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   BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 48.86   

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https://dejure.org/1988,2134
BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 48.86 (https://dejure.org/1988,2134)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1988 - 8 C 48.86 (https://dejure.org/1988,2134)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1988 - 8 C 48.86 (https://dejure.org/1988,2134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abwasserabgabe - Grundlast - Bezugswert - Mischkanalisation - Behördliche Überwachungsmessung - Schadstoffkonzentration - Festsetzungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 83
  • NVwZ 1989, 961
  • NVwZ 1989, 963
  • DVBl 1988, 1160
  • DÖV 1989, 394
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 47.86

    Abwasserabgabe - Behördliche Überwachungsmessung - Bescheidwerte -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 48.86
    Das "Ergebnis einer behördlichen Überwachung" (§ 6 Abs. 1 AbwAG) setzt das Vorliegen von mindestens fünf verwertbaren Untersuchungen (Meßergebnissen) aus dem Veranlagungszeitraum voraus (wie Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 47.86 -).

    Zu dem Ergebnis einer behördlichen Überwachung zählen im Fall einer Mischkanalisation nur Messungen, die sich allein auf das Schmutzwasser beziehen, nicht dagegen Messungen, die auch Niederschlagswasser einschließen (wie Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 47.86-).

  • Drs-Bund, 18.06.1974 - BT-Drs 7/2272
    Auszug aus BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 48.86
    In dieser Vorschrift kommt das Ziel des Gesetzes zum Ausdruck, zumindest die Gewässergüteklasse II zu erreichen, was einer Gewässerbelastung von 0, 1 ml/l an absetzbaren Stoffen und 15 mg/l an chemischem Sauerstoffbedarf entspricht und vom Gesetzgeber als nicht mehr schädlich angesehen worden ist (vgl. BT-Drs. 7/2272 S. 28; Berendes/Winters, Das neue Abwasserabgabengesetz, S. 39).
  • BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01

    Abwasserabgabe, Erklärungspflicht, 4 aus 5-Regel, Rahmen-Abwasser-VwV, höchstes

    Zwar hat der seinerzeit zuständige 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteilen vom 19. August 1988 (BVerwG 8 C 47.86 - BVerwGE 80, 73, 76 ff. und BVerwG 8 C 48.86 - BVerwGE 80, 83, 89) zu § 6 Abs. 1 Satz 1 des Abwasserabgabengesetzes vom 13. September 1976 (BGBl I S. 2721) - AbwAG 1976 - entschieden, dass die Anwendung der Vorschrift ein tragfähiges Überwachungsergebnis verlange.
  • BVerwG, 14.12.1995 - 4 C 7.94

    Abwasserabgaben - Schadstoffracht - Abwassereinleitungsbescheid -

    Es war gerade das wesentliche Ziel der zweiten Novelle des Abwasserabgabengesetzes, die Erhebungsgrundlagen für die Abwasserabgabe noch stärker an das Ordnungsrecht anzupassen und - nicht zuletzt zur Vereinfachung des Vollzugs - das bisherige Nebeneinander von Höchst-, Regel- und Bezugswert (vgl. Breuer, NJW 1988, 2072, 2081: "Grenzwerte - Durcheinander") durch die ordnungsrechtliche Begrenzung der Konzentration (Überwachungswert) zu ersetzen (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs, BTDrucks 10/5533, S. 9, 11 und 12; vgl. auch Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Auswirkungen der 2. und 3. Novelle zum Abwasserabgabengesetz auf die Gewässer vom 1. August 1994, BTDrucks 12/8344; soweit das Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 48.86 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 2 die ordnungsrechtliche Funktion des "Höchstwerts" verneint, beruht diese Entscheidung noch auf der früheren Fassung des § 4 Abs. 1 AbwAG ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 20 A 1707/12

    Beeinflussung der Festsetzung der Jahresschmutzwassermenge als Grundlage für die

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1988 - 8 C 48.86 -, BVerwGE 80, 83.
  • VG Gera, 13.03.1997 - 5 K 98/95

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Abwasserbeseitigungsgebühren

    Es sei insoweit nur auf eine gefestigte Rechtsprechung verwiesen, wonach die Abwasserabgabe eine verfassungsrechtlich zulässige Sonderabgabe darstellt (BVerwG vom 19.8.1988 - 8 C 48/86, DVBI.
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