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   BVerwG, 19.10.2009 - 2 B 48.09, 2 B 49.09   

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https://dejure.org/2009,18403
BVerwG, 19.10.2009 - 2 B 48.09, 2 B 49.09 (https://dejure.org/2009,18403)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2009 - 2 B 48.09, 2 B 49.09 (https://dejure.org/2009,18403)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2009 - 2 B 48.09, 2 B 49.09 (https://dejure.org/2009,18403)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Nutzungsentgelts für eine als Nebentätigkeit genehmigte, rechtsmedizinische Tätigkeit bei Übersteigen der erzielten Bruttovergütung durch das Nutzungsentgelt um siebeneinhalb Prozent; Festsetzung eines Nutzungsentgelts i.H.v. 20 Prozent als angemessen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung eines Nutzungsentgelts für eine als Nebentätigkeit genehmigte, rechtsmedizinische Tätigkeit bei Übersteigen der erzielten Bruttovergütung durch das Nutzungsentgelt um siebeneinhalb Prozent; Festsetzung eines Nutzungsentgelts i.H.v. 20 Prozent als angemessen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2009 - 2 B 48.09
    3 1. Der Kläger macht in erster Linie geltend, das angegriffene Urteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 6.88 - (BVerwGE 84, 236 ) und vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - (BVerwGE 111, 162 ) ab, in denen dieses den Rechtssatz aufgestellt habe, dem Schriftformerfordernis des § 57 VwVfG sei auch dann genügt, wenn bezüglich der Gegenleistung eines Austauschvertrages zwar im Sinne des § 56 VwVfG eine präzise Bestimmung im Vertragstext unterbleibe, die sich hieraus ergebenden Zweifel aber im Wege der Auslegung, zu der auch außerhalb der Vertragsurkunde liegende Umstände herangezogen werden dürften, behoben werden könnten, sofern sich aus dem Inhalt der Vertragsurkunde selbst ein zureichender Anhaltspunkt für diese Auslegung ergebe.

    7 Als Divergenzfall bezeichnet die Beschwerde ferner die Erwägungen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2000 (a.a.O. S. 173 f.), mit denen es den Rechtssatz aufgestellt habe, auch an einem nichtigen öffentlich-rechtlichen Vertrag sei dann festzuhalten, wenn die Berufung auf die Nichtigkeit einen schweren Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen würde.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2009 - 2 B 48.09
    Beruht ein Urteil auf zwei oder mehr selbständig tragenden Erwägungen, so kann die Nichtzulassungsbeschwerde nur dann zum Erfolg führen, wenn jede der Erwägungen mit einem durchgreifenden Zulassungsgrund angegriffen wird (stRsp, vgl. etwa Beschlüsse vom 24. September 2009 - BVerwG 4 BN 26.09 - juris, vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197 und vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320).

    Keine Divergenz liegt vor, wenn es einem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts folgt, ihn aber unrichtig anwendet (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88

    Vorbeugender Immissionsschutz

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2009 - 2 B 48.09
    3 1. Der Kläger macht in erster Linie geltend, das angegriffene Urteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 6.88 - (BVerwGE 84, 236 ) und vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - (BVerwGE 111, 162 ) ab, in denen dieses den Rechtssatz aufgestellt habe, dem Schriftformerfordernis des § 57 VwVfG sei auch dann genügt, wenn bezüglich der Gegenleistung eines Austauschvertrages zwar im Sinne des § 56 VwVfG eine präzise Bestimmung im Vertragstext unterbleibe, die sich hieraus ergebenden Zweifel aber im Wege der Auslegung, zu der auch außerhalb der Vertragsurkunde liegende Umstände herangezogen werden dürften, behoben werden könnten, sofern sich aus dem Inhalt der Vertragsurkunde selbst ein zureichender Anhaltspunkt für diese Auslegung ergebe.

    Hiergegen spricht bereits, dass sich das Berufungsgericht bei der Formulierung seines Rechtssatzes ausdrücklich auf die von der Beschwerde als Divergenzentscheidung herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1989 (a.a.O.) bezogen und sie teilweise wörtlich wiederholt hat.

  • BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93

    Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2009 - 2 B 48.09
    Beruht ein Urteil auf zwei oder mehr selbständig tragenden Erwägungen, so kann die Nichtzulassungsbeschwerde nur dann zum Erfolg führen, wenn jede der Erwägungen mit einem durchgreifenden Zulassungsgrund angegriffen wird (stRsp, vgl. etwa Beschlüsse vom 24. September 2009 - BVerwG 4 BN 26.09 - juris, vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197 und vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2009 - 2 B 48.09
    Beruht ein Urteil auf zwei oder mehr selbständig tragenden Erwägungen, so kann die Nichtzulassungsbeschwerde nur dann zum Erfolg führen, wenn jede der Erwägungen mit einem durchgreifenden Zulassungsgrund angegriffen wird (stRsp, vgl. etwa Beschlüsse vom 24. September 2009 - BVerwG 4 BN 26.09 - juris, vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197 und vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 4 BN 26.09

    Entwicklung eines vorhandenen Gewerbestandortes und Industriestandortes und

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2009 - 2 B 48.09
    Beruht ein Urteil auf zwei oder mehr selbständig tragenden Erwägungen, so kann die Nichtzulassungsbeschwerde nur dann zum Erfolg führen, wenn jede der Erwägungen mit einem durchgreifenden Zulassungsgrund angegriffen wird (stRsp, vgl. etwa Beschlüsse vom 24. September 2009 - BVerwG 4 BN 26.09 - juris, vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197 und vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320).
  • VG Magdeburg, 29.01.2015 - 6 A 2/15

    Kostenübernahme für eine Rehabilitationsmaßnahme

    Soll die in § 48 Abs. 1 LBG LSA enthaltene Befugnis des Dienstherrn zur Konkretisierung der gesetzlich allgemein ausgesprochenen Pflicht der Beamtin oder des Beamten zur Dienstleistung und der daraus folgenden Pflicht zur Gesunderhaltung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 1990 - 2 B 48/09 -, NJW 1991, S. 766 ) nicht leerlaufen, käme ein Anspruch auf nachträgliche Genehmigung der durchgeführten Rehabilitationsmaßnahme allenfalls dann in Betracht, wenn jede andere Entscheidung - insbesondere die Ablehnung der Kostenübernahme - rechtswidrig wäre (Ermessensreduzierung "auf Null").

    Dies ermöglicht es dem Dienstherrn, von seiner Befugnis zur Konkretisierung der gesetzlich allgemein ausgesprochenen Pflicht der Beamtin oder des Beamten zur Dienstleistung und der daraus folgenden Pflicht zur Gesunderhaltung (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 1990 - 2 B 48/09 -, NJW 1991, S. 766 ) Gebrauch zu machen.

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