Rechtsprechung
BVerwG, 22.01.1990 - 1 B 190.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unverschuldete Verhinderung des Klägers zur Einhaltung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gesetzliche Anforderungen an einen Ausbildungsvertrag hinsichtlich der Voraussetzungen der Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1989 - 8 A 64/88
- BVerwG, 22.01.1990 - 1 B 190.89
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.05.1986 - 1 C 12.86
Ausbildungsvertrag - Berufsausbildungsverhältnis - Eintragung in das Verzeichnis …
Auszug aus BVerwG, 22.01.1990 - 1 B 190.89
Übrigens sind die Voraussetzungen einer angemessenen Vergütung im Sinne des § 10 Abs. 1 BBiG durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 62, 117 [BVerwG 26.03.1981 - 5 C 50/80]; Urteil vom 20. Mai 1986 - BVerwG 1 C 12.86 - Buchholz 421.5 BBiG Nr. 14) geklärt.Es genügt nicht, daß sich hinsichtlich der Frage der Angemessenheit der Vergütung eine Verkehrsauffassung gebildet hat, vielmehr muß sich diese Verkehrsauffassung gerade auf die beiden Angemessenheitselemente "fühlbare Unterstützung für den Lebensunterhalt" und "Mindestentlohnung der Leistung" beziehen (Urteil vom 20. Mai 1986 a.a.O. S. 37).
- BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82
Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden …
Auszug aus BVerwG, 22.01.1990 - 1 B 190.89
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede die Entscheidung je selbständig tragende Begründung ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (Beschlüsse vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 176; vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz a.a.O. Nr. 209). - BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 50.80
Berusständische Kammer - Rechtsanwaltskammer - Mindestansätze für die …
Auszug aus BVerwG, 22.01.1990 - 1 B 190.89
Übrigens sind die Voraussetzungen einer angemessenen Vergütung im Sinne des § 10 Abs. 1 BBiG durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 62, 117 [BVerwG 26.03.1981 - 5 C 50/80]; Urteil vom 20. Mai 1986 - BVerwG 1 C 12.86 - Buchholz 421.5 BBiG Nr. 14) geklärt.
- BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 258/94
Angemessene Ausbildungsvergütung; Finanzierung der Ausbildung durch die …
Nach ständiger Rechtsprechung ist daher eine Vergütung angemessen, wenn sie hilft, die Lebenshaltungskosten zu bestreiten und zugleich eine Mindestentlohnung für die Leistungen des Auszubildenden darstellt (…Urteil vom 8. Dezember 1982, aaO; Urteil vom 10. April 1991 - 5 AZR 226/90 - BAGE 68, 10 = AP Nr. 3 zu § 10 BBiG = EzA § 10 BBiG Nr. 2, zu II 2 der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 16. Juni 1982 - 2 Sa 121/82 - Fredebeul, Berufliche Bildung vor Gericht, Entscheidungssammlung, Bd. 3, § 10 BBiG, 16.6.1982; ähnlich BVerwGE 62, 117 = NJW 1981, 2209; BVerwG Beschluß vom 22. Januar 1990 - 1 B 190/89 -, n.v.; BayVGH Urteile vom 30. April 1975 - 117 VI 74 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 10 und vom 31. Juli 1975 - 116 VI 74 - BayVBl. 1976, 210;… OVG Münster Urteil vom 20. Mai 1985 - 4 A 1555/83 - Fredebeul, aaO, Bd. 3, § 10 BBiG, 20.5.1985). - LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97
Arbeitsgerichtsverfahren: Klagefrist nach unzureichender Rechtsmittelbelehrung im …
Dies gilt ungeachtet dessen, daß eine berufsständische Kammer nicht berechtigt ist, Mindestsätze für die Ausbildungsvergütung verbindlich festzusetzen und etwa die Eintragung eines Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse von der Anerkennung der von ihr festgelegten oder zukünftig beschlossenen Mindestsätze abhängig zu machen (BVerwG 26.03.1981 - 5 C 50/80 - NJW 1981, 2209; BVerwG 22.01.1990 - 1 B 190/89 -). - OVG Sachsen, 19.02.2009 - 3 B 373/06
Handwerksordnung; Berufsbildungsgesetz; Ausbildungsvergütung; Angemessenheit; …
Damit ist davon auszugehen, dass bei der Bestimmung des Begriffs der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung weiterhin auch unter nicht tarifgebundenen Parteien die tarifliche Vergütung der gesetzlich gewollte Bezugspunkt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.1.1990 - 1 B 190/89 -, Rn. 9, zitiert nach juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2011 - 1 L 40/11
Maßstäbe für die Angemessenheit einer Berufsausbildungsvergütung
Es genügt nicht, dass sich hinsichtlich der Frage der Angemessenheit der Vergütung eine Verkehrsauffassung gebildet hat, vielmehr muss sich diese Verkehrsauffassung gerade auf die beiden Angemessenheitselemente "fühlbare Unterstützung für den Lebensunterhalt" und "Mindestentlohnung der Leistung" beziehen (so BVerwG, Beschl. v. 22.01.1990 - 1 B 190.89 -, juris, zu § 10 Abs. 1 BBiG a. F., der § 17 Abs. 1 BBiG n. F. inhaltlich entspricht, vgl. BT-Drs. 15/3980, S. 47).