliche Bedenken bestehen, bedarf keiner abschließenden Entscheidung.
  • BVerwG, 13.12.1960 - VIII B 130.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1967 - VI B 24.66
    Ob der so geltend gemachte Verfahrensmangel ungenügender Sachaufklärung hinreichend "bezeichnet" ist (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO; vgl. dazu Beschlüsse vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 3], vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5], vom 3. März 1961 - BVerwG VI B 61.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8] und vom 10. Dezember 1963 - BVerwG VI B 13.63 -), wogegen erhebliche Bedenken bestehen, bedarf keiner abschließenden Entscheidung.
  • BVerwG, 03.03.1961 - VI B 61.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1967 - VI B 24.66
    Ob der so geltend gemachte Verfahrensmangel ungenügender Sachaufklärung hinreichend "bezeichnet" ist (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO; vgl. dazu Beschlüsse vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 3], vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5], vom 3. März 1961 - BVerwG VI B 61.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8] und vom 10. Dezember 1963 - BVerwG VI B 13.63 -), wogegen erhebliche Bedenken bestehen, bedarf keiner abschließenden Entscheidung.
  • BVerwG, 10.12.1963 - VI B 13.63

    Berücksichtigung einer späteren Bewährung im Amt bei einer vorangegangenen

  • BVerwG, 09.08.1962 - V B 70.62
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