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BVerwG, 20.02.1984 - 9 B 400.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Auskünfte des Auswärtigen Amts als Beweismittel - Beurteilung der Gefahr einer politischen Verfolgung eines pakistanischen Staatsangehörigen - Asylrechtliche Bedeutung eines Haftbefehls
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 21.11.1980 - 90 - XVII/79
- BVerwG, 20.02.1984 - 9 B 400.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 10466.81
Anwendbarkeit der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen im Verwaltungsprozess bei …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1984 - 9 B 400.81
Zur Klärung dieser Frage wäre die in der Beschwerdeschrift vorgeschlagene Auskunft der zuständigen pakistanischen Behörde jedoch nicht in Betracht gekommen, weil sie zur Wahrheitsfindung untauglich gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 9. Mai 1983 - BVerwG 9 B 10466.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 5). - BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1984 - 9 B 400.81
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinlänglich geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]), daß derartige Auskünfte selbständige und zulässige Beweismittel darstellen (§ 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 87 Satz 3 VwGO i.V.m. § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), die neben den in § 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO genannten förmlichen Beweismitteln im Wege des Freibeweises zu würdigen sind. - BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83
Zum Begriff der politischen Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 20.02.1984 - 9 B 400.81
Ihm kommt vielmehr nur dann Bedeutung zu, wenn ihm eine politische Motivation zugrunde liegt, er also dazu dienen soll, den Kläger wegen seiner politischen Gesinnung oder einer der weiteren in Art. 1 A Nr. 2 GK genannten persönlichen Merkmale zu treffen (vgl. BVerwGE 67, 184 und 195).