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   BVerwG, 20.01.1969 - VI C 46.66   

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https://dejure.org/1969,426
BVerwG, 20.01.1969 - VI C 46.66 (https://dejure.org/1969,426)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1969 - VI C 46.66 (https://dejure.org/1969,426)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1969 - VI C 46.66 (https://dejure.org/1969,426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwengeld nach Scheidung der zweiten Ehe - Folgen eines Unterhaltsverzichts gegenüber dem Ehepartner vor der Scheidung für die Gewähr eines Witwengeldes - Voraussetzungen der Anerkennung des Verzichts - Voraussetzungen und Anforderungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 197
  • MDR 1969, 693
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.01.1961 - VI C 3.59
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1969 - VI C 46.66
    Insoweit befindet sich das Berufungsgericht weitgehend in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1961 (BVerwGE 11, 350).

    Das Urteil BVerwGE 11, 350 hat allerdings wegen seiner darin zu den versorgungsrechtlichen Auswirkungen einer "Versorgungsscheidung" vertretenen Auffassung Widerspruch gefunden (Nachweise zum Meinungsstreit bei Becker, FamRZ 1964, 225 in Fußnote 125).

    Eine andere Frage ist es aber, ob die Rechtsordnung daraus Konsequenzen gleichsam "ahndenden" Charakters gezogen wissen will oder ob sie nicht vielmehr - wie auch sonst vielfach in den nicht seltenen Fällen einer Diskrepanz moralischer und staatlicher Gesetze - aus immerhin anerkennenswerten oder jedenfalls hinzunehmenden Erwägungen die Einbeziehung solcher Einzelfälle von moralisch fragwürdiger Art in eine generalisierende begünstigende Regelung in Kauf genommen hat (so wie vom erkennenden Senat in BVerwGE 11, 350 angenommen).

    In dem Urteil BVerwGE 11, 350 war bereits hervorgehoben worden, daß die Anrechnungsregelung eindeutig einen Rechtsanspruch auf anderweitigen Unterhalt (u.a.) voraussetzt; diese Voraussetzung wäre auch dann nicht erfüllt, wenn die Witwe von vornherein auf Unterhalt (in einer nicht als Scheingeschäft zu wertenden oder sonst sittenwidrigen Weise) verzichtet hätte.

    Insoweit hat der erkennende Senat die in BVerwGE 11, 350 bereits anklingende gegenteilige Rechtsauffassung einer Überprüfung unterzogen.

    - Diese Gedankenführung des Berufungsgerichts bewegt sich auf der durch das Urteil des erkennenden Senats BVerwGE 11, 350 vorgezeichneten Linie, Wenn es der Versorgungsbehörde aus den dort angeführten Gründen nicht gestattet sein kann, das nach dem Gesetz an die Scheidung selbst anknüpfende Wiederaufleben des Witwengeldes durch eine Erforschung der Scheidungsmotive zu korrigieren, so drängt sich eine entsprechende Beurteilung für die Handhabung der Anrechnungsregel auf; denn wenn die Versorgungsbehörde sich über das nach dem Gesetz allein entscheidende Nichtbestehen eines Unterhaltsanspruchs durch Erforschung der Motive einer im Scheidungsverfahren getroffenen Verzichtsvereinbarung hinwegsetzen durfte, könnte sie damit im praktischen Ergebnis das Wiederaufleben des Witwengeldes ganz oder teilweise verhindern.

    Allerdings ist zu bedenken, daß für das in BVerwGE 11, 350 bejahte Nachforschungsverbot eine wesentliche Rolle die hoheitliche Natur des Scheidungsurteils und sein Zustandekommen in einem zum Teil sogar durch den Untersuchungsgrundsatz geprägten Gerichtsverfahren spielte.

    Diese Zielsetzung hatte der erkennende Senat schon in seinem Urteil BVerwGE 11, 350 knapp dargestellt; inzwischen hat ihr der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 12. Januar 1967 (BVerwGE 26, 15) eingehende Betrachtungen gewidmet.

  • BVerwG, 12.01.1967 - II C 96.63

    Voraussetzungen des Versorgungsanspruch einer Beamtenwitwe - Besonderheiten bei

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1969 - VI C 46.66
    Das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (ZBR 1964, 86), auf das sich das Berufungsgericht hierbei stützt, ist zwar vom II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt worden (BVerwGE 26, 15), jedoch unter ausdrücklicher und zutreffend begründeter Ablehnung jener Rechtsauffassung.

    Diese Zielsetzung hatte der erkennende Senat schon in seinem Urteil BVerwGE 11, 350 knapp dargestellt; inzwischen hat ihr der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 12. Januar 1967 (BVerwGE 26, 15) eingehende Betrachtungen gewidmet.

  • BGH, 29.02.1956 - IV ZR 202/55

    Wirksamkeit eines Erlaßvertrages über eine Unterhaltsverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1969 - VI C 46.66
    Insoweit ist die Rechts- und Interessenlage grundverschieden von der der Entscheidung BGHZ 20, 127, auf die die Revision sich berufen zu können glaubt.
  • BVerwG, 27.06.1961 - VI C 151.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1969 - VI C 46.66
    Der erkennende Senat hat in diesen Zusammenhang bereits durch Urteil vom 6. Mai 1964 - BVerwG VI C 156.61 - (gestützt auf das Urteil BVerwGE 12, 278) ausgesprochen, wenn der Gesetzgeber den aus § 72 Ehegesetz abgeleiteten Vorrang einer vertraglichen Unterhaltsvereinbarung zu Lasten öffentlicher Kassen nicht gewollt hätte, so hätte er deren Berücksichtigung ausschließen müssen (VwRSpr. Dd. 17 Nr. 10).
  • BSG, 02.09.1964 - 1 RA 189/61

    Abschluss von Unterhaltsvereinbarungen vor Rechtskraft der Scheidung -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1969 - VI C 46.66
    Die Revision beruft sich hierfür auf Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 21, 279 = NJW 1964, 2449; vgl. auch BSG 19, 153 = NJW 1963, 2244) zu Vorschriften des Sozialversicherungsrechts (§ 68 Abs. 2 Satz 1 AVG = § 1291 Abs. 2 RVO).
  • BVerwG, 06.05.1964 - VI C 156.61

    Zusammentreffen von Unterhaltsbeiträgen mit anderen Versorgungsbezügen -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1969 - VI C 46.66
    Der erkennende Senat hat in diesen Zusammenhang bereits durch Urteil vom 6. Mai 1964 - BVerwG VI C 156.61 - (gestützt auf das Urteil BVerwGE 12, 278) ausgesprochen, wenn der Gesetzgeber den aus § 72 Ehegesetz abgeleiteten Vorrang einer vertraglichen Unterhaltsvereinbarung zu Lasten öffentlicher Kassen nicht gewollt hätte, so hätte er deren Berücksichtigung ausschließen müssen (VwRSpr. Dd. 17 Nr. 10).
  • BSG, 29.05.1963 - 1 RA 221/61
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1969 - VI C 46.66
    Die Revision beruft sich hierfür auf Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 21, 279 = NJW 1964, 2449; vgl. auch BSG 19, 153 = NJW 1963, 2244) zu Vorschriften des Sozialversicherungsrechts (§ 68 Abs. 2 Satz 1 AVG = § 1291 Abs. 2 RVO).
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 C 21.14

    Beamter; Witwe; Witwer; Witwengeld; gesetzliche Vermutung; Widerlegung der

    So kann auch der Aspekt der Nichtausforschung intimer Verhältnisse der Ehegatten (vgl. die zum Unterhaltsbeitrag für "nachgeheiratete Witwen" und im Ergebnis zu deren Gunsten ergangene ältere Rechtsprechung des Senats: BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1961 - 6 C 3.59 - BVerwGE 11, 350 , vom 20. Januar 1969 - 6 C 46.66 - BVerwGE 31, 197 und vom 30. Oktober 1969 - 2 C 46.68 - BVerwGE 34, 149 ) eine Einschränkung von Beweismitteln zulasten der Witwe nicht rechtfertigen.
  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86

    Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung

    Der Beamte kann andererseits beanspruchen, daß über seine vorgeschlagene oder beantragte Zulassung zum Aufstiegsverfahren ohne Rechtsfehler entschieden wird (vgl. auch BVerwGE 19, 252 [BVerwG 17.09.1964 - II C 121/62]) und von praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (vgl. BVerwGE 15, 190 [BVerwG 12.12.1962 - V C 138/62]; 19, 49 [BVerwG 25.06.1964 - VIII C 23/63]; 31, 212 f. [BVerwG 20.01.1969 - VI C 46/66]).
  • VGH Bayern, 12.10.2012 - 14 B 11.780

    Die Anrechnung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit auf

    Ein "erworbener neuer" Anspruch im Sinne der genannten Vorschrift aber verlangt - von den Ausnahmefällen des § 61 Abs. 3 Satz 2 BeamtVG abgesehen - das bürgerlich-rechtliche Bestehen des Unterhaltsanspruchs (vgl. BVerwG vom 20.1.1969 BVerwGE 31, 197/198 f., 203 zu der Vorgängerregelung - in § 164 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BBG a.F.).

    Zu der vor dem Jahre 2002 bestehenden Rechtslage hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass eine (einschränkende) sinn- und zweckgerechte Auslegung der Vorgängerregelung des § 61 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 BeamtVG dahingehend, dass von der Witwe zu vertretendes Verhalten zu berücksichtigen sei, ausscheide, wenn sich der Gesetzgeber bewusst dafür entschieden habe, dass eine Witwe nach Wiederverheiratung und Scheidung ihrer weiteren Ehe in den Genuss des wiederauflebenden Witwengeldes auch dann kommen solle, wenn sie wissentlich und schuldhaft oder gar zielstrebig ihre zweite Ehe und damit auch ihre Existenzsicherung innerhalb dieser Ehe zerstört habe; deshalb seien Unterhaltsansprüche nur dann anzurechnen, wenn sie gegen den zweiten (geschiedenen) Ehemann bestünden und nicht auch dann, wenn sie an sich bestehen könnten und nur deshalb nicht vorhanden seien, weil die Frau dies bewusst durch ihr Verhalten (damals durch Verzicht auf ihren Unterhalt) vereitelt habe (vgl. BVerwG vom 20.1.1969 BVerwGE 31, 197/201 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat selbst in einem Verzicht auf nacheheliche Unterhaltsleistungen kein treuwidriges Verhalten gesehen (vgl. BVerwG vom 20.1.1969 BVerwGE 31, 197/204 f.).

  • BVerwG, 30.10.1969 - II C 46.68

    Antrag auf Gewährung beamtenrechtlicher Hinterbliebenenversorgung - Anspruch auf

    Diese Prüfung läßt erkennen, daß der Gesetzgeber jedenfalls im Bereiche der Hinterbliebenenversorgung bestrebt ist, die Versorgungsbehörde nicht "zu unerfreulichen und im Ergebnis unsicheren Ausforschungen im Bereich der privaten Lebenssphäre" zu nötigen (vgl. BVerwGE 11, 350 [351-353]), sie "nicht mit einer ihr wesensfremden ... Ausforschung der privaten Lebenssphäre des Ehepaares zu befassen" (vgl. BVerwGE 31, 197 [BVerwG 20.01.1969 - VI C 46/66] [200]).

    In ähnlicher Weise knüpft § 164 Abs. 3 BBG das Wiederaufleben des Versorgungsanspruchs an den Tatbestand der Auflösung der neuen Ehe und schließt dadurch die Prüfung der Versorgungsbehörde aus, ob die Ehescheidung "zum Schein" eigens im Hinblick auf diese Vorschrift durchgeführt wurde (vgl. BVerwGE 11, 350 ff.) oder ob ein im Ehescheidungsverfahren ausgesprochener Unterhaltsverzicht seinen Beweggrund in dem durch diese Vorschrift vermittelten Vorteil hatte (vgl. BVerwGE 31, 197 ff. [BVerwG 20.01.1969 - VI C 46/66]).

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Die Rechtsprechung zu den beamtenrechtlichen Vorschriften hat wiederholt zugunsten der Beamtenwitwe eine weite Auslegung der Wiederauflebensvorschriften vertreten mit der einleuchtenden Begründung, daß auf diese Weise der Gesetzeszweck am besten erreicht würde (vgl. BVerwGE 26, 15 (19 f.); siehe auch BVerwGE 11, 350 (352 f.); 31, 197 (201 ff.)).
  • BVerwG, 07.03.1973 - VI C 29.71

    Ermittlung des Wertes einer Rente - Gewährung der Versorgungsbezüge aus dem

    Auf das wiederaufgelebte Witwengeld sind auch auf Geldrente gerichtete Ansprüche des privaten Rechts anzurechnen (Fortführung von BVerwGE 31, 197).

    Der erkennende Senat hat sich mit der genannten Anrechnungsvorschrift schon in BVerwGE 31, 197 (211) befaßt.

  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 39.82

    Wehrpflicht - Ausnahme - Verlust - Mithilfe - Katastropfenschutz

    Diese Fiktion ergibt sich aus dem in § 162 Abs. 1 BGB enthaltenen, auch im öffentlichen Recht anzuwendenden Grundsatz, daß bei Verhinderung des Eintritts einer Bedingung wider Treu und Glauben die Bedingung als eingetreten gilt (vgl. Pr. OVG 82, 305 [315] und 90, 253 [257]; BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1959 - BVerwG V C 80.57 - BVerwGE 9, 89 [92], vom 25. Januar 1961 - BVerwG VI C 3.59 - BVerwGE 11, 350 [352] und vom 20. Januar 1969 - BVerwG VI C 46.66 - BVerwGE 31, 197 [BVerwG 20.01.1969 - VI C 46/66] [200]; Beschluß vom 29. Oktober 1969 - BVerwG I B 46.69 - JR 70, 274 [275]).
  • BSG, 21.07.1977 - GS 1/76

    Gewährung einer Abfindung bezgl. eines Rentenanspruchs für eine Witwe bei

    Die jetzt gewonnene Erkenntnis, daß eine Frau die wiederaufgelebte Witwenrente auch dann erhalten kann, wenn sie wissentlich, vielleicht sogar zielstrebig ihre zweite Ehe und damit ihre Existenzsicherung innerhalb dieser Ehe zerstört hat (BVerwGE 31, 197 [BVerwG 20.01.1969 - VI C 46.66]; BSGE 40, 262), war in den Jahren, als das ArVNG, das 1. NOG-KOV und das UVNG beraten und verabschiedet wurden, noch gar nicht vorhanden.
  • BVerwG, 12.07.1984 - 5 C 134.83

    Kriegsgefangenenentschädigung - Anspruch auf Leistungen zur Minderung von

    Gegenüber einer solchen Ermessenshandhabung kann ein Ermessensfehler in aller Regel nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn der Antragsteller dartut, daß die Behörde in seinem Fall von ihrer Verwaltungspraxis abgewichen sei (BVerwGE 15, 190 [BVerwG 12.12.1962 - V C 138/62]; 31, 212 [BVerwG 20.01.1969 - VI C 46/66]).
  • BVerwG, 04.02.1976 - VI C 149.73

    Zusage einer Umzugskostenvergütung - Gewährung einer Trennungsentschädigung für

    Es kann auch offenbleiben, ob Nr. 5 Satz 1 Buchst. c und Satz 2 zu § 2 BUKG der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 2 und § 7 BUKG überhaupt eine Richtlinie für die Ermessensausübung ist, wie das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf BVerwGE 15, 190 (196) [BVerwG 12.12.1962 - V C 138/62]; 31, 212 (214) [BVerwG 20.01.1969 - VI C 46/66]meint, oder ob es sich lediglich um eine rechtsauslegende Verwaltungsvorschrift handelt.
  • BVerwG, 12.07.1984 - 5 C 128.83

    Kriegsgefangenenentschädigung - Anspruch auf Leistungen zur Minderung von

  • BVerwG, 27.01.1984 - 8 C 28.82

    Gesicherte Dienstantrittsanordnung - Vereitelung der Zustellung - Wehrpflichtiger

  • BVerwG, 10.05.1976 - 6 B 25.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BSG, 01.02.1983 - 4 RJ 101/81

    Berücksichtigung einer Unterhalsvereinbarung - Wiederaufgelebte Witwenrente -

  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 1.82

    Anforderungen an die Verrentung einer Kapitalzahlung - Voraussetzungen für den

  • BGH, 13.12.1978 - IV ZR 49/77

    Einfluss des Bezugs wiederaufgelebter Witwenrente auf die vom geschiedenen

  • BSG, 16.03.1979 - 9 RV 51/78
  • BSG, 24.05.1978 - 4 RJ 79/77

    Witwenrente - Wiederaufleben - Anrechnung des Unterhaltsanspruchs -

  • BVerwG, 29.10.1969 - I B 46.69

    Rechtsmittel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.1988 - 7 A 103/86
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.1988 - 7 A 2/87
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