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   BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 30.15   

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BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 30.15 (https://dejure.org/2016,52640)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2016 - 8 B 30.15 (https://dejure.org/2016,52640)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 8 B 30.15 (https://dejure.org/2016,52640)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer vermögensrechtlichen Schädigung im Rahmen der Enteignung eines Grundstücks

  • rewis.io

    Restitution; Abtretung von Rückübertragungsansprüchen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis einer vermögensrechtlichen Schädigung im Rahmen der Enteignung eines Grundstücks

  • rechtsportal.de

    VwGO § 86 Abs. 1
    Nachweis einer vermögensrechtlichen Schädigung im Rahmen der Enteignung eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de

    Restitution; Abtretung von Rückübertragungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.06.2003 - 8 C 12.02

    Investitionsvorrangbescheid; Widerruf eines -; Berechtigter; Wertersatz;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 30.15
    Das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen eines vermögensrechtlichen Anspruchs ist bei dessen Abtretung keine Bedingung im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 VermG, sondern lediglich eine die Wirksamkeit der Abtretung nicht hindernde Rechtsbedingung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2003 - 8 C 12.02 - Buchholz 428.1 § 15 InVorG Nr. 2 S. 3 f.).

    Die Beschwerde meint, das Verwaltungsgericht sei dadurch von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2003 - 8 C 12.02 (Buchholz 428.1 § 15 InVorG Nr. 2) und vom 30. Juni 2005 - 7 C 15.04 (Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 81) abgewichen, dass es eine Wirksamkeit der Abtretung vom 14. Juni 2001 angenommen habe, obwohl über die abgetretenen Ansprüche vor der Abtretung bereits bestandskräftig entschieden gewesen sei.

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 30.15
    aa) Ein Verstoß gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB, wie ihn die Beschwerde rügt, stellt daher regelmäßig keinen Verfahrensfehler dar, sondern eine Verletzung materiellen Rechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 21.89 - Buchholz 445.4 § 10 WHG Nr. 4 S. 7).
  • BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04

    Aufklärungspflicht des Richters bezüglich der seiner materiell-rechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 30.15
    Insoweit muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher nach der Rechtsauffassung des Gerichts relevanten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. August 2004 - 6 B 31.04 - juris Rn. 6) tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung getroffen worden wären.
  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 30.15
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht insbesondere durch die Stellung eines unbedingten Beweisantrags oder zumindest durch eine bloße Beweisanregung in Gestalt eines sogenannten Hilfsbeweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 30.15
    Bei Anwendung der Sachurteilsvoraussetzungen ist ein Verfahrensfehler nicht schon dann anzunehmen, wenn das Verwaltungsgericht den tatsächlichen Prozessstoff unzutreffend würdigt, sondern nur, wenn es den rechtlichen Maßstab für die Subsumtion verkennt (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 1993 - 4 B 206.92 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188, vom 23. Januar 1996 - 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 2 f. und vom 28. Juli 2006 - 7 B 56.06 - ZOV 2006, 373).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 30.15
    Der Beschwerdebegründung sind keine Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zu entnehmen, auf denen das angegriffene Urteil beruhen kann (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 15 f.).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 30.15
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).
  • BVerwG, 28.07.2006 - 7 B 56.06

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Wertausgleich

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 30.15
    Bei Anwendung der Sachurteilsvoraussetzungen ist ein Verfahrensfehler nicht schon dann anzunehmen, wenn das Verwaltungsgericht den tatsächlichen Prozessstoff unzutreffend würdigt, sondern nur, wenn es den rechtlichen Maßstab für die Subsumtion verkennt (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 1993 - 4 B 206.92 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188, vom 23. Januar 1996 - 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 2 f. und vom 28. Juli 2006 - 7 B 56.06 - ZOV 2006, 373).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 7 B 14.99
    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 30.15
    Nur der Abtretungsempfänger kann danach noch im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO hinsichtlich des abgetretenen Restitutionsanspruchs in seinen Rechten verletzt sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 1999 - 7 B 14.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 20 S. 3 f.).
  • BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 30.15
    Zu diesen Mängeln gehören aktenwidrige Feststellungen oder denkfehlerhafte, aus Gründen der Logik schlechterdings unmögliche Schlussfolgerungen von Indizien auf Haupttatsachen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 15.04

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Berechtigter;

  • BVerwG, 13.03.1998 - 7 B 4.98
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 71.90

    Klagebefugnis bei der Feststellungsklage - Unterbleiben der notwendigen Beiladung

  • BVerwG, 15.11.2019 - 5 B 18.19

    Ordnungsgemäße Berufungsbegründung bei nicht gekennzeichneter Übernahme der

    Allerdings ist ein Verfahrensfehler bei der Anwendung der Sachurteilsvoraussetzungen nicht schon dann anzunehmen, wenn das Tatsachengericht den tatsächlichen Prozessstoff unzutreffend würdigt, sondern nur, wenn es den rechtlichen Maßstab für die Subsumtion verkennt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 8 B 30.15 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.11.2019 - 5 B 19.19

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache;

    Allerdings ist ein Verfahrensfehler bei der Anwendung der Sachurteilsvoraussetzungen nicht schon dann anzunehmen, wenn das Tatsachengericht den tatsächlichen Prozessstoff unzutreffend würdigt, sondern nur, wenn es den rechtlichen Maßstab für die Subsumtion verkennt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 8 B 30.15 - juris Rn. 12 m.w.N.).
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