Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.2000 - 11 C 8.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6523
BVerwG, 21.12.2000 - 11 C 8.00 (https://dejure.org/2000,6523)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2000 - 11 C 8.00 (https://dejure.org/2000,6523)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 11 C 8.00 (https://dejure.org/2000,6523)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    FlurbG §§ 4, 30, 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Vereinfachte Flurbereinigung; Dorferneuerungsmaßnahmen in der Ortslage; Hofgrundstücke als Einlage; Nachbarschaftsverhältnis; Veränderung der Hofgrundstücke im Flurbereinigungsplan; Bestandsschutz von Hofflächen.

  • ArgeLandentwicklung

    Begriff; Ermittlung; Grundstücksgrenzen; Hof- und Gebäudefläche

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Vereinfachte Flurbereinigung - Dorferneuerungsmaßnahmen in der Ortslage - Hofgrundstücke als Einlage - Nachbarschaftsverhältnis - Veränderung der Hofgrundstücke im Flurbereinigungsplan - Bestandsschutz von Hofflächen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 405 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1306 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.09.1992 - 11 C 1.92

    Flurbereinigung - Hoffläche - Landwirtschaft

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 11 C 8.00
    Bei Hofgrundstücken in der Dorflage genießen auch solche Teile des Einlageflurstücks den besonderen Schutz des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG, die zwar im räumlichen Zusammenhang mit den Wohn- und Wirtschaftsgebäuden des Hofes liegen, jedoch keinen unmittelbaren betriebswirtschaftlichen Nutzen für einen landwirtschaftlichen Betrieb aufweisen (im Anschluss an das Urteil vom 30. September 1992 - BVerwG 11 C 1.92 - ).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genießen den besonderen Schutz des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG nur solche Flächen, die in dem nach § 44 Abs. 1 Sätze 3 und 4 FlurbG maßgebenden Zeitpunkt in der in der einschlägigen Schutznorm bezeichneten Weise genutzt werden oder die dort angeführten Anlagen aufweisen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 1976 - BVerwG 5 B 56.74 - ; Beschluss vom 11. Januar 1990 - BVerwG 5 B 103.89 - ; Urteil vom 30. September 1992 - BVerwG 11 C 1.92 - ).

    So hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 30. September 1992 (a.a.O. S. 19) entschieden, dass auch Flurbereinigungsteilnehmer, die keinen (Land-)Wirtschaftsbetrieb führen, als Eigentümer eines Hausgrundstückes eine den Schutz des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG genießende Hoffläche haben können (vgl. ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Januar 1962 - OVG 3 C 66/61 - RdL 1963, 165; BayVGH, Urteil vom 31. Juli 1986 - Nr. 13 A 83 A.784 - RdL 1989, 15/16).

  • BVerwG, 09.07.1999 - 11 B 12.99

    Wertgleichheit der Landabfindung; Zuweisung des Altbesitzes; strittiger

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 11 C 8.00
    Es ist nicht Aufgabe des Flurbereinigungsverfahrens, strittige Grenzverläufe richtig zu ermitteln (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Juli 1999 - BVerwG 11 B 12.99 - Buchholz 424.01 § 13 Nr. 3).

    Es ist indessen nicht Aufgabe des Flurbereinigungsverfahrens, im Einzelnen zu klären, worauf diese Überlassung beruht, ob sie sachenrechtliche Folgen nach sich gezogen hat und wie die sich heute daraus ergebenden zivilrechtlichen Streitigkeiten zu entscheiden sind (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1999 - BVerwG 11 B 12.99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 08.09.1988 - 5 C 8.85

    Landeskultur - Landentwicklung - Förderung - Zweitflurbereinigung - Vereinfachte

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 11 C 8.00
    Als Hofflächen sind danach im Grundsatz diejenigen Grundstücke anzusehen, die im räumlichen Zusammenhang mit den Wohn- und Wirtschaftsgebäuden liegen und dazu bestimmt sind, der Betriebsführung des Hofes zu dienen (vgl. BVerwGE 80, 193/194 f.).
  • BVerwG, 24.11.1977 - V C 80.74

    Freistellung bestimmter Grundstücksarten - Aufbringung des Flächenbeitrags -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 11 C 8.00
    Diese Voraussetzung ist nur dann gegeben, wenn ausnahmsweise das gesetzlich anerkannte besondere Interesse des Eigentümers an der unveränderten Zuteilung seines Hofgrundstücks zurückzutreten hat (vgl. BVerwGE 55, 48).
  • BVerwG, 15.09.1976 - V B 56.74

    Hoffläche - Besonderer Schutz

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 11 C 8.00
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genießen den besonderen Schutz des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG nur solche Flächen, die in dem nach § 44 Abs. 1 Sätze 3 und 4 FlurbG maßgebenden Zeitpunkt in der in der einschlägigen Schutznorm bezeichneten Weise genutzt werden oder die dort angeführten Anlagen aufweisen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 1976 - BVerwG 5 B 56.74 - ; Beschluss vom 11. Januar 1990 - BVerwG 5 B 103.89 - ; Urteil vom 30. September 1992 - BVerwG 11 C 1.92 - ).
  • BVerwG, 11.01.1990 - 5 B 103.89

    Schutzwürdigkeit einer mit Büschen und Obstbäumen bestandenen Grundstücksfläche

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 11 C 8.00
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genießen den besonderen Schutz des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG nur solche Flächen, die in dem nach § 44 Abs. 1 Sätze 3 und 4 FlurbG maßgebenden Zeitpunkt in der in der einschlägigen Schutznorm bezeichneten Weise genutzt werden oder die dort angeführten Anlagen aufweisen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 1976 - BVerwG 5 B 56.74 - ; Beschluss vom 11. Januar 1990 - BVerwG 5 B 103.89 - ; Urteil vom 30. September 1992 - BVerwG 11 C 1.92 - ).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 5 CB 62.76

    Zulässigkeit einer Verfahrensrevision - Maßstab für die Landabfindung im

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 11 C 8.00
    Die Veränderung ist dagegen unzulässig, wenn sich der Interessierte durch betriebliche Umgestaltung oder durch zumutbare besondere Opfer selbst helfen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 5 CB 62.76 - ).
  • VGH Bayern, 31.07.1986 - 13 A 83 A.784
    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 11 C 8.00
    So hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 30. September 1992 (a.a.O. S. 19) entschieden, dass auch Flurbereinigungsteilnehmer, die keinen (Land-)Wirtschaftsbetrieb führen, als Eigentümer eines Hausgrundstückes eine den Schutz des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG genießende Hoffläche haben können (vgl. ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Januar 1962 - OVG 3 C 66/61 - RdL 1963, 165; BayVGH, Urteil vom 31. Juli 1986 - Nr. 13 A 83 A.784 - RdL 1989, 15/16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1962 - 3 C 66/61
    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 11 C 8.00
    So hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 30. September 1992 (a.a.O. S. 19) entschieden, dass auch Flurbereinigungsteilnehmer, die keinen (Land-)Wirtschaftsbetrieb führen, als Eigentümer eines Hausgrundstückes eine den Schutz des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG genießende Hoffläche haben können (vgl. ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Januar 1962 - OVG 3 C 66/61 - RdL 1963, 165; BayVGH, Urteil vom 31. Juli 1986 - Nr. 13 A 83 A.784 - RdL 1989, 15/16).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 7 S 820/12

    Flurbereinigung: Wegefläche als privilegierte Hoffläche

    Danach kann dahinstehen, ob Hofflächen - vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.12.2000 - 11 C 8.00 - (RzF 40 zu § 45 Abs. 1 FlurbG) - darüber hinaus einen unmittelbaren, zum Stichtag noch aktuellen betriebswirtschaftlichen Nutzen gerade für den landwirtschaftlichen Betrieb aufweisen müssen, oder ob es - wie bei Hofgrundstücken in der Dorflage - genügte, dass sie noch zum "historisch gewachsenen Bestand" rechneten, woran es bei den privaten Wegeflächen ersichtlich fehlte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 70 A 3.09

    Flurbereinigungsverfahren; Hebung von Vorschüssen auf die Teilnehmerbeiträge;

    Was - gerade auch danach - nicht vom Verfahrenszweck getragen ist, darf auch kein Planungsgegenstand sein (Hoecht, BayVBl. 1991, 65, 66 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil v. 21. Dezember 2000 - 11 C 8.00 -, zit. nach juris Rn 24).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 9 K 28/07

    Zulässige Abfindung mit geringfügig verkleinerter Gebäudefläche im Rahmen eines

    Der Senat lässt daher die Frage offen, wie man hätte nach § 13 Abs. 2 und 3 FlurbG verfahren müssen, wenn es auf den exakten Verlauf der alten Grundstücksgrenze entscheidend angekommen wäre (vgl. dazu BVerwG, 09.07.1999, - BVerwG 11 B 12.99 -, RdL 1999, 237; 28.05.1969 - BVerwG IV B 46.69, RdL 1969, 296; BVerwG, 10.11.1993 - 11 C 21.92 -, RzF - 8 - zu § 13 Abs. 2 FlurbG; BVerwG, 21.12.2000 - 11 C 8.00 -, RdL 2001, 96, 97; 04.12.1970 - BVerwG IV B 15.69 -, RdL 1971, 112; OVG Koblenz, 17.12.1968 - 3 C 43/68 -, RdL 1969, 213).
  • BVerwG, 26.01.2004 - 9 B 70.03

    Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz

    Die Kläger geben zwar abstrakte Rechtssätze aus den von ihnen angezogenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 1992 - BVerwG 11 C 1.92 - (Buchholz 424.01 § 37 FlurbG Nr. 24) und vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 8.00 - (Buchholz 424.01 § 45 FlurbG Nr. 23) wieder.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2003 - 9 C 10605/02

    Zusicherung, Bindungswillen, Dorferneuerung, Dorferneuerungsmaßnahme,

    In der engeren Ortslage erfordert § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG, als Hoffläche den historisch gewachsenen Grundstücksbestand aufzufassen und nicht nur den Flächenteil, für den eine aktuelle betriebswirtschaftliche Nutzung festgestellt werden kann (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2000 - 11 C 8.00 - RdL 2001, 96 [98]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2015 - 70 A 10.12

    Bodenordnungsverfahren; Ausführungskosten; Vorschuss; erforderliche Aufwendungen;

    Was - gerade auch danach - nicht vom Verfahrenszweck getragen ist, darf auch kein Planungsgegenstand sein (Hoecht, BayVBl. 1991, 65, 66 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil v. 21. Dezember 2000 - 11 C 8.00 -, zit. nach juris Rn 24).".
  • BVerwG, 03.08.2000 - 11 B 40.00

    Zulassung einer Revision wegen des Bestehens einer grundsätzlichen Bedeutung

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 11 C 8.00 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2023 - 70 A 1.18

    Änderung eines Flurbereinigungsplans

    Hiermit steht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG wertungsmäßig in Einklang, wonach eine Veränderung von Hofflächen unzulässig sei, wenn sich der Interessierte durch betriebliche Umgestaltung durch zumutbare besondere Opfer selbst helfen könne (Urteil vom 21. Dezember 2000 - 11 C 8.00 -, RdL 2001, 96 ff., juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 13 A 15.1475

    Vorliegen einer im Flurbereinigungsverfahren geschützten Hoffläche

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind als die den besonderen Schutz des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG genießenden Hofflächen nur diejenigen Grundstücke oder Grundstücksteile anzusehen, die in dem nach § 44 Abs. 1 Sätze 3 und 4 FlurbG maßgebenden Zeitpunkt im räumlichen Zusammenhang mit den Wohn- und Wirtschaftsgebäuden liegen und dazu bestimmt sind, der Betriebsführung des Hofes zu dienen (BVerwG, U. v. 21.12.2000 - 11 C 8.00 - RdL 2001, 96).
  • VGH Bayern, 05.07.2001 - 13 A 98.2926
    Dabei sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als die den besonderen Schutz des § 45 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 FlurbG genießenden Hofflächen diejenigen Grundstücke anzusehen, die in dem nach § 44 Abs. 1 Sätze3 und4 FlurbG maßgebenden Zeitpunkt im räumlichen Zusammenhang mit den Wohn- und Wirtschaftsgebäuden liegen und dazu bestimmt sind, der Betriebsführung des Hofes zu dienen (BVerwG v. 21.12.2000, RdL2001,96).
  • VGH Bayern, 02.10.2001 - 13 A 01.206
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht