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BVerwG, 22.09.1994 - 4 B 185.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der Aufklärungspflicht eines Gerichts durch Nichteinholen eines Sachverständigengutachtens - Ausschluss späterer Anordnungen bei erteilter Baugenehmigung für eine Anlage - Gebotene Gefahrenabschätzung im Sinne des § 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 10.06.1994 - 2 L 52/94
- BVerwG, 22.09.1994 - 4 B 185.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77
Wasserrechtliche Planfeststellung betreffend die Anlegung von Fischteichen; …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1994 - 4 B 185.94
Dahinstehen kann, ob dies der Sache nach letztlich nicht auf das vom Senat in der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 89.77 - (ZfW 1981, 87) in Anknüpfung an das Urteil vom 16. November 1973 - BVerwG 4 C 44.69 - (DÖV 1974, 207) formulierte Gebot hinausläuft, "jeder auch noch so wenig naheliegenden Wahrscheinlichkeit der Verunreinigung des besonders schutzwürdigen und schutzbedürftigen Grundwassers vorzubeugen". - BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69
Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1994 - 4 B 185.94
Dahinstehen kann, ob dies der Sache nach letztlich nicht auf das vom Senat in der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 89.77 - (ZfW 1981, 87) in Anknüpfung an das Urteil vom 16. November 1973 - BVerwG 4 C 44.69 - (DÖV 1974, 207) formulierte Gebot hinausläuft, "jeder auch noch so wenig naheliegenden Wahrscheinlichkeit der Verunreinigung des besonders schutzwürdigen und schutzbedürftigen Grundwassers vorzubeugen".