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   BVerwG, 19.12.1962 - IV C 328.60   

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BVerwG, 19.12.1962 - IV C 328.60 (https://dejure.org/1962,136)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1962 - IV C 328.60 (https://dejure.org/1962,136)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1962 - IV C 328.60 (https://dejure.org/1962,136)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1562
  • WM 1963, 513
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.09.1961 - III C 9.59

    Anspruch eines Vertriebenen auf Ruhegehalt nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG)

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1962 - IV C 328.60
    Der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds beim Bundesverwaltungsgericht bezieht sich auf die Rechtsprechung des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auf das Urteil vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 -.

    - Zu dieser Vorlage war es gekommen, weil der III. gleichfalls mit Lastenausgleichssachen befaßte Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 7. September 1961 (BVerwG III C 9.59) eine abweichende Ansicht vertreten hatte.

    Nachdem der III. Senat durch Schreiben seines Vorsitzenden vom 14. Juni 1962 an den Großen Senat erklärt hatte, an seiner im Leitsatz des Urteils vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festzuhalten, nämlich daß aufschiebend bedingte privatrechtliche Versorgungsansprüche eines Vertriebenen, "sofern sie nicht den Ansprüchen aus nicht fälligen Lebensversicherungen gleichzustellen sind, einer Schadensfeststellung mit dem Ziele der Zuerkennung der Hauptentschädigung nicht zugänglich" seien, eine Entschädigung könne "nur im Rahmen des § 284 Abs. 2 LAG durch Erhöhung der Entschädigungsrente erfolgen", und nachdem der erkennende Senat durch Beschluß vom 22. Juni 1962 die Anrufung des Großen Senats zurückgenommen hatte, stellte der Große Senat durch Beschluß vom 12. Oktober 1962 - BVerwG Gr.Sen. 3.62 - das Verfahren ein.

  • BGH, 28.01.1953 - II ZR 265/51

    Entlassung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1962 - IV C 328.60
    Der Bundesgerichtshof hat das Fortbestehen der Pensionsanwartschaft trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem Falle bejaht, in dem es als Folge der Entnazifizierung vorzeitig beendet worden war (vgl. Urteile vom 28. Januar 1953 - BGHZ 8, 348 [368]; vom 17. Februar 1954 [BB 1954 S. 321]).
  • BVerwG, 10.08.1961 - IV C 345.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1962 - IV C 328.60
    Obwohl der Begriff "Wirtschaftsgut" (vgl. § 12 LAG) dem Bewertungsrecht entlehnt ist, gebietet es die besondere Interessenlage im Lastenausgleich, bewertungerechtliche Maßstäbe nicht schlechthin anzuwenden (vgl. hierzu auch Urteil, vom 10. August 1961 - BVerwG IV C 345.58 -).
  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 120.60

    Anwartschaft auf eine Werkspension - Verlust einer privatrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1962 - IV C 328.60
    Der erkennende Senat hat u.a. in dem Urteil vom 20. Dezember 1961 in der Sache BVerwG IV C 120.60 den Verlust der Pensionsanwartschaft eines Vertriebenen, dessen Bezüge im Hinblick auf seine spätere Versorgung teilweise einbehalten worden waren, als einen feststellungsfähigen Vertreibungsschaden an einem privatrechtlichen geldwerten Anspruch anerkannt, obwohl der Versorgungsfall zur Zeit der Vertreibung noch nicht eingetreten war.
  • BGH, 21.06.1960 - 5 StR 106/60
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1962 - IV C 328.60
    Diese Gerichtspraxis, die der Vereinfachung und der Beschleunigung der Verfahren dient, trägt dem Zweck des Gesetzes, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren, hinreichend Rechnung (vgl. hierzu die im Beschluß des BGH vom 21. Juni 1960 [NJW 1960 S. 1533] zitierte Rechtsprechung und Literatur zu § 136 GVG): Es bestehen keine Bedenken, diesen Rechtsgedanken auch auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu übertragen, wie er u.a. in § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Dezember 1954 (nicht veröffentlicht) zum Ausdruck kommt (vgl. a. Koehler, VwGO, Anm. VIII Ziff. 2 zu § 11 VwGO).
  • BVerwG, 07.11.1963 - III C 278.61

    Anforderungen an die Gewährung eines Lastenausgleichs wegen des Verlustes eines

    Der Große Senat wird angerufen, weil der III. Senat von der Rechtsprechung des IV. Senats, insbesondere von seinemUrteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - abweichen will.

    Der Große Senat wird angerufen, weil der III. Senat von der Rechtsprechung des IV. Senats, insbesondere von seinemUrteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - abweichen will.

    Hieran sieht er sich jedoch durch die Rechtsprechung des IV. Senats, insbesondere durch dessenUrteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - gehindert.

    Der IV. Senat hat - im Gegensatz zu der hier vertretenen Auffassung - in dem erwähntenUrteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - und seither in ständiger Rechtsprechung die Meinung vertreten, der Verlust der vor Eintritt des Versorgungsfalls bestehenden Aussicht auf die Versorgungszahlungen sei als privatrechtliche Versorgungsanwartschaft ein nach § 3 FG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG feststellungsfähiger Vertreibungsschaden, und zwar auch dann, wenn in Erwartung der Versorgungsleistungen Bezüge des Berechtigten nicht einbehalten oder Beträge nicht gutgeschrieben worden sind.

  • BVerwG, 07.11.1963 - III C 167.61

    Rechtsmittel

    Der Große Senat wird angerufen, weil der III. Senat von der Rechtsprechung des IV. Senats, insbesondere von seinem Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - abweichen will.

    Der Große Senat wird angerufen, weil der III. Senat von der Rechtsprechung des IV. Senats, insbesondere von seinem Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - abweichen will.

    Hieran sieht er sich jedoch durch die Rechtsprechung des IV. Senats, insbesondere durch dessen Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - gehindert.

    Der IV. Senat hat - im Gegensatz zu der hier vertretenen Auffassung - in dem erwähnten Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - und seither in ständiger Rechtsprechung die Meinung vertreten, der Verlust der vor Eintritt des Versorgungsfalls bestehenden Aussicht auf die Versorgungszahlungen sei als privatrechtliche Versorgungsanwartschaft ein nach § 3 FG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG feststellungsfähiger Vertreibungsschaden, und zwar auch dann, wenn in Erwartung der Versorgungsleistungen Bezüge des Berechtigten nicht einbehalten oder Beträge nicht gutgeschrieben worden sind.

  • BVerwG, 28.04.1965 - III C 3.65

    Feststellung eines durch Verlust eines Anspruchs auf Gewährung von Deputatkohle

    Zur Begründung bezog sich das Verwaltungsgericht auf das Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - und meinte, für die begehrte Schadensfeststellung sei allein entscheidend, daß der Kläger durch seine lange Betriebszugehörigkeit (Grubenhauer seit 1920) die Voraussetzungen für den künftigen Anspruch auf Invalidendeputatkohle bereits erfüllt hatte.

    Die mit diesen Urteilen nicht im Einklang stehende Rechtsprechung des IV. Senats, die insbesondere in dem angeführtenUrteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - ihren Ausdruck gefunden hat, steht der nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats gebotenen Klageabweisung nicht entgegen; sie ist möglicherweise noch durch die frühere - unklarere - Fassung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG beeinflußt, die die Möglichkeit, im Lastenausgleichsrecht von einem vom Bewertungsrecht abweichenden Begriff des Wirtschaftsguts auszugehen, jedenfalls nicht ausdrücklich ausschloß.

    Das angefochtene Urteil, das ausschließlich auf der Rechtsauffassung desUrteils vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - beruht, kann daher keinen Bestand haben.

  • BVerwG, 16.08.1973 - III C 21.72

    Zuerkennung von Hauptentschädigung nach unanfechtbarer Schadensfeststellung für

    Das Verwaltungsgericht sah dabei unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - (Buchholz 427.3 § 12 Nr. 58) den im Vertreibungszeitpunkt aufschiebend bedingten Pensionsanspruch des Klägers als Wirtschaftsgut im Sinne von §§ 3 FG und 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG an, dessen Verlust unter entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 3 FG feststellbar sei.

    Zu der durch rechtskräftige Urteile des Verwaltungsgerichts K. veranlaßten Schadensfeststellung für den Kläger sei es nur infolge der inzwischen aufgegebenen Rechtsprechung des früher zuständig gewesenen IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Dezember 1962, a.a.O.) gekommen, die eine Schadensfeststellung unter entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 3 FG allein durch Vergleich mit Verlusten von Ansprüchen aus noch nicht fälligen Lebensversicherungsverträgen ermöglicht habe.

    Den Verlust einer derartigen Pensionsanwartschaft hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem in anderer Sache ergangenen Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - (a.a.O.) nach der damals gültigen Fassung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG als feststellungsfähigen Vertreibungsschaden angesehen, und zwar unabhängig davon, ob in Erwartung der Versorgungsleistungen Bezüge des Berechtigten einbehalten bzw. gutgeschrieben worden waren oder nicht.

  • BVerwG, 11.02.1965 - III C 83.63

    Anspruch auf Feststellung eines durch Vertreibung entstandenen Schadens an einem

    Das Bundesverwaltungsgericht hat am 14. Mai 1963 die Revision zugelassen, weil mit Rücksicht auf das Urteil des IV. Senatsvom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - die Rechtsfrage weiter geklärt werden könne, ob der Verlust eines privatrechtlichen Versorgungsanspruches ein feststellungsfähiger Vertreibungsschaden sei.

    Der erkennende Senat kann, ohne eine Anrufung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts von dem Urteil des IV. Senatsvom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - abweichen; denn der erkennende Senat ist nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts seit dem 1. Juli 1964 allein zuständig zur Entscheidung über Rechtsmittel in Lastenausgleichssachen, die eine Schadensfeststellung zum Gegenstand haben.

  • BVerwG, 27.01.1966 - III C 179.64

    Abhängigkeit des Anspruch eines Vertriebenen auf die Gewährung von Deputatkohle

    Zur Begründung wird im wesentlichen ausgeführt: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 -) sei auch der Verlust von privatrechtlichen Versorgungsanwartschaften gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG in Verbindung mit § 3 FG einer Schadensfeststellung zugänglich.

    Die mit diesen Urteilen nicht im Einklang stehende Rechtsprechung des IV. Senats, die insbesondere in dem angeführten Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - ihren Ausdruck gefunden hat, hat spätestens mit Inkrafttreten des 17. ÄndG LAG ihre Grundlage verloren.

  • BVerwG, 11.11.1965 - III C 22.65

    Begründung eines Anspruchs auf Feststellung eines Vertreibungsschadens durch ein

    Es hat dennoch unter Bezugnahme auf das Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - ausgeführt, daß auch der vertreibungsbedingte Verlust einer Pensionsanwartschaft feststellungsfähig sei.

    Damit ist die noch von der früheren Fassung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG ausgehende Rechtsprechung des IV. Senats (Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 -) überholt, die von einem von den Begriffen des Bewertungsrechts losgelösten Begriff des Wirtschaftsgutes ausging.

  • BVerwG, 05.05.1966 - III C 132.64

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Verlust des Pensionsanspruchs - Verlust

    Der Hilfsantrag sei jedoch begründet, weil eine Pensionsanwartschaft bestanden habe und der Verlust derartiger Anwartschaften nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - mit zwei Dritteln des für den Zeitpunkt der Schädigung zu errechnenden Kapitalbetrages feststellbar sei.

    Der erkennende Senat hat nämlich in Abweichung von der vom Verwaltungsgericht genanntenEntscheidung vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - entschieden, daß der Verlust privatrechtlicher Anwartschaften nicht feststellbar ist und daß ein Versorgungsversprechen keinen Anspruch auf Feststellung eines Vertreibungsschadens begründet, wenn der Versorgungsanspruch im Zeitpunkt der Vertreibung noch nicht entstanden war (BVerwGE 20, 284).

  • BVerwG, 06.05.1965 - III C 172.64

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an privatrechtlichen geldwerten

    Sie habe jedoch aus eigenem Recht im Zeitpunkt der Vertreibung bereits einen aufschiebend bedingten Anspruch auf Versorgung gehabt, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 -) feststellungsfähig sei.

    Im Gegensatz zu der Ansicht des Verwaltungsgerichts sind aufschiebend bedingte Versorgungsansprüche nicht feststellungsfähig, wie der erkennende Senat in seinemUrteil vom 25. Februar 1965 - BVerwG III C 78.63 - (ZLA 1965, 135) in Abweichung von der im angefochtenen Urteil genannten Entscheidung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - entschieden hat.

  • BVerwG, 07.11.1963 - III C 291.59

    Rechtsmittel

    Der Große Senat wird angerufen, weil der III. Senat von der Rechtsprechung des IV. Senats, insbesondere von seinemUrteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - abweichen will.

    An dieser Entscheidung sieht sich der Senat jedoch gehindert durch die Rechtsprechung des IV. Senats, wie sie insbesondere in seinemUrteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - niedergelegt worden ist; er hält es deshalb für erforderlich, die Sache dem Großen Senat vorzulegen.

  • BVerwG, 10.07.1963 - IV C 2.62

    Verlust des Pensionsanspruchs als Vertreibungsschaden - Verlust einer

  • BVerwG, 10.07.1963 - IV C 276.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.05.1964 - IV B 121.63

    Feststellungsfähiger Vertreibungsschaden auf Grund des Verlustes von privaten

  • BVerwG, 10.07.1963 - IV C 166.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.09.1965 - III C 30.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.02.1965 - III C 167.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.02.1965 - III C 278.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.11.1963 - III C 42.62

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an einer Witwen-Werkspension - Anspruch

  • BVerwG, 11.11.1965 - III C 198.64

    Feststellungsfähigkeit eines im Zeitpunkt einer Vertreibung aufschiebend

  • BVerwG, 17.11.1964 - III B 32.64

    Voraussetzungen der Feststellung eines Vertreibungsschadens -

  • BVerwG, 19.01.1971 - III B 72.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 29.06.1965 - III C 21.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an einem Ruhegehaltsanspruch -

  • BVerwG, 25.02.1965 - III C 168.64

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Voraussetzungen für die Gewährung von

  • BVerwG, 14.05.1963 - III B 31.62
  • BVerwG, 19.12.1962 - IV C 251.60

    Einordnung eines Werkpensionsanspruchs gegen die ehemalige Bergwerksverwaltung

  • BVerwG, 29.08.1963 - III B 36.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.04.1963 - IV C 153.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.12.1962 - IV C 184.61

    Einordnung des Verlustes einer privatrechtlichen Versorgungsanwartschaft als

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