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   BVerwG, 21.03.1985 - 4 B 40.85   

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https://dejure.org/1985,6276
BVerwG, 21.03.1985 - 4 B 40.85 (https://dejure.org/1985,6276)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1985 - 4 B 40.85 (https://dejure.org/1985,6276)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1985 - 4 B 40.85 (https://dejure.org/1985,6276)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen im (unbeplanten) Innenbereich - Irrevisibilität von Landesrecht - Unterbleiben von Lärmmessungen als Verfahrensmangel - Anwendungsbereich der Reichsgaragenordnung (RGaO)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65

    Anwendbarkeit der RGaO; Regelungsgehalt des § 11 Abs. 2 S. 2 RGaO

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1985 - 4 B 40.85
    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von den Urteilen des Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG 4 C 12.65 - (BRS 18 Nr. 84) und vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 23.76 - (BauR 1979, 401) ab: Das Bundesverwaltungsgericht hat nicht entschieden, die Reichsgaragenordnung - RGaO - finde bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen im (unbeplanten) Innenbereich einschränkungslos Anwendung; anzuwenden ist die Reichsgaragenordnung vielmehr nur, soweit sie bauplanungsrechtlichen Inhalt hat.

    Was hierüber § 11 Abs. 1, zweite Satzhälfte RGaO bestimmt, ist nicht bundesrechtlicher Natur (Urteil vom 27. Januar 1967 a.a.O. unter Hinweis auf Urteil vom 30. Oktober 1958 - BVerwG 4 C 104.57 - DVBl. 1959, 99).

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1985 - 4 B 40.85
    Übereinstimmend rügen beide Beschwerden die Abweichung des Berufungsurteils vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 74.78 - (NVwZ 1984, 509 = ZfBR 1984, 92).
  • BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84

    Voraussetzungen für die Annahme eines drittschützenden baurechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1985 - 4 B 40.85
    Dabei kann offenbleiben, ob das Berufungsgericht diese Vorschriften als spezielle Ausprägung des Rücksichtnahmegebots angesehen hat; wenn es derartigen Vorschriften des einfachen Landesrechts entnommen hat, daß diese gerade die Nachbarn vor unzumutbaren Beeinträchtigungen schützen wollen (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 20. September 1984 - BVerwG 4 B 181.84 - ZfBR 1984, 300), so durfte es diese Vorschriften auch dahin auslegen, daß sie den Betroffenen Abwehrrechte gegen unzumutbare Beeinträchtigungen einräumen.
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1985 - 4 B 40.85
    Das Berufungsurteil weicht auch nicht vom Urteil des Senats vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - (BVerwGE 59, 253 [BVerwG 14.12.1979 - 4 C 10/77]) ab.
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks"

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1985 - 4 B 40.85
    Ebensowenig weicht das Berufungsurteil vom Urteil des Senats vom 28. April 1967 - BVerwG 4 C 10.65 - (Buchholz 406.42 § 11 RGaO Nr. 6) ab.
  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 23.76

    Genehmigung einer Garage auf einem Reihenhausgrundstück im unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1985 - 4 B 40.85
    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von den Urteilen des Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG 4 C 12.65 - (BRS 18 Nr. 84) und vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 23.76 - (BauR 1979, 401) ab: Das Bundesverwaltungsgericht hat nicht entschieden, die Reichsgaragenordnung - RGaO - finde bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen im (unbeplanten) Innenbereich einschränkungslos Anwendung; anzuwenden ist die Reichsgaragenordnung vielmehr nur, soweit sie bauplanungsrechtlichen Inhalt hat.
  • BVerwG, 30.10.1958 - I C 104.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1985 - 4 B 40.85
    Was hierüber § 11 Abs. 1, zweite Satzhälfte RGaO bestimmt, ist nicht bundesrechtlicher Natur (Urteil vom 27. Januar 1967 a.a.O. unter Hinweis auf Urteil vom 30. Oktober 1958 - BVerwG 4 C 104.57 - DVBl. 1959, 99).
  • BVerwG, 25.04.1958 - IV C 104.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1985 - 4 B 40.85
    Was hierüber § 11 Abs. 1, zweite Satzhälfte RGaO bestimmt, ist nicht bundesrechtlicher Natur (Urteil vom 27. Januar 1967 a.a.O. unter Hinweis auf Urteil vom 30. Oktober 1958 - BVerwG 4 C 104.57 - DVBl. 1959, 99).
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