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BVerwG, 20.05.1986 - 1 C 26.85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entbehrlichkeit einer abschließenden Entscheidung über den Streitstoff nach Erledigung des Rechtsstreits auf Grund des Grundsatzes der Prozesswirtschaftlichkeit - Fortgeltung bayerischer Kaminkehrrealrechte
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.07.1984 - 22 B 82 A.1766
- BVerwG, 17.07.1985 - 1 B 127.84
- BVerwG, 20.05.1986 - 1 C 26.85
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67
Anfechtung einer Baugenehmigung - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1986 - 1 C 26.85
Auf Erledigungserklärungen der Beigeladenen kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. Juni 1968 - BVerwG 4 B 165.67 - BVerwGE 30, 27). - BVerwG, 06.07.1971 - I C 105.64
Umbildung von Kehrbezirken - Auslegung des § 39 a Gewerbeordnung (GewO) - …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1986 - 1 C 26.85
Der beschließende Senat hat zwar mit Urteil vom 6. Juli 1971 - BVerwG 1 C 105.64 - BVerwGE 38, 244, auf das sich das Berufungsgericht gestützt hat, entschieden, daß die Kaminkehrerrealrechte in Bayern durch § 39 a GewO aufgehoben worden sind, hat aber durch die Zulassung der Revision in dem jetzt in der Hauptsache erledigten Verfahren zu erkennen gegeben, daß er die Frage der Fortgeltung der bayerischen Kaminkehrerrealrechte noch nicht abschließend als geklärt ansieht.
- BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 7.93
Gewerberecht - Schornsteinfeger, Widerruf und Rücknahme einer Bestellung als …
Es kann dahinstehen, ob ein schutzwürdiges Vertrauen des Klägers auf den Bestand seiner Bestellung schon deshalb ausscheidet, weil die Frage der Fortgeltung der bayerischen Kaminkehrerrealrechte zum Zeitpunkt seiner Betrauung mit der Verwaltung des in Rede stehenden Kehrbezirks noch nicht abschließend geklärt war (…vgl. etwa den vom Urteil des Senats vom 6. Juli 1971 - BVerwG 1 C 105.64 - a.a.O., abweichenden Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Oktober 1973, BayVBl 1973, 671; vgl. ferner den die Revision zulassenden Beschluß vom 17. Juli 1985 - BVerwG 1 B 127.84 - sowie den Einstellungsbeschluß in jenem Verfahren vom 20. Mai 1986 - BVerwG 1 C 26.85 -) und ihm dies bekannt sein mußte (vgl. zur Frage des Vertrauensschutzes auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 1. Juni 1988 - 1 BvR 588/88 - GewArch 1988, 328 (329)). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2023 - 2 D 354/21 Die von den Antragstellern herangezogene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 11. September 1986 - 1 C 26.85 -, NVwZ 1987, 1091 = juris [Leitsätze]) ist schon deshalb nicht einschlägig, weil sie ein Kerngebiet betraf, in dem Wohnen regelhaft ausgeschlossen ist.