Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.1984 - 9 B 400.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,6993
BVerwG, 20.02.1984 - 9 B 400.81 (https://dejure.org/1984,6993)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1984 - 9 B 400.81 (https://dejure.org/1984,6993)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1984 - 9 B 400.81 (https://dejure.org/1984,6993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,6993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auskünfte des Auswärtigen Amts als Beweismittel - Beurteilung der Gefahr einer politischen Verfolgung eines pakistanischen Staatsangehörigen - Asylrechtliche Bedeutung eines Haftbefehls

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 10466.81

    Anwendbarkeit der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen im Verwaltungsprozess bei

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1984 - 9 B 400.81
    Zur Klärung dieser Frage wäre die in der Beschwerdeschrift vorgeschlagene Auskunft der zuständigen pakistanischen Behörde jedoch nicht in Betracht gekommen, weil sie zur Wahrheitsfindung untauglich gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 9. Mai 1983 - BVerwG 9 B 10466.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 5).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1984 - 9 B 400.81
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinlänglich geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]), daß derartige Auskünfte selbständige und zulässige Beweismittel darstellen (§ 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 87 Satz 3 VwGO i.V.m. § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), die neben den in § 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO genannten förmlichen Beweismitteln im Wege des Freibeweises zu würdigen sind.
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1984 - 9 B 400.81
    Ihm kommt vielmehr nur dann Bedeutung zu, wenn ihm eine politische Motivation zugrunde liegt, er also dazu dienen soll, den Kläger wegen seiner politischen Gesinnung oder einer der weiteren in Art. 1 A Nr. 2 GK genannten persönlichen Merkmale zu treffen (vgl. BVerwGE 67, 184 und 195).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht