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   BVerwG, 20.09.2011 - 7 B 46.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7246
BVerwG, 20.09.2011 - 7 B 46.11 (https://dejure.org/2011,7246)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.2011 - 7 B 46.11 (https://dejure.org/2011,7246)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 2011 - 7 B 46.11 (https://dejure.org/2011,7246)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNatSchG § 42 Abs. 1
    Genehmigung zum teilweisen Abbau von Biberdämmen bei Überflutungen des Waldgrundstücks eines Eigentümers im Naturschutzgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2011 - 7 B 46.11
    Wie die Beschwerde zutreffend ausführt, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - (BVerfGE 100, 226) zu Ausgleichsregelungen, die den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in besonderen Härtefällen wahren sollen, folgenden Rechtsatz aufgestellt:.

    Insoweit ergebe sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - nichts anderes.

  • BVerwG, 27.06.2007 - 4 B 25.07

    Geltendmachung einer Missachtung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2011 - 7 B 46.11
    Dieser bedurfte der Kläger nicht, da - wie dargelegt - weder dem Haupt- noch dem Hilfsantrag Unklarheiten anhafteten (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2007 -BVerwG 4 B 25.07 - juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2019 - 4 A 191/18

    Keine Fortsetzung des Verfahrens nach dessen wirksamer Beendigung durch Abgabe

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.9.2011 - 7 B 46.11 -, juris, Rn. 18; Rixen, in: Sodan/Ziekow (Hrsg.), VwGO, 5. Aufl. 2018, § 86 Rn. 114; Schübel-Pfister, in: Eyermann (Hrsg.), VwGO, 15. Aufl. 2019, § 86 Rn. 87.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2021 - 11 N 1.18

    Wasserbehördliche Befreiung vom Bauverbot im Geltungsbereich einer

    Einen nach dem gestellten Antrag allein verfahrensgegenständlichen Anspruch auf Befreiung vermag die Unterlassung einer gleichzeitigen Entscheidung über einen finanziellen Ausgleich im behördlichen Bescheid nicht zu begründen (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation BVerwG, Beschluss v. 20. September 2011 - 7 B 46.11 -, juris Rn 14 f.).
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