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   BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 13.98   

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BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 13.98 (https://dejure.org/1998,15330)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1998 - 3 C 13.98 (https://dejure.org/1998,15330)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 3 C 13.98 (https://dejure.org/1998,15330)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 13.98
    Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Bestandes oder Fortbestandes eines angefochtenen Verwaltungsakts richtet sich nicht nach Prozeßrecht, sondern nach dem jeweiligen materiellen Recht (vgl. Urteil vom 27. Januar 1993 BVerwG 11 C 35.92 - DVBl 1993, 612 für Verwaltungsakte mit Dauerwirkung unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 10.97

    Lastenausgleich - Rückforderung des Zinszuschlags wegen Rückübertragung des

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 13.98
    Damit sind die wegen der Notwendigkeit der raschen Abwicklung massenhafter Verfahren im übrigen stark pauschalierten Rückforderungsvoraussetzungen nach § 349 LAG (vgl. dazu auch die verfassungsrechtlichen Erwägungen des Senats im Urteil vom 19. Juni 1997 BVerwG 3 C 10.97 BVerwGE 105, 110 ) nicht vereinbar.
  • VG Arnsberg, 14.12.2001 - 13 K 1358/99

    Rückforderung von in Form von Kriegsschadenrente erbrachten

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 3 C 13.98 -.

    Der Gesetzgeber hat in § 349 Abs. 4 Satz 5 LAG in der Fassung des 32. LAG ÄndG, wonach es (u.a.) bei den geleisteten Zahlungen an Kriegsschadenrente sein Bewenden hat, einen Rückforderungsausschluss normiert, vgl. so ausdrücklich: BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1998 - 3 C 13.98 - und - 3 C 19.98 - , und dadurch eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass in den in Rede stehenden Fällen keine Rückforderung erfolgen, d.h. diese Sachverhalte (Gewährung von Lastenausgleich in Form der Kriegsschadenrente und Rückforderungsmöglichkeit dieser Leistungen) endgültig abgeschlossen sein sollen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu einer vergleichbaren Fallkonstellation in seiner Entscheidung vom 22. Oktober 1998 ( 3 C 13.98 ) unmissverständlich ausgeführt, dass § 349 in der Fassung des 32. LAG ÄndG als Ermächtigungsgrundlage für die Rückforderung von gewährter Kriegsschadenrente nicht in Betracht kommt.

  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03

    Lastenausgleich; Rückforderung von Hauptentschädigung; Anrechnung einer

    Das 33. Änderungsgesetz ist eine Reaktion auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Rückforderung von Kriegsschadenrente (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 13.98).
  • BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 19.98

    Lastenausgleich; Rückforderung von Hauptentschädigung; Anrechnung einer

    Die Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen, die durch Anrechnung von Kriegsschadenrente nach §§ 263 ff., 278 a LAG gewährt worden sind, ist ausgeschlossen (wie Urteil vom 22. Oktober 1998 BVerwG 3 C 13.98 -).
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