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   BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87   

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BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87 (https://dejure.org/1987,2906)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1987 - 2 CB 20.87 (https://dejure.org/1987,2906)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1987 - 2 CB 20.87 (https://dejure.org/1987,2906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Divergenzrüge - Umdeutung einer Divergenzrüge in eine Verfahrensrüge - Verzicht auf eine mündliche Verhandlung - Berücksichtigung des gesamten Tatsachenstoffes - Ablehnung eines Beweisantrags - Anforderungen an die Besetzung des Gerichts - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 09.06.1987 - 9 CB 36.87

    Ehrenamtliche Richter - Wahl - Gesetzlicher Richter - Wahlausschussvorsitzender

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist deshalb die Annahme, eine Wahl sei nichtig, die aus ihr hervorgegangenen ehrenamtlichen Richter seien nicht gewählt und der Spruchkörper, in dem sie mitgewirkt haben, sei nicht der gesetzliche Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewesen, nur gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler besonders schwer ist oder auf Grund seiner Eigenart auf das in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Prinzip des gesetzlichen Richters durchschlagen kann (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 CB 11.85 - , vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 - sowie vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - ).

    Selbst wenn dies nicht der Fall wäre, würde jedenfalls nicht durch Manipulation bei der Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter in einem Einzelfall auf eine gerichtliche Entscheidung Einfluß genommen, wie sie Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verhindern will (Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - ).

    Vielmehr bleiben in entsprechender Anwendung der für Richter geltenden Regelungen und des § 24 VwGO die vor der Aufhebung der Wahl vorgenommenen Amtshandlungen unberührt (Beschlüsse vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 - sowie vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - ).

  • BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts wegen Fehlern

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist deshalb die Annahme, eine Wahl sei nichtig, die aus ihr hervorgegangenen ehrenamtlichen Richter seien nicht gewählt und der Spruchkörper, in dem sie mitgewirkt haben, sei nicht der gesetzliche Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewesen, nur gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler besonders schwer ist oder auf Grund seiner Eigenart auf das in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Prinzip des gesetzlichen Richters durchschlagen kann (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 CB 11.85 - , vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 - sowie vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - ).

    Vielmehr bleiben in entsprechender Anwendung der für Richter geltenden Regelungen und des § 24 VwGO die vor der Aufhebung der Wahl vorgenommenen Amtshandlungen unberührt (Beschlüsse vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 - sowie vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - ).

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Aus den vorgetragenen Tatsachen - deren Richtigkeit unterstellt - ergibt sich kein derartiger Verfahrensmangel (zu den Anforderungen an die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels bei einer auf § 133 VwGO gestützten Revision vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - <DVBl. 1981, 493>, vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 72.80 - und vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 - ).

    Wie der beschließende Senat in seiner Entscheidung vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 (a.a.O.) ausgeführt hat, ist grundsätzlich von der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens in der Vorinstanz auszugehen.

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Die Beschwerde beanstandet, das Berufungsurteil weiche von der Rechtsauffassung des beschließenden Senats in seinem in dieser Sache ergangenen, zurückverweisenden Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - ab, nach dem es "nur darauf" ankomme, "ob die angebliche arglistige Täuschung für die Ernennung ursächlich war, d.h., ob der Kläger auch ernannt worden wäre, wenn die Vorgesetzten gewußt hätten, daß er 25 Verfahren unerledigt hatte".
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Ob die Rechtsauffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des anzuwendenden materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung, u.a. auch Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - und vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Die angeführte Verfassungsnorm soll der Gefahr vorbeugen, daß die Justiz durch Manipulation der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, insbesondere daß im Einzelfall durch die Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richtern ad hoc das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt wird, gleichgültig von welcher Seite die Manipulation ausgeht (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BVerfGE 17, 294 ).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Das Gericht verletzt zwar seine Pflicht aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, unter Zugrundelegung des Gesamtergebnisses des Verfahrens zu entscheiden, wenn es entscheidungserhebliche Aussagen vernommener Zeugen nicht berücksichtigt, auch wenn die Beweiswürdigung sowie die darauf beruhende rechtliche Würdigung des - derart unvollständig zugrunde gelegten - Sachverhalts als solche nicht zu beanstanden sind (vgl. Urteil vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - ; BVerwGE 68, 338 sowie Urteile vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 34.82 - und vom 14. Juni 1985 - BVerwG 6 C 33.82 - ).
  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Das Gericht verletzt zwar seine Pflicht aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, unter Zugrundelegung des Gesamtergebnisses des Verfahrens zu entscheiden, wenn es entscheidungserhebliche Aussagen vernommener Zeugen nicht berücksichtigt, auch wenn die Beweiswürdigung sowie die darauf beruhende rechtliche Würdigung des - derart unvollständig zugrunde gelegten - Sachverhalts als solche nicht zu beanstanden sind (vgl. Urteil vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - ; BVerwGE 68, 338 sowie Urteile vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 34.82 - und vom 14. Juni 1985 - BVerwG 6 C 33.82 - ).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Allerdings ist § 86 Abs. 2 VwGO auch sinngemäß anwendbar, wenn mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entschieden werden soll (BVerwGE 15, 175; Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - ).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 9 CB 1076.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteil - Unterzeichnung - Urlaub

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
    Aus den vorgetragenen Tatsachen - deren Richtigkeit unterstellt - ergibt sich kein derartiger Verfahrensmangel (zu den Anforderungen an die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels bei einer auf § 133 VwGO gestützten Revision vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - <DVBl. 1981, 493>, vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 72.80 - und vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 - ).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85

    Auf Verdacht erhobene Rüge zur Besetzung des Gerichts - Pflicht zur Bescheidung

  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84

    Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame

  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 104.73

    Terminkollision bei ehrenamtlichem Verwaltungsrichter, der kommunaler Wahlbeamter

  • BVerwG, 28.11.1962 - IV C 113.62
  • BVerwG, 17.12.1982 - 8 CB 83.80

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • BVerwG, 15.02.1980 - 2 CB 19.79

    Zulässigkeit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Entsprechende

  • BGH, 19.06.1985 - 2 StR 98/85

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 25.80

    Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die

  • BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des OVG - Befangenheit eines

  • BVerwG, 14.06.1985 - 6 C 33.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unvollständige Berücksichtigung des

  • BVerwG, 12.07.1982 - 5 CB 117.81

    Verfahrensrüge der unrichtigen Besetzung des Gerichts durch Nichtmitwirkung des

  • BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 49.82

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Erlaß eines Beweisbeschlusses -

  • BVerwG, 29.06.1977 - 5 B 88.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

  • BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 34.82
  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 78.81

    Erfolg der Revision aufgrund der Verfahrensrüge der zu Unrecht fehlenden

  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 136.82

    Geschäftsverteilungsplan - Beanstandung - Verhinderung - Geschäftsstelle -

  • BVerwG, 14.01.1986 - 6 CB 11.85

    Rügen der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts und des

  • BVerwG, 19.10.1981 - 7 CB 72.80

    Kostenersatz für die Anschaffung eines Schulbuches

  • BVerwG, 13.05.1976 - 7 C 5.76

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters - Urlaub eines Verwaltungsrichters

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2008 - 7 A 103/08

    Rechtsbeachtliche Duldung eines illegalen Gebäudes?

    - 2 CB 20.87 -, JURIS-Dokumentation m.w.N.
  • VGH Hessen, 23.08.1995 - 1 UE 2433/91

    Ernennung eines Richters auf Probe zum Staatsanwalt unter Berufung in das

    Durch Beschluß vom 21. Dezember 1987 - 2 CB 20/87 - wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des erkennenden Senats vom 21. Januar 1987 zurück und verwarf die Revision.

    Infolge des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 1987 - 2 CB 20.87 - sei die mit Erlaß des Hessischen Ministers der Justiz vom 7. Januar 1977 ausgesprochene Rücknahme der Ernennung des Ehemanns der Klägerin zum Staatsanwalt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit unanfechtbar geworden mit der Folge, daß nach § 16 Abs. 1 HBG die Ernennung als von Anfang an nicht zustandegekommen gelte und aus diesem Amt ein Anspruch auf Dienstbezüge nicht bestanden habe.

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