Rechtsprechung
BVerwG, 22.07.1987 - 3 CB 60.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rückerstattungsschaden an Betriebsvermögen - Prüfung der Angemessenheit einer Gegenleistung für ein entzogenes Wirtschaftsgut - Erhebung einer Arisierungsabgabe - Vermutung der Unangemessenheit der Gegenleistung für ein entzogenes Wirtschaftsgut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 05.09.1986 - VII/3 E 2493/85
- BVerwG, 22.07.1987 - 3 CB 60.86
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 07.12.1972 - III C 65.70
Voreigentum rassisch Verfolgter Nichtdeutscher
Auszug aus BVerwG, 22.07.1987 - 3 CB 60.86
Dies beruht auf der Erwägung, daß ungerechtfertigte Gewinne aus dem Erwerb jüdischen Vermögens durch Erhebung einer Ausgleichsabgabe erfaßt wurden, wenn zwischen dem Kaufpreis und einem "mäßigen" Verkehrswert - dieser lag etwa 10 v.H. unter dem Verkehrswert - ein erheblicher Unterschied bestand (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1968 - BVerwG 5 C 40.67 - <BVerwGE 30, 319>, vom 7. Dezember 1972 - BVerwG 3 C 65.70 - <BVerwGE 41, 243 = Buchholz 427.207 § 2 Nr. 20> und vom 22. August 1985 ).Gegenleistung im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b RepG ist grundsätzlich nur eine der zugrundeliegenden Vereinbarung entsprechende tatsächlich erbrachte Leistung (Urteil vom 7. Dezember 1972, a.a.O.).
Unter diesen Umständen hat das Verwaltungsgericht nicht gegen § 108 Abs. 1 VwGO verstoßen, wenn es sich darauf beschränkt hat, die Gründe anzuführen, die nach seiner Überzeugung für einen erheblich über dem vereinbarten Kaufpreis liegenden Verkehrswert sprechen, ohne diesen der Höhe nach genau zu ermitteln (vgl. u.a. Urteile vom 7. Dezember 1972, a.a.O., vom 21. Februar 1974 - BVerwG 3 C 83.71 -
und vom 23. September 1982 - BVerwG 3 C 20.81 - ). - BVerwG, 23.09.1982 - 3 C 20.81
Auszug aus BVerwG, 22.07.1987 - 3 CB 60.86
Unter diesen Umständen hat das Verwaltungsgericht nicht gegen § 108 Abs. 1 VwGO verstoßen, wenn es sich darauf beschränkt hat, die Gründe anzuführen, die nach seiner Überzeugung für einen erheblich über dem vereinbarten Kaufpreis liegenden Verkehrswert sprechen, ohne diesen der Höhe nach genau zu ermitteln (…vgl. u.a. Urteile vom 7. Dezember 1972, a.a.O., vom 21. Februar 1974 - BVerwG 3 C 83.71 - - BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 67.84
Anspruch auf Entschädigung nach dem Reparationsschädengesetz (RepG) wegen …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1987 - 3 CB 60.86
Danach begründet die Erhebung einer Arisierungsabgabe eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Gegenleistung des Erwerbers 90 v.H. des Verkehrswertes des entzogenen Wirtschaftsgutes - dies ist der Vergleichsmaßstab für die Angemessenheit der Gegenleistung - nicht erreicht hat und mithin unangemessen gewesen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 67.84 - m.w.N.). - BVerwG, 25.10.1968 - V C 40.67
Angemessenheit der Gegenleistung für einen der Rückerstattung unterliegenden …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1987 - 3 CB 60.86
Dies beruht auf der Erwägung, daß ungerechtfertigte Gewinne aus dem Erwerb jüdischen Vermögens durch Erhebung einer Ausgleichsabgabe erfaßt wurden, wenn zwischen dem Kaufpreis und einem "mäßigen" Verkehrswert - dieser lag etwa 10 v.H. unter dem Verkehrswert - ein erheblicher Unterschied bestand (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1968 - BVerwG 5 C 40.67 - <BVerwGE 30, 319>, vom 7. Dezember 1972 - BVerwG 3 C 65.70 - <BVerwGE 41, 243 = Buchholz 427.207 § 2 Nr. 20> und vom 22. August 1985 ). - BVerwG, 21.02.1974 - III C 83.71
Auszug aus BVerwG, 22.07.1987 - 3 CB 60.86
Unter diesen Umständen hat das Verwaltungsgericht nicht gegen § 108 Abs. 1 VwGO verstoßen, wenn es sich darauf beschränkt hat, die Gründe anzuführen, die nach seiner Überzeugung für einen erheblich über dem vereinbarten Kaufpreis liegenden Verkehrswert sprechen, ohne diesen der Höhe nach genau zu ermitteln (vgl. u.a. Urteile vom 7. Dezember 1972, a.a.O., vom 21. Februar 1974 - BVerwG 3 C 83.71 -und vom 23. September 1982 - BVerwG 3 C 20.81 - ).
- BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06
Arisierungskauf; Ausschluss von Entschädigungsleistungen; Eigentum, jüdisches -, …
Die Abführung einer sog. "Arisierungsabgabe" begründet allerdings nur eine - widerlegliche (Beschluss vom 18. Juni 1980 - BVerwG 3 CB 73.78 - Buchholz 427.207 § 1 7. FeststellungsDV Nr. 44; Urteil vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 67.84 - Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 14) - tatsächliche Vermutung dafür, dass die erbrachte Gegenleistung nicht angemessen war (Urteile vom 23. September 1982 - BVerwG 3 C 20.81 - Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 13; vom 1. September 1988 - BVerwG 3 C 73.87 - Buchholz 427.207 § 2 7. FeststellungsDV Nr. 47), nicht aber für die gesteigerten Anforderungen eines "schwerwiegenden" Missbrauchs, auch wenn durch diese Abgabe ungerechtfertigte Gewinne aus dem Erwerb jüdischen Vermögens durch Erhebung einer Ausgleichsabgabe erfasst werden sollten, falls zwischen dem Kaufpreis und einem "mäßigen" Verkehrswert - dieser lag etwa 10 v.H. unter dem Verkehrswert - ein erheblicher Unterschied bestand (Beschluss vom 22. Juli 1987 - BVerwG 3 CB 60.86 - Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 16).