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   BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 27.06   

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BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 27.06 (https://dejure.org/2007,4517)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2007 - 3 C 27.06 (https://dejure.org/2007,4517)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 3 C 27.06 (https://dejure.org/2007,4517)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7; VZOG § 2 Abs. 1 Satz 6
    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum; Buchungsfreiheit von Grundstücken; Wegegrundstück; Grabengrundstück; Gemeinde; Interessentengemeinschaft; Gutsbezirk; Bodenreform; Beweisnot; Beweismaß.

  • Bundesverwaltungsgericht

    EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7
    Alteigentum; Alteigentum; Beweismaß; Beweismaß; Beweismittel; Beweisnot; Beweisnot; Bodenreform; Bodenreform; Buchungsfreiheit; Buchungsfreiheit von Grundstücken; Einigung; Gemeinde; Gemeinde; Grabengrundstück; Grabengrundstück; Gutsbezirk; Gutsbezirk; ...

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung ehemaliger Wegegrundstücke und Grabengrundstücke; Unmöglichkeit des Nachweises früheren Eigentums an ehemaligen Wegegrundstücken und Grabengrundstücken wegen deren Buchungsfreiheit und Restitutionsberechtigung einer Gemeinde; Vertretung des Bundes als möglicher ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum; Buchungsfreiheit von Grundstücken; Wegegrundstück; Grabengrundstück; Gemeinde; Interessengemeinschaft; Gutsbezirk; Bodenreform; Beweisnot; Beweismaß

  • Judicialis

    EV Art. 21 Abs. 3; ; EV Art. 22 Abs. 1 Satz 7; ; VZOG § 2 Abs. 1 Satz 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögenszuordnungsrecht - Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum; Buchungsfreiheit von Grundstücken; Wegegrundstück; Grabengrundstück; Gemeinde; Interessentengemeinschaft; Gutsbezirk; Bodenreform; Beweisnot; Beweismaß

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Restitutionsberechtigung trotz fehlenden Eigentumnachweises?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 27.06
    Die hierzu nötigen Feststellungen betreffen allgemeinkundige Tatsachen, so dass das Revisionsgericht sie selbst treffen kann (vgl. Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 38.05 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.06.2006 - 3 C 18.05

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; rechtsstaatswidriger Erwerb;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 27.06
    Die Klägerin ist - entgegen der Ansicht der Beigeladenen - auch nicht gehindert, sich auf dieses Eigentum zu berufen (Urteil vom 14. Juni 2006 - BVerwG 3 C 18.05 - BVerwGE 126, 114).
  • BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02

    Rechtsstellung des Erben nach kommissarischer Verwaltung eines Grundstücks

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 27.06
    Diesem Umstand kommt zusätzliche indizielle Bedeutung für kommunales Alteigentum zu; denn er verdeutlicht die Auffassung der DDR, dass es sich bei dem hiervon betroffenen Grundbesitz um Eigentum der öffentlichen Hand handelte, für das grundsätzlich Eigentum des Volkes eingetragen werden sollte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - III ZR 121/02 - BGHZ 153, 258).
  • BVerwG, 15.06.2006 - 3 B 32.06

    Anforderungen an den Nachweis des Alteigentums an Wegegrundstücken in Fällen der

    BVerwG 3 B 32.06 (3 C 27.06).

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 27.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.

  • BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12

    Vermögenszuordnung; öffentliche Wege und Gräben; kommunales Finanzvermögen;

    Abgesehen davon verkennt das Verwaltungsgericht, dass es sich bei jener Sammelzuordnung ohnehin nicht um eine Vermögenszuordnung im Rechtssinne handelte (vgl. dazu Urteil des Senats vom 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 27.06 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 58).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12

    Vermögenszuordnung; Vermögenswerte; Gruppe von Vermögenswerten;

    Dafür spricht auch, dass es zunächst durch Sammelzuordnungsbescheid der BVVG zugeordnet worden ist, selbst wenn man in Rechnung stellt, dass bei dieser Sammelzuordnung vom 18. Juni 1996, bei der es sich nicht um eine Vermögenszuordnung im Rechtssinne handelte (vgl. Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 27.06 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 58), vereinzelte Fehlzuweisungen stattgefunden haben.
  • BVerwG, 24.07.2012 - 3 B 39.12

    Öffentliche Restitution von Wege- und Grabengrundstücken; Berechtigung der

    Dies stehe im Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 27.06 - (Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 58).

    Damit ist das Verwaltungsgericht genauso vorgegangen, wie es der Senat in seinem Urteil vom 21. Juni 2007 (a.a.O.) vorgegeben hat.

  • BVerwG, 16.02.2022 - 8 C 3.21

    Zuordnung einer Siedlungsmülldeponie

    Sie haben nur verwaltungstechnische Bedeutung und bestimmen über die Rechtsträgerschaft, hier die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt oder der Beigeladenen zu 3. Eine eigentumsrechtliche Zuordnung im Sinne des Vermögenszuordnungsgesetzes wird dadurch weder gehindert noch präjudiziert (stRspr, z.B. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2007 - 3 C 27.06 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 58 Rn. 10 und vom 12. Dezember 2018 - 10 C 10.17 - Buchholz 428.2 § 1 VZOG Nr. 8 Rn. 17).

    Wie ausgeführt, änderte jener Bescheid lediglich die Rechtsträgerschaft ohne Prüfung der äußeren Zuordnungsrechtslage (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2002 - 3 C 27.06 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 58 Rn. 10).

  • VG Berlin, 01.07.2010 - 29 K 137.10

    Finanzvermögen; Rechtswidrigkeit des die Restitution ablehnenden Bescheides;

    Sie begründete dies mit der neuen Rechtsprechung des BVerwG im Urteil vom 21. Juni 2007 - 3 C 27.06 -, wonach als "öffentliche Wege und Gewässer" eingetragene Vermögenswerte als kommunales Alteigentum anzusehen seien.

    Im übrigen stellt eine Änderung der Rechtsprechung, wie sie hier mit Urteil des BVerwG vom 21. Juni 2007 - 3 C 27.06 - hinsichtlich des Beweismaßes für den Nachweis früheren Eigentums an ehemaligen Wege- und Grabengrundstücken erfolgt ist, keine Änderung der Rechtslage dar (vgl. nur Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 51 Rnr. 30).

  • VG Berlin, 18.07.2019 - 29 K 160.16

    Zuordnung eines großen Flurstücks

    Danach ist eine Gemeinde, die ihr früheres Eigentum an ehemaligen Wege- und Grabengrundstücken wegen deren Buchungsfreiheit nicht nachweisen kann, als Restitutionsberechtigte anzusehen, wenn mit hinlänglicher Sicherheit auszuschließen ist, dass die Grundstücke bei deren Überführung in Volkseigentum im Eigentum eines anderen gestanden haben (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 27.06 -, Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 58 = juris Rdnr. 14 ff.).

    Nach diesem Ergebnis ist auch die Vorgehensweise der Beklagten, den mit dem - über keine Außenwirkung verfügenden - Sammelzuordnungsbescheid (dazu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 27.06 -, Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 58 = juris Rn. 10) bezweckten Vermögensübergang auf die Beigeladene durch den angegriffenen Bescheid zu bestätigen, nicht zu beanstanden (VG Berlin, Urteil vom 17. August 2016 - 29 K 266.14 -, juris Rn. 25 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.09.2007 - 3 B 46.07

    Zugehörigkeit von Grundstücken zum kommunalen Verwaltungsvermögen; Tatsächliche

    Soweit eine Gemeinde oder ihr Rechtsvorgänger bei deren Überführung in Volkseigentum Eigentümer alter Wegegrundstücke war, kommt ein Anspruch auf öffentliche Restitution nach Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7 i.V.m. Art. 21 Abs. 3 EV in Betracht, wobei der Gemeinde nach der Rechtsprechung des Senats Beweiserleichterungen zur Seite stehen (Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 27.06 -).
  • BVerwG, 20.02.2008 - 3 B 104.07

    Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision

    Sie beruft sich zwar auf Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in den - insoweit gleichlautenden - Urteilen vom 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 27.06 u.a. - (IFLA 2007, 136) zu den Anforderungen an den Nachweis kommunalen Alteigentums bei buchungsfreien Liegenschaften.
  • VG Cottbus, 14.08.2012 - 1 K 1080/08

    Vermögenszuordnungsrecht

    Die Auffassung des Bundesamtes, die Rechtsgrundlage habe sich aus § 2 Abs. 5 S. 1 1. Ts. VZOG i.V.m. § 48 VwVfG i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102) ergeben, dürfte allerdings nicht tragen, ohne dass es darauf ankäme, ob der Bescheid vom 14. Dezember 1994 seinerzeit im Sinne von § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG rechtswidrig war (zu den Anforderungen an eine Einigung im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 6 VZOG vgl. allerdings BVerwG, Urt. v. 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 27.06 - juris Rn. 11) .
  • VG Berlin, 03.04.2012 - 29 K 401.10

    Restitutionsanspruch früher buchungsfreier öffentlicher Wege und Gewässer

  • VG Halle, 29.11.2010 - 1 A 268/08

    Anspruch auf Auskehr der Pachterlöse; Bedeutung des Sammelzuordnungsbescheides

  • VG Berlin, 04.09.2018 - 33 K 13.18

    Rechtswidrige Zuordnungsentscheidung betreffend das kommunale Verwaltungsvermögen

  • VG Berlin, 20.05.2010 - 29 A 56.08

    Kommunaler Restitutionsanspruch; rechtzeitige Antragstellung nicht feststellbar;

  • VG Berlin, 21.05.2014 - 29 K 290.13

    Vermögenszuordnung eines Grundstücks des Vermögens der DDR

  • VG Berlin, 21.12.2010 - 29 A 113.08

    Rechtsbeständigkeit einmal getroffener Zuordnungsentscheidungen

  • VG Berlin, 17.05.2013 - 29 K 83.12
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