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   BVerwG, 22.06.1995 - 7 B 235.94   

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BVerwG, 22.06.1995 - 7 B 235.94 (https://dejure.org/1995,15202)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1995 - 7 B 235.94 (https://dejure.org/1995,15202)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - 7 B 235.94 (https://dejure.org/1995,15202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundsätzlichkeit der Frage ob der Erwerber eines Treuhandunternehmers klagebefugt ist - Verfügungsbefugnis einer Treuhandanstalt über Grundstücke - Voraussetzung der Übertragung von volkseigenem Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 21.93

    Wiedervereinigung - Kommunalisierungsauftrag - Öffentliches Finanzvermögen -

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 7 B 235.94
    Gehörten die Grundstücke dagegen zum Finanzvermögen, unterfielen sie seit dem 3. Oktober 1990 gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV der Treuhandverwaltung des Bundes und waren für den Fall, daß es sich um kommunales Finanzvermögen handelte (vgl. hierzu BVerwGE 95, 295 [BVerwG 24.03.1994 - 7 C 21/93]; 96, 1 [BVerwG 29.04.1994 - 7 C 30/93]; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 -, ZIP 1995, 241), der Beigeladenen zu übertragen.

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht von dem Urteil des Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 21.93 - (BVerwGE 95, 295 [BVerwG 24.03.1994 - 7 C 21/93]) schon deswegen nicht ab, weil das Verwaltungsgericht keinen abweichenden Rechtssatz aufgestellt hat, sondern in Auslegung der getroffenen vertraglichen Regelung davon ausgegangen ist, daß diese der Klägerin weder eine kaufvertragliche noch sonst eine Rechtsposition verschafft hat, die durch die angefochtenen Bescheide beeinträchtigt werden könnte.

  • BVerwG, 13.07.1989 - 4 B 140.88

    Unzulässigkeit der Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten als Beschwerdebegründung;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 7 B 235.94
    Ob die auf ein Rechtsgutachten der Professoren Dr. F. und Dr. H. Bezug nehmende Beschwerdebegründung den prozessualen Anforderungen des § 67 Abs. 1 VwGO genügt (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 13. Juli 1989 - BVerwG 4 B 140.88 -, NVwZ 1990, 459 f.), kann dahingestellt bleiben, da die Beschwerde jedenfalls in der Sache unbegründet ist.
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 7 B 235.94
    Daß das Verwaltungsgericht die prozessualen Anforderungen an die Klagebefugnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1973 - BVerwG 7 C 6.72 -, BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73]) überspannt hätte, trägt die Beschwerde nicht vor; Anhaltspunkte hierfür sind auch nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 30.93

    Wiedervereinigung - Kindergartengrundstück - Zuordnung an Gemeinde -

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 7 B 235.94
    Gehörten die Grundstücke dagegen zum Finanzvermögen, unterfielen sie seit dem 3. Oktober 1990 gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV der Treuhandverwaltung des Bundes und waren für den Fall, daß es sich um kommunales Finanzvermögen handelte (vgl. hierzu BVerwGE 95, 295 [BVerwG 24.03.1994 - 7 C 21/93]; 96, 1 [BVerwG 29.04.1994 - 7 C 30/93]; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 -, ZIP 1995, 241), der Beigeladenen zu übertragen.
  • Drs-Bund, 19.02.1991 - BT-Drs 12/103
    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 7 B 235.94
    Nach dem Einigungsvertrag gilt das Kommunalvermögensgesetz unter anderem mit der Maßgabe fort, daß volkseigenes Vermögen nur noch in Übereinstimmung mit Art. 21, 22 EV zu übertragen ist (Anlage II Kapitel IV Abschnitt III Nr. 2 Buchst. a); damit war die in § 7 KVG a.F. getroffene Regelung über die Übertragung kommunalen Vermögens unvereinbar, was durch ihre Aufhebung lediglich klargestellt wurde (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs, BTDrucks 12/103, S. 58, und die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses, BTDrucks 12/449, S. 18).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93

    Wiedervereinigung - Restitution - Kommunales Finanzvermögen - Volkseigenes

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 7 B 235.94
    Gehörten die Grundstücke dagegen zum Finanzvermögen, unterfielen sie seit dem 3. Oktober 1990 gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV der Treuhandverwaltung des Bundes und waren für den Fall, daß es sich um kommunales Finanzvermögen handelte (vgl. hierzu BVerwGE 95, 295 [BVerwG 24.03.1994 - 7 C 21/93]; 96, 1 [BVerwG 29.04.1994 - 7 C 30/93]; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 -, ZIP 1995, 241), der Beigeladenen zu übertragen.
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