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   BVerwG, 22.10.2002 - 9 VR 13.02   

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https://dejure.org/2002,14431
BVerwG, 22.10.2002 - 9 VR 13.02 (https://dejure.org/2002,14431)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.2002 - 9 VR 13.02 (https://dejure.org/2002,14431)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 9 VR 13.02 (https://dejure.org/2002,14431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Einwendungen gegen einen Planfeststellungsbeschluss; Überwiegen des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses; Irreparabeler Eingriff in das Eigentumsrecht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Entgegenstehen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 11.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich,

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 9 VR 13.02
    Allein die Tatsache, dass die landesplanerische Festsetzung der tatsächlichen Situation widerspricht, die sich seit Jahren verfestigt hat, stellt die Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht in Frage (vgl. zum Flächennutzungsplan BVerwG, Beschluss vom 1. April 1997 - BVerwG 4 B 11.97 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 328, S. 88).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Immissionsschutz bei baurechtswidriger Wohnnutzung?

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 9 VR 13.02
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Belange eines Betroffenen, die unter Missachtung der Rechtsordnung entstanden sind, im Rahmen der Abwägung zumindest dann als unbeachtlich eingestuft werden dürfen, wenn auch eine nachträgliche Legalisierung ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 6.92 - BVerwGE 91, 92 ; Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 C 7.90 - BVerwGE 90, 53 ).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 9 VR 13.02
    Wie der Planfeststellungsbeschluss (S. 160) zutreffend anmerkt, ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Enteignungsermächtigung des § 19 Abs. 1 Satz 1 FStrG sich auch auf die Flächen erstreckt, die für die gebotene naturschutzrechtliche Kompensation geeignet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 A 29.95 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 8, S. 10 f.).
  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90

    Gaststättenerlaubnis, Auflage, schädliche Umwelteinwirkungen, Lärmschutz für zu

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 9 VR 13.02
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Belange eines Betroffenen, die unter Missachtung der Rechtsordnung entstanden sind, im Rahmen der Abwägung zumindest dann als unbeachtlich eingestuft werden dürfen, wenn auch eine nachträgliche Legalisierung ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 6.92 - BVerwGE 91, 92 ; Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 C 7.90 - BVerwGE 90, 53 ).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 4 B 44.99

    Begriff des Vorhabens; Lagerstätte; Ausstellungsfläche für Landmaschinen;

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 9 VR 13.02
    Er umfasst Grundstücksflächen, auf denen dauerhaft Gegenstände im weitesten Sinne gelagert werden, d.h. abgelegt oder abgestellt werden, unabhängig von dem Zweck, den der Betreiber der Lagerstätte mit der Lagerung verfolgt und unabhängig davon, ob und innerhalb welcher Zeiträume die gelagerten Gegenstände jeweils ausgewechselt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1999 - BVerwG 4 B 44.99 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 62).
  • BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97

    Klagerücknahme im Wege der Klageänderung; Planfeststellungsbeschluß;

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 9 VR 13.02
    Zur Sicherung dahin gehender Ansprüche auf schlichte Planergänzung ist ein Aussetzungsantrag nach § 80 VwGO nicht der geeignete Rechtsbehelf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 1998 - BVerwG 11 VR 13.97 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 63).
  • BVerwG, 20.05.2003 - 9 A 38.02
    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 9 VR 13.02
    Die Antragstellerinnen machen die Rechtswidrigkeit dieser Inanspruchnahme geltend und beantragen, die aufschiebende Wirkung ihrer im Verfahren BVerwG 9 A 38.02 gegen den.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 S 2067/15

    Beseitigung eines Lager- und Abstellplatzes

    Er umfasst Grundstücksflächen, auf denen dauerhaft Gegenstände im weitesten Sinne gelagert werden, das heißt abgelegt oder abgestellt werden, unabhängig von dem Zweck, den der Betreiber der Lagerstätte mit der Lagerung verfolgt und unabhängig davon, ob und innerhalb welcher Zeiträume die gelagerten Gegenstände jeweils ausgewechselt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.10.2002 - 9 VR 13.02 - juris und vom 29.6.1999 - 4 B 44.99 - NVwZ-RR 1999, 623).
  • VG Neustadt, 25.02.2010 - 4 K 1096/09

    Baurecht: Christbaumverkauf in der Adventszeit, Nachbarschutz im allgemeinen

    Er erfasst Grundstücksflächen, auf denen Gegenstände im weitesten Sinne gelagert werden, d.h. abgelegt oder abgestellt werden, unabhängig von dem Zweck, den der Betreiber der Lagerstätte mit der Lagerung verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 9 VR 13/02 -, juris zur Errichtung von Marktständen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2016 - 20 A 2978/11

    Beurteilung des Bestehens einer Veranlassung zur Rücksichtnahme bei der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20 Dezember 2011 - 9 A 30.10 -, NVwZ 2012, 573, und Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 9 VR 13.02 -, juris.
  • VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Bebauungsplan der Innenentwicklung;

    Zu Recht hat die Antragsgegnerin im Rahmen ihrer Abwägung auch die vier ohne Baugenehmigung im Außenbereich auf Fl.Nr. 131/6 errichteten baulichen Anlagen (Schuppen, Stall etc.) ausgeblendet, denn diese nicht genehmigungsfähigen und allenfalls geduldeten baulichen Anlagen vermitteln keine abwägungsrechtlich relevante Eigentumsposition (BVerwG vom 22.10.2002 Az. 9 VR 13.02 ).
  • VG München, 08.05.2019 - M 9 K 18.1488

    Zulässigkeit einer Wettannahmestelle für Sportwetten im Mischgebiet

    Diese Nutzung kann somit keine Berücksichtigung mehr finden (BVerwG, B.v. 22.10.2002 - 9 VR 13/02 - BeckRS 2002, 24278 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2013 - 3 M 183/12

    Rücksichtnahmegebot bei illegaler und nicht bestandsgeschützter Bebauung des

    Demgemäß geht das BVerwG davon aus, dass in der Rechtsprechung geklärt ist, dass Belange eines Betroffenen, die unter Missachtung der Rechtsordnung entstanden sind, im Rahmen der Abwägung zumindest dann als unbeachtlich eingestuft werden dürfen, wenn auch eine nachträgliche Legalisierung ausscheidet (BVerwG, B. v. 22.10.2002 - 9 VR 13/02 - juris unter Hinweis auf U. v. 24.09.1992 - a.a.O.; U. v. 25.02.1992 - 1 C 7.90 - BVerwGE 90, 53, 56).
  • VG Düsseldorf, 02.11.2023 - 28 K 3108/23

    Zirkuszelte und Hüpfburgen auf vermieteter Wiese sind bauliche Anlagen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 9 VR 13/02 -, juris Rn. 9.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2020 - 7 A 233/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.1992 - 7 C 6.92 -, BauR 1993, 325, und Beschluss vom 22.10.2002 - 9 VR 13.02 -, juris.
  • VG Greifswald, 30.10.2014 - 3 A 128/13

    Wasser-/Baurecht: Anspruch auf Widerruf einer Plangenehmigung zum Anstau eines

    Belange eines Betroffenen, die unter Missachtung der Rechtsordnung entstanden sind, dürfen im Rahmen der Abwägung zumindest dann als unbeachtlich eingestuft werden, wenn auch eine nachträgliche Legalisierung ausscheidet (BVerwG, Beschl. v. 22.10.2002 - 9 VR 13/02 -, juris Rn. 6; OVG Greifswald, Beschl. v. 04.04.2013 - 3 M 183/12 -, S. 4 des Entscheidungsumdrucks m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 17.05.2023 - 28 L 1135/23
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 9 VR 13/02 -, juris Rn. 9.
  • BVerwG, 16.09.2003 - 9 A 58.03
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